bgeoweh schrieb:Das Gesetz ist aber ziemlich strange, weil z.B. der Praxisinhaber nicht geimpft sein muss, die Angestellten aber schon. Es ist auch nicht geklärt, wie es mit Auffrischungen usw. aussieht.
Es gibt rechtlich in der Realität keine Praxisinhaber. Eine Hebammenpraxis hat meistens keinen juristischen Status. Es sind einzelne Freiberufler, die sich Räumlichkeiten teilen.
Das Gesetz ist aber schwammig formuliert. Ich habe nur die Verantwortung für die Beschäftigen einer entsprechenden Einrichtung.
Daher meine Bedenken, dass es nächstes Jahr Chaos gibt.
bgeoweh schrieb:Die Impfpflicht gilt für Masern und Röteln
off-peak schrieb:Gilt das nur bei Masern oder auch anderen Impfungen?
Es gibt keine reine Impfpflicht. Es reicht aus, wenn nachgewiesen wird, dass es man vor 1970 geboren ist, nach Bluttest "positiv"(MasernVirusAntikörpern) ist oder per Impfpass den Status nachweisen kann.
off-peak schrieb:Eigentlich sollte man von Hebammen einen vollen Impfstatus verlangen. Mach Dich rechtlich mal schlau oder/und rege das an, wenn Du dazu in der Position bist.
Ich bin in der Position, Schülerinnen und Hebammen den Zutritt zu Praxen etc. zu verweigern. Angeregt und empfohlen habe ich da schon letztes Jahr so einiges. Harte Konsequenzen müssen dann wohl folgen. Ich will es nur richtig begründen. Das Gesetz hilft. Nur leider nicht bei dem o.g. Fall. Die Schülerin ist ein "Zwischendings".
bgeoweh schrieb:Ich würde mich mal vorerst an der Rechtslage orientieren, die eintritt wenn eine Person in einem Beruf bei dem man ein Gesundheitszeugnis benötigt ein solches nicht vorweisen kann, da dürfte es genug Präzedenz und Rechtsprechung geben.
Das Gesetz ist eindeutig. Der AG ist für die Einhaltung zuständig und hat bei Zuwiderhandlung mit Bußgeldern ( ca. 2500 EUR) zurechnen.
off-peak schrieb:Hast Du irgendeine Möglichkeit, die Kandidatin aus anderen Gründen abzulehnen?
Ja, klar. Möchte ich aber nicht. Ich finde es wichtig, da ehrlich zu sein. Sie ist ja noch Auszubildende und sollte wissen, warum sie ihr Ausbildungsziel nicht erreichen kann.
@Jaegg Ich möchte es ja gar nicht dazu kommen lassen, dass eine Infektion eintritt und bin der Meinung, dass es unverantwortlich ist, mit Babys zu arbeiten, ohne den gesetzl. angedachten Impfschutz.
Das ist aber nur meine Meinung. Das kann auch ganz anders gesehen werden.
Der von mir angesprochene Fall ist irgendwie eine Lücke im Gesetz,
bgeoweh schrieb:Ich würde mich auf keinen Fall krummlegen
Krummlegen müsste ich mich nicht. Da wären eine Menge an angestaubtem Papierkram....
bgeoweh schrieb:ihr das in einem "Belehrungsgespräch" so auch unmissverständlich mitzuteilen,
Ich hatte mich oben kurzgefasst. Belehrt wurde sie ausführlich. Auch mit den entsprechenden Gesetzestexten und auch der ethischen Verpflichtung. Dies wurde schriftlich festgehalten. Danach hatte ich mich an die Ausbildungsklinik gewandt und höflich um den Nachweis der Schülerin gebeten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie eine Schülerin annehmen, die dem so vehement widerspricht. Gerade weil sie in der Nachweispflicht während der Ausbildung ist.
Vielleicht verscheißert mich die Schülerin auch nur... in der Hoffnung, ich stelle sie frei.
Wir haben da mittlerweile einige Erfahrungen, Verweigerung Schweigepflichtserklärung oder ganz neu auch Verweigerung Mund-Nase-Bedeckung. Da ist es auch rechtlich einwandfrei, dass bei Nichtachtung, die Schülerin raus sein kann.
Dankeschön an alle für den Input.