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Auftriebskraftwerk

56.048 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

25.11.2014 um 20:19
@Abahatschi
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:nicht beirren lassen
... ich empfinde das hier durchaus als anregend, von beirren lassen kann nicht die Rede sein. Ich denke, auch diejenigen, die eher die vorsichtige Schiene fahren und das auch sagen, meinen es gut. Ein wenig provozieren liegt mir im Blut, das belebt die Sinne, schreckt aber manche ab. Und manchmal ist es auch durchaus gut, wenn man mich ein klein wenig "zurückholt", bevor ich abhebe ... :)
Was juristische Dinge betrifft, bin ich wahrscheinlich wirklich ein wenig naiv. Hier kann ich nur dazulernen ...


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25.11.2014 um 20:22
@wolfgang52
Wie hier schon erwähnt wurde: Auf das "richtige" Timing sollte man nicht verzichten.


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25.11.2014 um 20:23
@wolfgang52
Ja, schon richtig...aber soviel ich weiß bist Du in Österreich, Rosch in der Schweiz, GenoGen in Bayern und Schweiz...ich glaube Du bist ohne Gesuch gar nicht ladungsfähig...außer der Gaia versucht es...aber in Namen von Rosch, da braucht es weitereichende Befugnisse.
In zwei Jahren werden sie sowieso vor Gericht stehen und Du kannst eine gute Flasche Wein geniessen.


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25.11.2014 um 20:24
@wolfgang52,
ich persönlich finde es auch super das du die Staatsanwaltschaft informiert hast. So müssen und können sie ein wachsames Auge auf Rosch / Gaia haben.
Und ich hoffe das Rosch / Gaia richtig auf die Schn.... fallen.
Trotzdem werden einige ihr Geld dabei verlieren.

Michael


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25.11.2014 um 20:29
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Rosch in der Schweiz
und nicht zu vergessen ROSCH in Serbien. Hier steht der fix installierte Prototyp und hier wurde vermutlich (das weiß ich eben nicht mit Sicherheit) auch das Vorführmodell gebaut. Diese Verflechtungen auseinanderzunehmen wird möglicherweise Aufgabe gleich mehrerer Richter sein ...


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25.11.2014 um 20:37
@wolfgang52
Das wünscht man sich so - wird aber nicht so sein, viel unspektakulärer (habe ich bei Perendev und Würth auch gesehen).
Der Richter nimmt sich den Vertrag (Versprechen eher niedrig bewerten) und mit dem Erreichten vergleichen. Bei Diskrepanz wird der Schaden und eventuelle kriminelle Energie beurteilt und wenn noch was zu holen ist, Schadensersatz + Strafe.
Es ist nicht die Aufgabe eines Gerichtes zu beurteilen warum ein PM nicht funktioniert, sondern salopp gemeint: erreicht der Leistungsausgang 5kw bei der im Vertrag genannten Eingangsleistung? Ja oder Nein. Wenn Anklage und Verteidigung gegensätzlich argumentieren, wird eine neutrale Stelle (Gutachter) eingeschaltet...der mißt...und sagt:Nein, Leistung wird nicht erreicht (mehr auch nicht).


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25.11.2014 um 20:47
Zitat von gerhard86gerhard86 schrieb:Betrug setzt aber eine gezielte Täuschung mit dem Ziel sich zu bereichern voraus.
Das ist so nicht richtig @gerhard86, andernfalls gebe es den Eingehungsbetrug nicht. Es muss keine gezielte Täuschung vorliegen, man kann auch unwissentlich Täuschen. Wären wir beide Schwachköpfe, und ich biete dir ein Auto mit Verbrennungsmotor an, mit der zugesicherten Eigenschaft das es nie nachgetankt werden muss, kannst du mich Verklagen wenn dein Auto stehenbleibt weil er sich weigert ohne Kraftstoff weiter zu fahren. Es verhält sich nicht anders als bei Schwarzfahren. Auch dort kannst du dich nicht mit "habe nicht gewusst das man für Fahrten zahlen muss, dachte weil es öffentliche Verkehrsmittel heißt, sei das mit den Steuern abgegolten" herrausreden. Dabei spielt es keine Rolle ob ich wirklich so blöd bin oder nicht.

Da gibt es nur eine Ausnahme, die Schuldunfähigkeit nach §§ 19, 20 21 StGB. Wie blöd sie auch bei Rosch und GAIA sein mögen, vor einem deutschen Gericht hilft ihnen das nicht.


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25.11.2014 um 21:01
Auch wenn beide Vertragsparteien "irren" muss das Geld trotzdem zurück gezahlt werden...ist ja Fakt dass es nicht funktioniert (warum ist echt egal).


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25.11.2014 um 21:05
Zitat von plusspluss schrieb:Das ist so nicht richtig @gerhard86, andernfalls gebe es den Eingehungsbetrug nicht. Es muss keine gezielte Täuschung vorliegen, man kann auch unwissentlich Täuschen.
Das stimmt so nicht: eine unwissentliche Täuschung ist nicht dem (Eingehungs-)Betrug zuzurechnen sondern gehört in die Kategorie "unlautere Werbung".

Und was unter Eingehungsbetrug zu verstehen ist hat Epico schon geschrieben.


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25.11.2014 um 21:05
Nein @Beobachter999


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Auftriebskraftwerk

25.11.2014 um 21:10
Zitat von plusspluss schrieb:Wären wir beide Schwachköpfe, und ich biete dir ein Auto mit Verbrennungsmotor an, mit der zugesicherten Eigenschaft das es nie nachgetankt werden muss, kannst du mich Verklagen wenn dein Auto stehenbleibt weil er sich weigert ohne Kraftstoff weiter zu fahren.
Ich kann dich verklagen und wahrscheinlich Schadenersatz bekommen, aber das heißt nicht dass du einen Betrug begangen hast. Du hast erst einmal nur den Vertrag nicht erfüllt.


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25.11.2014 um 21:12
@pluss,
mein Rechtsverständnis über unwissentliche Täuschung ist ein anderes als deines stelle ich hiermit fest.


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25.11.2014 um 21:15
Nein @gerhard86, ich kann, konnte und könnte den Vertrag nicht erfüllen. Ob ich das nun wusste oder nicht spielt keine sonderliche Rolle, die Täuschung habe ich vollzogen. Ein Schaden ist auch entstanden, sofern du bezahlt hast.

Und das ist der Knackpunkt bei Rosch/GAIA, Kunden haben schon Zahlungen geleistet, damit sind alle Tatbestände des Eingehungsberugs erfüllt.


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25.11.2014 um 21:18
Zitat von Beobachter999Beobachter999 schrieb:mein Rechtsverständnis über unwissentliche Täuschung ist ein anderes als deines
Wikipedia: Täuschung


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25.11.2014 um 21:34
Die Seite vertieft das Ganze ein wenig. Allerdings sollte man nicht anfangen Begriffe zu interpretieren, z.B. was unter Tatsachen zu verstehen ist:
http://www.rademacher-rechtsanwalt.de/paragraph263-betrug.html (Archiv-Version vom 01.03.2014)


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25.11.2014 um 21:34
Zitat von wolfgang52wolfgang52 schrieb:??? Echt? Gegen das Gesetz? Aha, dann ist also das Gesetz dran schuld, dass ein Haufen Leute seit Monaten wie gebannt auf diese Bühne starren, auf welcher ganz ungeniert Betrüger auftreten und Dinge verkaufen, von denen sie ganz genau wissen, dass sie nicht funktionieren.
Ja, klar ist es das. Also meine Aussagen dazu wären zumindest deutlich rauer wenn ich nicht befürchten würde dafür verklagt zu werden.


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25.11.2014 um 21:35
@pluss,
Im einleitenden Abschnitt wird sowohl die bewusste als auch die unbewusste Täuschung als Täuschung definiert.

Im weiteren Verlauf unter "Täuschung im Recht" findet man keinerlei Assoziation mit dem juristischen Begriff "Betrug".

Dass "unwissentliche Täuschung" juristisch dem Bereich "Betrug" zuzuordnen sei, ist selbst Juristen unbekannt.

Ich bleibe bei meinem Rechtsverständnis.


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25.11.2014 um 21:41
Falls nicht bekannt, zweiter Punkt:
http://www.mf-kiel.de/dokumente/upload/25004_fe_mail_november.pdf


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25.11.2014 um 21:46
Zitat von wolfgang52wolfgang52 schrieb:... ich empfinde das hier durchaus als anregend, von beirren lassen kann nicht die Rede sein. Ich denke, auch diejenigen, die eher die vorsichtige Schiene fahren und das auch sagen, meinen es gut. Ein wenig provozieren liegt mir im Blut, das belebt die Sinne, schreckt aber manche ab. Und manchmal ist es auch durchaus gut, wenn man mich ein klein wenig "zurückholt", bevor ich abhebe ... :)
Was juristische Dinge betrifft, bin ich wahrscheinlich wirklich ein wenig naiv. Hier kann ich nur dazulernen ...
Ich möchte trotz meiner Ausführungen, die vielleicht den Eindruck erwecken mögen die Wirkung eines Bremsklotzes für dein weiteres Vorgehen darzustellen, dich weiterhin ermutigen deinen eingeschlagenen Weg zu beschreiten.
Du gehst ihn in in einer guten Absicht,
einzig die Fallstricke der möglichen juristischen Behinderungen wären zu berücksichtigen.


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Auftriebskraftwerk

25.11.2014 um 21:49
@pluss
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du musst also das Vermögen eines anderen in der Absicht dir einen Vermögensvorteil zu verschaffen beschädigen, indem du einen Irrtum erregst oder unterhältst. Das bloße Beschädigen seines Vermögens reicht nicht aus, ebensowenig das bloße erregen oder unterhalten eines Irrtums.

Wäre eine Täuschung alleine ausreichend, wäre die meiste Werbung Betrug. Wäre das Beschädigen des Vermögens ausreichend, wäre es Betrug wenn man dir beim Media Markt ein defektes Elektrogerät verkauft.


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