Hallo zusammen,
dies ist mein erster Post hier, darum eine kurze Vorstellung: Technisch und naturwissenschaftlich bin ich (sehr) interessierter Laie - nach der Schule trieb es mich aber erst zum Jurastudium und dann in den Anwaltsberuf (Deutschland). Als gelegentlicher Mitleser dieses Threads, nachdem ich das Theaterstück erst auf der Seite des Wolfs fasziniert verfolgt habe, möchte ich Euch für Euren Einsatz beglückwünschen. Vor allem natürlich dem bösen Wolf, der so heldenhaft seinen Kopf hinhält. Respekt!
Es gibt in der Diskussion ein paar Dinge, die aus meiner Sicht eine Kommentierung verdienen. Ich picke mal zwei raus:
peawe schrieb am 20.02.2017:Wenn bewiesen wurde, dass Zeugen vor Gericht gelogen haben und das haben sie 100%ig, dann kann der Richter sie erneut vorladen und zwingen, die Standorte der beiden laufenden Kraftwerke zu nennen.
Zumindest in Deutschland könnte das Gericht einen Zeugen vereidigen, z.B. wenn es den Eindruck hat, dass der Zeuge sonst nicht die Wahrheit sagt. Bleibt der Zeuge auch unter Eid bei seiner Falschaussage, wird aus seinem Vergehen (falsche uneidliche Aussage, ab 3 Monate) ein Verbrechen (Meineid, ab 1 Jahr). Ich weiß nicht, wie die Lage in Ö ist, aber der wölfische Anwalt könnte bei ähnlichen Vorkommnissen evtl. auf eine Vereidigung der Roschs hinwirken. Vielleicht reicht man Herrn DDD dann sicherheitshalber ein frisches Hemd - wenn er nicht die Vereidigung verweigert (das ist möglich, aber der Todesstoß für seine Zeugenaussage). Ein inhaltliches Zeugnisverweigerungsrecht dürfte er in dieser Sache nicht haben, muss also z.B. zu der von peawe genannten Frage aussagen. Er kann nicht eine Bestrafung des Wolfs verlangen, was er auf eigene Behauptungen stützt ("das AuKW läuft an zwei Standorten"), und dann eine Überprüfung dieser für die Verurteilung wichtigen Tatsachen verweigern.
Das Thema Falschaussage vor Gericht hat hier aber noch einen
viel interessanteren Twist: Falls DDD hier, auch unvereidigt, gelogen haben sollte (ich bleibe mal beim Konjunktiv), hätte er ja nicht einfach nur vor Gericht eine ihm unbequeme Wahrheit geschönt. Er hätte damit einen eigenen kriminellen Zweck verfolgt, nämlich die Verurteilung eines Unschuldigen. Das erfüllt in der Regel eigene Straftatbestände, je nach Sachlage in DE z.B.
falsche Verdächtigung oder ggf. (versuchte) mittelbare Freiheitsberaubung oder ein
(Prozeß-) Betrug. Soweit möglich, könnte der böse Wolf also zum Gegenangriff ausholen. Vielleicht geht das ja sogar innerhalb des laufenden Verfahrens, das wäre durchaus lustig, wenn aus den Privatklägern Angeklagte würden.
Nochwas schrieb:Wenn der einzige Anklagepunkt im Prozess der Betrugsvorwurf von Wolf an DD ist, dann muss DER WOLF unwiderlegbar beweisen, dass die AuKWs NICHT laufen und zumindest bedingter Vorsatz bei DD im Spiel war. Kann er das nicht BEWEISEN, verliert er womöglich den Prozeß, auch wenn die AukWs in Wirklichkeit eben NICHT laufen können.
Das ist natürlich ziemlicher Blödsinn und soll dem Wolf wohl nur Angst machen. Sowas sieht man in diesem Thread ja häufiger. Der Wolf sitzt hier als Angeklagter in einem Strafprozess und muss erst einmal gar nichts beweisen. Andersherum: er wird nur verurteilt, wenn das Gericht hinreichend überzeugt ist, dass er sich strafbar gemacht hat. Die Anklage (hier nicht als Staatsanwalt, sondern privat) muss dafür den Vollbeweis bringen, dass ein Straftatbestand erfüllt ist. Gelingt das nicht, bzw. bleiben Zweifel, gibt es keine Verurteilung ("in dubio pro reo" gilt vermutlich auch in Österreich).
Es ist mir total schleierhaft, warum Rosch den strafrechtlichen Weg gewählt hat. Man hätte ja auch den zivilrechtlichen Weg gehen können. Aber "Anklage" und "Strafe" klingt natürlich viel martialischer als "Unterlassungsanspruch".