Wissenschaft
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Auftriebskraftwerk

56.035 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

18.01.2015 um 21:06
Oder die kaufen sich gegenseitig die Konkursmasse ab.


melden

Auftriebskraftwerk

18.01.2015 um 21:33
Wisst ihr woran mich die Sache erinnert? Als kleine Jungen haben wir auch Firmen gegründet, Zeitschriften rausgebracht, Sachen erfunden etc...das Niveau hat das ungefähr.


melden

Auftriebskraftwerk

18.01.2015 um 23:29
Noch 'ne kleine Entdeckung:
Ein weiteres PDF weist auf Flessa hin. Als Autor ist "Inoway" angegeben. Man findet darin folgenden Hinweis:
(For smaller units we use 40 feet containers
for the mobile version!)
40 Fuss Container? Das kennen wir doch von irgendwo her...


melden

Auftriebskraftwerk

18.01.2015 um 23:56
In der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft war zuwenig Platz, darum sind die Container nach Abschluss des KFE-Prozesses billig verkauft worden ;)
Damit sie in gleicher Weise nochmal "verwendet" werden können.


melden

Auftriebskraftwerk

18.01.2015 um 23:57
Von dem berüchtigten HTL Gutachten existiert eine englische Übersetzung. Diese wurde vermutlich angefertigt von jemandem, dessen Name mir bekannt ist, der aber wahrscheinlich nur eine Randfigur ist. Nichtsdestotrotz ist es interessant, dass diese Person ein Gewerbe hat oder hatte, bei dem es um erneuerbare Energien geht. Sein youtube Kanal zeigt viel freie Energie Zeug. In seinem Xing Profil findet sich unter den Kontakten Gunar Hänke, der uns schon mal begegnet ist.

@kasmichl
ich meinte eigentlich die GenoGen Container.


melden

Auftriebskraftwerk

18.01.2015 um 23:58
Ja, und ich vertrete die dumpfe Theorie, dass GenoGen diese Container angekauft hat, um sie ein zweites Mal mit heißer Luft zu befüllen.


melden

Auftriebskraftwerk

18.01.2015 um 23:59
gut möglich ;)


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 00:17
Hi,

habt ihr gesehen das aundj unter dem letzen post im ou-forum noch die pdf's fmit Berechnungen fürs Fundament und die Verankerung verlinkt hat?

http://www.overunity.de/1797/rosch-auftriebskraftwerk-gaia-auftriebs-kraftwerk-wie-es-funktioniert/msg37900/#msg37900


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 00:21
Anhang: (2241 KB)Damit es hier auch gesichert ist:


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 00:23
@Epico
Beide PDF gibt es beim entsprechenden Gaia-Artikel vom 26.11.2014 zum Runterladen.


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 00:24
ok, also nix neues - sorry bin da nicht so aufm laufenden...

gn8


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 00:30
Da im Zusammenhang mit Rosch immer wieder von Patenten die Rede ist, sehe ich mich gelegentlich in den diversen Patentdatenbanken um, ob sich in dieser Hinsicht etwas getan hat, z.B. ob eine bisher unveröffentlichte Patentanmeldung veröffentlicht wurde (das geschieht i.d.R. automatisch 18 Monate nach der Anmeldung), oder ob Rosch irgendein bereits erteiltes Patent erworben hat.

Nach wie vor ist allerdings das einzige Patent (ausser der alten, verfallenen Schrade-Patentanmeldung https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=1020090433562), das eindeutig Rosch zuzuordnen ist, dieses lustige (erstaunlicherweise tatsächlich erteilte) Perpetuum-Mobile-Patent, das poipoi bereits letzten September endeckt hatte: US6914339B2. Rosch hat dieses 2003 angemeldete US-Patent Anfang 2013 vom Erfinder erworben.

An dieser Stelle, da das letzte Mal schon eine Weile her ist, wieder mal mein Standard-Disclaimer zu Patenten: Es gibt -- was vielen nicht klar ist -- einen fundamentalen Unterschied zwischen einer Patentanmeldung und einem Patent. Patentanmeldungen kann man (nach der Veröffentlichung) üblicherweise daran erkennen, dass die Nummer auf A1, A2, etc. endet, während sie bei erteilten Patenten auf B3, B4, etc. endet. Entscheident dabei ist: Eine Patentanmeldung ist im Endeffekt nur ein Antrag. Sofern die Formvorschriften eingehalten, und die Gebühren bezahlt werden, durchläuft dieser Antrag das Patentverfahren auch dann, wenn die Patentanmeldung inhaltlich nicht die geringste Chance (!) besitzt, jemals als Patent erteilt zu werden. Daran ändert auch die Offenlegung durch das Patentamt (auch wenn die Dokumente für Laien schon sehr nach "Patent" aussehen) überhaupt nichts. Erst die formale Erteilung macht aus einer Patentanmeldung ein Patent, mit der entsprechenden rechtlichen Bedeutung. Eine Patentanmeldung kann jederzeit bei der Sachprüfung abgelehnt werden, und sich als vollkommen wertlos erweisen. Wer den technischen Inhalt nicht selbst angemessen beurteilen kann, sollte sich niemals von einer Patentanmeldung beeindrucken lassen. Es könnte sich um völligen Unsinn handeln.


4x verlinktmelden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 00:31
Hier der ungefähre Standort der Belgrader Anlage. Geht wahrscheinlich bis in den Keller.

Standort


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 00:36
@Epico

Diese Berechnungen sind zwar für sich sicherlich korrekt gerechnet, basieren aber auf falschen Annahmen. Da wird für das leere AuKW eine Masse von lediglich 50 kg angenommen, was leicht erkennbar falsch ist.

Ich zweifle nicht an der Kompetenz des Ingenieurbüros, hingegen sehr heftig an der Kompetenz von Rosch/Gaia (oder wer auch immer die Eingangsparameter erstellt hat). Denn wenn ich die Hülle als 2 mm Stahlblech ausführe (das ist jetzt eine Annahme von mir, jedoch scheint es mir die bereits allerleichteste Variante zu sein), dann hat allein diese Hülle eine Fläche von 6,3 m², folglich ein Volumen von 12,6 dm³ und damit eine Masse von ca. 100 kg. Dazu die Stützkonstruktion, die ca. 20 Auftriebsbehälter, das Getriebe aus Massivmetall (siehe Foto auf der Gaia-Seite vom 05.12.), diverse Kettentriebe, Zahnräder usw. 150 kg sind somit die allerunterste realistische Masse, in der Realität werden es eher 150 bis 200 kg sein.

Mir ist klar, dass das im Verhältnis zur Wasserfüllung (ca. 785 Liter bzw kg) relativ egal ist, ob es nun 50 oder 200 kg fürs AuKW sind. Aber es zeigt eindrucksvoll, mit welch x-beliebigen Zahlenwerten Gaia/Rosch agieren und "Exaktheit" suggerieren wollen.


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 00:40
Dafür gibts dann das ultra Leichtmetall von Rosch - alles kein Problem ;-)


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 00:41
@uatu
Danke für die nochmalige Darlegung des Unterschieds zwischen Patent und Patentanmeldung. Das ist ein Punkt, den man wirklich nicht oft genug erklären kann. Denn in der OU-Szene scheint es Usus zu sein, von "Patenten" (auch Rosch verwendet hier die Mehrzahl) zu sprechen und wenn überhaupt einmal eine nachvollziehbare Nummer angegeben wird, dann steht immer das A drinnen.


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 01:47
@Poipoi
@uatu

Warum tragt Ihr all die schönen Daten nicht in ein Wiki ein? Oder wird das auf Psiram schon nachgezogen? Habe ein Wiki und könnte das anbieten, oder auf dem Server unter einer anderen Domain eines anlegen. Nur so als Idee, hier wird ja vieles zusammengetragen, macht sicher Sinn das in ein Wiki zu drücken. Muss bei mir nur im Rahmen bleiben, weil ich im Impressum stehe.


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 02:31
@nocheinPoet: Darüber habe ich in der letzten Zeit auch schon ein paar Mal nachgedacht. Dieser Thread enthält eine enorme Menge an Sachinformationen, die inzwischen in den fast 10.000 Beiträgen immer mehr untergehen. Selbst könnte ich allerdings aktuell aus Zeitgründen nur unterstützend, nicht organisatorisch tätig werden.


melden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 06:55
@uatu
Ich erlaube mir zu den Patenten paar Ergänzungen, es ist in der Tat unglaublich welcher Unfug da mit den Anmeldungen getrieben wird.

Eine Patentanmeldung erfolgt nur aus zwei Gründen:
- Urheber der Erfindung zu nennen, im Antrag Erfinder genannt (für Ruhm und Ehre)
- Sicherung der Rechte bezüglich der wirtschaftlichen Verwertung, der Inhaber dieser Rechte wird im Antrag Anmelder genannt
Üblich ist in letzter Zeit den Erfinder nicht zu nennen damit die Konkurrenz nicht weiß wie die schlauen Köpfe heißen, die könnten abgeworben werden.

Eine Anmeldung aus technischer Sicht ist nicht notwendig, sogar schädlich. Wenn man ein einfaches Verfahren oder Technik hat, wird man in China schneller kopiert als man selbst die Produktion starten kann. (Berühmtes Beispiel: Victorinox patentiert sein Schleifverfahren für die Taschenmesser nicht, da man da wüsste wie es geht)

Was passiert bei einer Patentanmeldung?
Der Antrag wird registriert mit Uhrzeit und Datum (für das Urheberrecht ganz wichtig) und die Dokumente Seite für Seite registriert.
Eine Anmeldung nennt Anmelder, Erfinder, grobe Beschreibung für die Seite 1, Bezug zum aktuellen technischen Stand und Probleme, Lösung, Bezug zu anderen Patententen und ganz wichtig die Ansprüche (was möchte man eigentlich geschützt haben).
Ganz schlau war der Erfinder der Nähmaschine, er hat gemerkt dass eine Nähmaschine zu kompliziert ist zu beschreiben, am Ende hat er nur die Nadel mit dem Loch nahe der Spitze patentiert - ohne diese Nadel bringt der ganze Apparat nichts.

Was macht der Patentprüfer?
Er prüft ob es eine ähnliche oder gleiche Anmeldung gibt und ob die Anmeldung an sich patentfähig ist.
Patentfähig sind im unter Anderem neue Geräte, Verfahren, Vorrichtungen die eine ausreichende Erfindungshöhe haben und gewerblich nutzbar sind. Naturgesetze kann man nicht patentieren, z.B. Auftrieb.

Ganz wichtig: eine technische Prüfung der Funktion findet nicht statt! Das hat mehrere Gründe: die Prüfer würden nie fertig werden, die Ergebnisse würden zu Streitereien führen, ein Modell kann bei einer teuren Erfindung manchmal gar nicht gefertigt werden etc.

Wenn alles ok ist, kommt es zur Offenlegung (nach 18 Mon), so haben andere Rechteinhaber die Chance gleich Einspruch zu erheben (falls etwas übersehen worden ist), es ist besser so als später in einem Patentlöschverfahren.

Wenn die Veröffentlichung und Einspruchsfrist abgelaufen ist, wird das Patent erteilt und die gestaffelten Schutzgebühren pro Jahr müssen gezahlt werden.
Ein weltweites Patent (PCT) kostet mit Anmeldung ca. 220.000€ für die maximale Dauer von 20 Jahren, die ersten 7 Jahren müssen bezahlt werden (!) erst dann kann man auf den Schutz verzichten.

So, und jetzt aus AuKW Sicht:
Es ist patentfähig, warum wurde nach der Offenlegung nicht weiter gemacht?
Siehe Gebühren, jetzt kann kein anderer so etwas Anmelden, Robert Schrade hat sich verewigt: Ziel erreicht.

Warum musste ein TÜV Gutachten bestellt werden?
Weil bei der Patentanmeldung keine technische Prüfung gemacht wird.

Eine Patenterteilung hätte was gebracht?
Nichts - Rosch hätte Ansprüche nur gegenüber anderen gewerblichen Anbietern. Wenn das Unding funktionieren würde, hätten wir längst eine Konkurrenzschlacht, um Pläne, Kits, Komponenten.
Jede Privatperson darf für sich ein AuKW bauen (Verkauf, auch gebraucht nicht zulässig).

Also auch eine Patenterteilung sagt nichts über die "garantierte" Funktion.


1x zitiert2x verlinktmelden

Auftriebskraftwerk

19.01.2015 um 07:53
@Abahatschi:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn alles ok ist, kommt es zur Offenlegung
Die Offenlegung kann auch ohne vorherige Prüfung (ausser der Eingangsprüfung, die nur oberflächlich auf offensichtliche Patentierungshindernisse prüft) erfolgen. Siehe z.B. DPMA Patent FAQs (Archiv-Version vom 01.01.2015): "Eine Offenlegungsschrift erscheint auch dann, wenn kein Prüfungsantrag gestellt wurde."

Deshalb ist eine Patentanmeldung auch nach der Offenlegung sehr viel weniger aussagekräftig als Patent. Richtig ist natürlich, dass auch ein Patent in keiner Weise beweist, dass die Erfindung tatsächlich funktioniert.


melden