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Auftriebskraftwerk

56.044 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

28.03.2015 um 21:18
@pluss:
Zitat von plusspluss schrieb:Im Vakuum gibt es keine Reibung.
delta.m hat folgendes geschrieben:
Zitat von delta.mdelta.m schrieb:Nimm doch mal einen geschlossenen Auftriebskörper und fülle ihn nicht mit Luft, sondern erzeugen ein Vakuum (Masse Behälterinhalt = 0 kg).
Es geht also um einen Vakuum-gefüllten Auftriebsbehälter in Wasser, bei dem Deine Rechenweise die offensichtlich falsche Maximalgeschwindigkeit Null liefert.


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28.03.2015 um 22:30
@pluss:
F = -m * g + m * gA
gA = (⍴0 / ⍴k) * g
Damit keine Unklarheiten entstehen, zitiere ich nochmal den ganzen Zusammenhang:
⍴0 = Dichte des Mediums
⍴k = Dichte des Körpers = ⍴k
FA = ⍴0 * V * g
FA = ⍴k * V * ((⍴0 / ⍴k) * g)
FA = m * ((⍴0 / ⍴k) * g)
Auftriebsbeschleunigung:
gA = (⍴0 / ⍴k) * g
Gesamte Kraft:
FG = ⍴k * V * g
F = FG + FA
F = -m * g + m * gA
F = -m * (g – gA)
F = -m * ğ
ğ = g – gA
ğ = (1 – (⍴0 / ⍴k)) * g
Daraus ergibt sich für Luft und Wasser (den letzten Wert bezeichne ich als geffektiv, m entspricht hier -- wie oben eindeutig ersehbar -- rho k * V):

F = -m * geffektiv = -m * (1 - rhowasser / rholuft) * g

F = - 1,3 kg/m3 * V * (1 - 1000 kg/m3 / 1,3 kg/m3) * 9,81 m/s2 = V * 9797 kg/m2s2

Das unterscheidet sich aber -- was eigentlich von vornherein klar war -- nur minimal, und für das hier behandelte Thema eindeutig vernachlässigbar, von der Auftriebskraft des Wassers:

FA = V * rhowasser * g = V * 9810 kg/m2s2

Was sollte das Ganze also? Was willst Du noch alles versuchen, anstelle einfach zuzugeben, dass Du Dich geirrt hast?


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Auftriebskraftwerk

29.03.2015 um 01:02
@uatu
@pluss
Macht euch das doch bitte per PM aus und postet nachher das gemeinsame(!) Ergebnis im Forum... ;-)


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29.03.2015 um 03:17
Wieder mal was anderes in Bezug auf das anwaltliche Schreiben an Wolfgang. Es kann sich bei so etwas durchaus um Nötigung handeln.

https://www.aid24.de/rechtsblog/noetigung-durch-mahnschreiben-vom-rechtsanwalt-moeglich


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29.03.2015 um 09:52
@Poipoi
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Wieder mal was anderes in Bezug auf das anwaltliche Schreiben an Wolfgang. Es kann sich bei so etwas durchaus um Nötigung handeln.

https://www.aid24.de/rechtsblog/noetigung-durch-mahnschreiben-vom-rechtsanwalt-moeglich
+1

Man muss doch von Betrug reden können wenn die Firma Rosch gegen Vorausskasse Geld für ein UNMÖGLICHES Ding einkassiert.
In einem funktionierendem Rechtssystem gehört so ein Anwalt selbst wegen Nötigung bestraft. 5 min Internet Recherche zeigen die Unmöglichkeit eines perpetuum mobiles auf.

Für die Beratung von Rosch, da mal lieber den Ball ganz flach zu halten hätte er ja auch schon ne saftige Rechnung schicken können.


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29.03.2015 um 09:55
Zitat von uatuuatu schrieb:Was sollte das Ganze also? Was willst Du noch alles versuchen, anstelle einfach zuzugeben, dass Du Dich geirrt hast?
@uatu, ich habe absolut kein Problem damit einen Irrtum einzugestehen, allerdings bedarf es widerspruchsfreier Argumente um mich von einer irrtümlichen Annahme zu überzeugen. Deine Argumente sind jedoch nicht widerspruchsfrei.

Die Gleichung vend kann nur dann mathematisch korrekt sein, wenn das Resultat zu einer Beschleunigung führt, welche empirisch bewiesen oder verifiziert werden kann. Und das unabhängig davon, welche Dichte das Medium besitzt in dem sich der betrachtete Körper befindet, und unabhängig davon, welche Dichte der Körper hat. Das ist weder bei meiner, noch bei deiner Version der Gleichung der Fall.

Nur dank deines unermüdlichen Bemühens mich davon zu überzeugen, das ich mich im Irrtum befinde, denke ich nun die Lösung gefunden zu haben, wie die Gleichung aufgestellt sein muss um widerspruchsfrei zu sein:

v[sub]end[/sub] = ((2 * ⍴[sub]Körper[/sub] * V * ḡ) / (c[sub]w[/sub] * ⍴[sub]Medium[/sub] * A))^0,5

Wobei ḡ für die angepasste Fallbeschleunigung steht.
Diese Gleichung zeigt auch die korrekte Geschwindigkeit an wenn ⍴Körper ≧ ⍴Medium ist, was weder bei deiner:
vmax = sqrt((2 * V * ⍴medium * g) / (cw * A * ⍴medium))
noch bei meiner der Fall war. Im übrigen führt die jetzige Gleichung auch zur korrekten Geschwindigkeit in dem von @delta.m eingebrachten Gedankenexperiment.
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Macht euch das doch bitte per PM aus
Nein, warum. Ist doch alles andere als OT.


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29.03.2015 um 10:04
Zitat von DBlickStrudelDBlickStrudel schrieb:Man muss doch von Betrug reden können wenn die Firma Rosch gegen Vorausskasse Geld für ein UNMÖGLICHES Ding einkassiert.
Darf man ja auch. Ich hatte hier:

Beitrag von Peter0167 (Seite 829)

ja schon mal auf Absatz 3a hingewiesen, aber im Absatz 4 steht es sogar noch eindeutiger:

"4. es sich um eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Äußerung eines Dritten handelt und ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der zitierten Äußerung bestanden hat."

http://www.jusline.at/6_%C3%9Cble_Nachrede_Beschimpfung_Verspottung_und_Verleumdung_MedienG.html


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29.03.2015 um 10:53
@Peter0167
Da kann man nur hoffen, dass ein entscheidender Richter nicht gerade zufällig Gaia- Mitglied ist. Noch wird Gaia ja nicht vom Verfassungsschutz überwacht.


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29.03.2015 um 11:31
@pluss: Ich habe bereits mehrfach die korrekte Herleitung der Formel für die Maximalgeschwindigkeit beschrieben:

vmax = SQR((2 * Fantrieb) / (cw * A * rhomedium))

Für den hier relevanten Fall des Auftriebs von Luft in Wasser reicht es aus, Fantrieb gleich der Auftriebskraft zu setzen:

Fantrieb = Fauftrieb = V * rhomedium * g

Für den hier nicht relevanten Fall von Auftriebskörpern mit einer nicht mehr vernachlässigbaren Dichte muss natürlich die genaue aus dem Auftrieb resultierende Kraft verwendet werden:

Fantrieb = V *(rhomedium - rhok) * g

Das ist wesentlich einfacher und klarer, als eine angepasste Fallbeschleunigung zu verwenden, die offensichtlich nur dazu dient, wenigstens ein bisschen Ähnlichkeit zu Deiner ursprünglichen Variante zu retten (weshalb Du die angepasste Fallbeschleunigung auch nicht -- was wesentlich sinnvoller wäre, da die angepasste Fallbeschleunigung nicht zu den Ausgangswerten gehört, und für sich allein nicht gebraucht wird -- ausformulierst). Mathematisch bedeutet Deine korrigierte Variante auf unnötig komplizierte Weise das Gleiche (wobei das Vorzeichen noch korrigiert werden muss), wie die von mir o.g. genaue Formel für die Antriebskraft:

Fantrieb = - rhok * V * gangepasst

Fantrieb = - rhok * V * (1 - rhomedium / rhok) * g

Fantrieb = V * (rhomedium - rhok) * g


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29.03.2015 um 12:13
@uatu, ich versuche hier nichts anzupassen, sondern widerspruchsfreie Gleichungen zu finden.
Wenn bei deiner angepassten Gleichung der Körper mit Wasser befüllt ist und sich im Wasser befindet, resultiert aus ihr eine Geschwindigkeit, was eindeutig nicht sein darf. Ist die Dichte des Körpers größer als die des Mediums, resultiert aus deiner angepassten Gleichung eine falsche Geschwindigkeit. Das ist bei meiner jetzt nicht mehr der Fall. Wenn du damit ein Problem hast, ich nicht.


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29.03.2015 um 12:46
@pluss:
Zitat von plusspluss schrieb:Wenn bei deiner angepassten Gleichung der Körper mit Wasser befüllt ist und sich im Wasser befindet, resultiert aus ihr eine Geschwindigkeit
Falsch.

Fantrieb = V *(rhowasser - rhowasser) * g = 0
Zitat von plusspluss schrieb:Ist die Dichte des Körpers größer als die des Mediums, resultiert aus deiner angepassten Gleichung eine falsche Geschwindigkeit
Im hier völlig irrelevanten Fall, dass die Dichte des "Auftriebs"-Körpers grösser als die des Mediums ist, muss natürlich das Vorzeichen der Antriebskraft geändert werden, bzw. ihr Betrag verwendet werden. Das ist bei Deiner unnötig komplizierten Variante genauso. Sie hat, wie Du sie angegeben hast, im hier relevanten Fall rhomedium > rhok das falsche Vorzeichen, während sie für den hier irrelevanten Fall rhomedium < rhok das richtige Vorzeichen hat. Man muss sich für eine der beiden Varianten entscheiden -- sinnvollerweise für die hier relevante Variante -- oder eben den Betrag der Kraft verwenden.


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29.03.2015 um 14:11
Fachlich sehr kompetent, das Fristende auf einen Feiertag zu legen.
Für die Deutschen: Der Karfreitag ist in Ö kein gesetzlicher Feiertag, sondern nur für Angehörige von einzelnen Religionen. Somit gilt der Tag als normaler Werktag und das Ende der Fristsetzung ist nicht unkorrekt, sondern zulässig.
http://www.gesetzlichefeiertage.at/feiertag/karfreitag.html
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Wieder mal was anderes in Bezug auf das anwaltliche Schreiben an Wolfgang. Es kann sich bei so etwas durchaus um Nötigung handeln.
Beitrag von Poipoi (Seite 834)

Bei diesem Fall sind völlig andere Voraussetzungen gegeben, ist somit absolut nicht vergleichbar.
Nachzulesen ist das Urteil hier:

http://openjur.de/u/662263.html


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29.03.2015 um 14:13
@Casa_blanca

Stimmt, die abweichende Regelung in Österreich hatte ich nicht bedacht.


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29.03.2015 um 14:14
@Rho-ny-theta

Ich wollte es nur richtig gestellt haben, weil viele Deutsche das nicht wissen und davon ausgehen, dass es bei uns immer auch so ist wie bei euch.


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29.03.2015 um 14:14
Schmunzel ... ich hab' noch nie soviel über Österreich gelernt, wie hier im Thread. :)


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29.03.2015 um 14:15
@Casa_blanca

Vollkommen richtig - ich hätte das sogar wissen müssen, weil ich schonmal mit @interrobang eine längere Diskussion um genau diesen Fall hatte. Ist gut, dass du das nochmal angesprochen hast, das wissen sicherlich viele nicht.


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Auftriebskraftwerk

29.03.2015 um 15:32
Zitat von uatuuatu schrieb:ich hab' noch nie soviel über Österreich gelernt, wie hier im Thread.
Geht mir auch so. Dabei war ich schon mal zu Ostern in Österreich. Aber daran, dass der Karfreitag kein Feiertag ist, kann ich mich nimmer erinnern. (Wir sind schon sehr verwöhnt mit den Feiertagen in D.)


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29.03.2015 um 15:42
@liezzy
der Karfreitag is bei uns nur für die Evangelischen ein Feiertag.


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Auftriebskraftwerk

29.03.2015 um 15:48
Kleiner Scherz am Sonntag:
Bei ou wollen Sie jetzt gegen Krebs Petroleum trinken. Aber nicht in der Apotheke kaufen, das beste gibt's an der Tankstelle!
Hilft am ehesten wohl gegen Verstopfung...


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Auftriebskraftwerk

29.03.2015 um 15:48
@interrobang
Ist das dann rein an die Konfession geknüpft? Sprich, WENN ich denn Protestant bin, muss ich nicht arbeiten kommen, auch wenn mein Geschäft (was auch immer es ist) geöffnet ist?! Oder ist das wie in D an bestimmte Regionen (mit überwiegend protestantischer Bevölkerung) geknüpft?!


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