Daß es dem Staat offenbar egal ist, ob die Abschlußarbeit für ein solches "Diplom" den Mindestanforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit genügt, weist aber immerhin auf den Stellenwert hin, den sie im einräumen: irgendwo zwischen Freischwimmerabzeichen und Angelschein.
Hi
@geekyDas ist (wäre) auch in D dem Staat shitegal. Ein Diplom ist kein geschützter Begriff, anders als zB Arzt oder Rechtsanwalt. Du kannst dich straffrei Diplom.Straßenkehrer, Diplom DJ oder was weiß ich nennen. Es darf nur nicht die Gefahr der Verwechslung vorliegen. Nennt sich bsp einer Dipl Phüsiker (und behauptet dreist, das sei die neue Schlechtschreibreform), dann kann man Betrugabsicht unterstellen, da die Verwechslungsgefahr offensichtlich ist, das wäre nach §132a StGB strafbar (in den meisten Fällen wird das staatlicher seits sogar nur als Ordungswidrigkeit geahndet - die Hauptarbeit haben Zivilgerichte mit sowas, nämlich dann wenn die Geschädigten klagen)
Anders gesagt, der "Titel" Dipl Naturheilpraktiker ist in etwa vergleichbar mit dem "Titel" Staatlich geprüfter Kieselsteinablecker. Das interessiert keine Wutz.
Schlimmer noch: meiner Meinung nach kann sich in D jeder Heilpraktiker, Naturheilpraktiker, Dipl Hp, o.ä nennen, da diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Das nennen sollte kein Problem darstellen, nur praktizieren würde ich in diesem Fall nicht unbedingt, denn das wäre dann wieder Betrug