Auftriebskraftwerk
19.07.2017 um 16:17@Casa_blanca:
Von Dir hätte ich die Richtigstellung einer ganz anderen Behauptung in der Diskussion, auf die Du Dich beziehst, erwartet, nämlich dass die Gewährung eines Zahlungsaufschubs angeblich kein Darlehen darstellt:
Casa_blanca schrieb:Die Summe steht unter Verbindlichkeiten, das bedeutet im Klartext, dass zum Zeitpunkt der Bilanzierung (2015) kein Geld geflossen ist."Die Erste KPP GmbH" ist eine kleine Kapitalgesellschaft entsprechend § 267 HGB. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt:
Gäbe es über diese Summe ein Darlehen (Kredit), dann wäre es unter Fremdkapital verbucht. Ist es aber nicht.
3Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.Da es unter "C. Verbindlichkeiten" keine Punkte mit römischen Zahlen gibt, werden alle aufgeführten Punkte in der verkürzten Bilanz unter "Verbindlichkeiten" zusammengefasst. Am praktischen Beispiel kannst Du Dir das an der Rosch Deutschland Bilanz 2015 ansehen (bei unternehmensregister.de einsehbar). Ich nehme an, Du willst nicht behaupten, dass die dort unter Verbindlichkeiten aufgeführten ca. 2,7 Millionen EUR, mit denen die Holding die deutsche GmbH am Leben erhält, ebenfalls "nicht geflossen" sind.
[...]
C. Verbindlichkeiten:
- Anleihen, davon konvertibel;
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
(§ 266 HGB Gliederung der Bilanz)
Von Dir hätte ich die Richtigstellung einer ganz anderen Behauptung in der Diskussion, auf die Du Dich beziehst, erwartet, nämlich dass die Gewährung eines Zahlungsaufschubs angeblich kein Darlehen darstellt:
Dieser Zahlungsaufschub stellt rechtlich ein Darlehen des Lieferanten an den Abnehmer dar (§ 488 BGB).
(Lieferantenkredit -- Wikipedia)