@uatu Ich erlaube mir zu den Patenten paar Ergänzungen, es ist in der Tat unglaublich welcher Unfug da mit den Anmeldungen getrieben wird.
Eine Patentanmeldung erfolgt nur aus zwei Gründen:
- Urheber der Erfindung zu nennen, im Antrag Erfinder genannt (für Ruhm und Ehre)
- Sicherung der Rechte bezüglich der wirtschaftlichen Verwertung, der Inhaber dieser Rechte wird im Antrag Anmelder genannt
Üblich ist in letzter Zeit den Erfinder nicht zu nennen damit die Konkurrenz nicht weiß wie die schlauen Köpfe heißen, die könnten abgeworben werden.
Eine Anmeldung aus technischer Sicht ist nicht notwendig, sogar schädlich. Wenn man ein einfaches Verfahren oder Technik hat, wird man in China schneller kopiert als man selbst die Produktion starten kann. (Berühmtes Beispiel: Victorinox patentiert sein Schleifverfahren für die Taschenmesser nicht, da man da wüsste wie es geht)
Was passiert bei einer Patentanmeldung?
Der Antrag wird registriert mit Uhrzeit und Datum (für das Urheberrecht ganz wichtig) und die Dokumente Seite für Seite registriert.
Eine Anmeldung nennt Anmelder, Erfinder, grobe Beschreibung für die Seite 1, Bezug zum aktuellen technischen Stand und Probleme, Lösung, Bezug zu anderen Patententen und ganz wichtig die Ansprüche (was möchte man eigentlich geschützt haben).
Ganz schlau war der Erfinder der Nähmaschine, er hat gemerkt dass eine Nähmaschine zu kompliziert ist zu beschreiben, am Ende hat er nur die Nadel mit dem Loch nahe der Spitze patentiert - ohne diese Nadel bringt der ganze Apparat nichts.
Was macht der Patentprüfer?
Er prüft ob es eine ähnliche oder gleiche Anmeldung gibt und ob die Anmeldung an sich patentfähig ist.
Patentfähig sind im unter Anderem neue Geräte, Verfahren, Vorrichtungen die eine ausreichende Erfindungshöhe haben und gewerblich nutzbar sind. Naturgesetze kann man nicht patentieren, z.B. Auftrieb.
Ganz wichtig:
eine technische Prüfung der Funktion findet nicht statt! Das hat mehrere Gründe: die Prüfer würden nie fertig werden, die Ergebnisse würden zu Streitereien führen, ein Modell kann bei einer teuren Erfindung manchmal gar nicht gefertigt werden etc.
Wenn alles ok ist, kommt es zur Offenlegung (nach 18 Mon), so haben andere Rechteinhaber die Chance gleich Einspruch zu erheben (falls etwas übersehen worden ist), es ist besser so als später in einem Patentlöschverfahren.
Wenn die Veröffentlichung und Einspruchsfrist abgelaufen ist, wird das Patent erteilt und die gestaffelten Schutzgebühren pro Jahr müssen gezahlt werden.
Ein weltweites Patent (PCT) kostet mit Anmeldung ca. 220.000€ für die maximale Dauer von 20 Jahren, die ersten 7 Jahren müssen bezahlt werden (!) erst dann kann man auf den Schutz verzichten.
So, und jetzt aus AuKW Sicht:
Es ist patentfähig, warum wurde nach der Offenlegung nicht weiter gemacht?
Siehe Gebühren, jetzt kann kein anderer so etwas Anmelden, Robert Schrade hat sich verewigt: Ziel erreicht.
Warum musste ein TÜV Gutachten bestellt werden?
Weil bei der Patentanmeldung keine technische Prüfung gemacht wird.
Eine Patenterteilung hätte was gebracht?
Nichts - Rosch hätte Ansprüche nur gegenüber anderen gewerblichen Anbietern. Wenn das Unding funktionieren würde, hätten wir längst eine Konkurrenzschlacht, um Pläne, Kits, Komponenten.
Jede Privatperson darf für sich ein AuKW bauen (Verkauf, auch gebraucht nicht zulässig).
Also auch eine
Patenterteilung sagt nichts über die "garantierte" Funktion.