Auftriebskraftwerk
20.07.2017 um 10:47PS: ich versuche mich immer wieder in die D³-Logik reinzuversetzen, es ist aber extrem hirnkrümmend ;-) Vlt. würde ein merhere Millimeter dicker Teerbelag auf den Synapsen hier hilfreich wirken?
oldzambo schrieb: Darfst nicht vergessen, ein PM wird vom Patentamt akzeptiert, wenn der Funktionsnachweis geliefert wird.Nein, die nehmen den Antrag noch nicht mal an, es gibt keinen Vororttermin oder auch nur etwas Ähnliches.
oldzambo schrieb:Wenn jetzt noch die Wurschtsemmeln schmecken ist das der Beweis, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht.Ausserdem nicht zu vergessen, wie Frau Schneider feststellte:
... alles blitzt vor Sauberkeit und erweckt den Eindruck zeitloser Eleganz.Damit wäre ja wohl über jeden Zweifel erhaben nachgewiesen, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt. ;)
(NET-Journal März/April 2015 (pdf))
uatu schrieb:... alles blitzt vor Sauberkeit und erweckt den Eindruck zeitloser Eleganz.SUPER! :-) vor allem die "zeitlose Eleganz"
Balthasar70 schrieb:Nein, die nehmen den Antrag noch nicht mal anDie Algenzucht-Anlage (aka Deppenkarussel) soll ja (lt. Ro$ch) eher eine Freie-Energiemaschine denn ein PM darstellen.
cashblitz schrieb:Die StP AG (vormals Rosch Energy AG) in Amriswil ist jetzt Hauptaktionär der Afkem AGSehr interessant. Obwohl das durchaus realistisch klingt, muss ich Dich trotzdem fragen: Gibt es eine nachvollziehbare Quelle dafür?
cashblitz schrieb:Die Geschichte mit dem Auftriebskraftwerken ist schon alt. In den 90ern ...Oh, die ist noch älter. Sehr viel älter. Siehe z.B. hier.
Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG
Die StP Aktiengesellschaft, Amriswil, Schweiz, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1,3,4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 1 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der AFKEM AG und eine Mehrheitsbeteiligung an der AFKEM AG gehören.
Des Weiteren hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG die Ebinal GmbH mitgeteilt, dass sie Aktien an der AFKEM AG veräußert hat und dass keine Beteiligung an der AFKEM AG in mitteilungspflichtiger Höhe mehr besteht. Entsprechend besteht auch keine Mehrheitsbeteiligung mehr, § 16 Abs. 1, 4 AktG.
Zudem hat Herr Matthäus E., Hamburg, uns mitgeteilt, dass keine mittelbare Beteiligung an der AFKEM AG in mitteilungspflichtiger Höhe mehr besteht. Entsprechend besteht auch keine mittelbare Mehrheitsbeteiligung mehr, § 16 Abs. 1, 4 AktG.
Hamburg im Juli 2017
AFKEM AG
Der Vorstand
(unternehmensregister.de)
oldzambo schrieb:PS: ich versuche mich immer wieder in die D³-Logik reinzuversetzen, es ist aber extrem hirnkrümmend ;-) Vlt. würde ein merhere Millimeter dicker Teerbelag auf den Synapsen hier hilfreich wirken?Also wenn Du Dich unbedingt und mit aller Gewalt selbst quälen willst.....
uatu schrieb:Oh, die ist noch älter. Sehr viel älter. Siehe z.B. hier.Auf Deinem geposteten Bild ist mir einiges unklar:
cashblitz schrieb:für eine neue Modellreihe des Hauses Rosch.... Die jetzige Story um HTL etc. scheint ja zu Ende zu gehen.Vielleicht konzentriert man sich nun darauf, eine harte Konkurrenz zu Tesla aufzubauen, und den vernachlässigten Geschäftsbereich von Elektro-Tuk-Tuks in Europa zu etablieren.
akropolis schrieb:save the planet ist aber nicht an der börse oder?Nein, der GröBaZ steht noch aus. ;)