Wissenschaft
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Auftriebskraftwerk

56.048 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 18:21
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Vielleicht hast du das überlesen, aber letztes Jahr haben sie es erstmal über den beliebten Weg "strafbewehrte Unterlassungserklärung" probiert. Ging dermaßen nach hinten los, dass ihnen der eigene Anwalt davogelaufen ist.
Stimmt, da war was. Aber das ist nur nach hinten losgegangen, weil der damalige RA wohl vernünftig war und erst im laufenden Mandat gemerkt hat, was da läuft.

Strukturell sehe ich keinen Unterschied zum aktuellen Prozess. Anders ausgedrückt: wenn die Roschis damals gleich an ihren aktuellen Anwalt geraten wären, der nun das Strafverfahren durchzieht, hätten sie wohl auch das damalige Zivilverfahren durchgezogen (bis zur Bauchlandung). Es liegt aus meiner Sicht am RA, nicht an der Verfahrensart.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 18:24
@iustitia

Das kann gut sein. Ihr Hausknecht kann ja aufgrund mangelnder Zulassung kein Verfahren mehr führen.

Einen Unterschied sehe ich allerdings: zivilrechtlich liegen mWn die Schranken für die Beweislast anders, d.h. Rosch hätte konkret nachweisen müssen, welcher Schaden durch des Wolfes Tätigkeit entstanden ist, d.h. einen Auftragseinbruch etc. nachweisen müssen - was wiederum über das Verfahren umfangreiche Offenlegungen von Bilanzen usw. bedeutet hätte. Dass Rosch diese scheut wie der Teufel das Weihwasser, ist natürlich klar...


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 18:28
Zitat von iustitiaiustitia schrieb:Es liegt aus meiner Sicht am RA
Ich frage mich, was in diesem RA W.B. vorgeht. In meinem Verständnis ist das Wichtigste im RA-Mandantenverhältnis gegenseitiges Vertrauen, dass die Wahrheit gesagt wird. Nun müsste allerdings der RA der Roschis den Braten normalerweise schon gerochen haben. Nämlich dass da ein Investorenbetrug internationalen Ausmasses stattfindet. Nach seinen bisherigen Prozessen, soweit im Netz recherchierbar, scheint er seinen Spass an "schwierigen" Fällen zu haben. Einem Perpetuum Mobile zu seinem Recht zu verhelfen fehlte wohl noch in seiner Sammlung.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 18:33
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Rosch hätte konkret nachweisen müssen, welcher Schaden durch des Wolfes Tätigkeit entstanden ist
Nicht unbedingt. Für einen Schadenersatzanspruch, ja. Für den Unterlassungsanspruch genügt, wie auch hier, der Nachweis, dass der Wolf Unwahres über ihr Geschäftsmodell verbreitet, was potentielle Kunden abschrecken kann. Einzelne konkret entgangene Geschäftsabschlüsse kann man sowieso nur sehr selten nachweisen. Trotzdem muss man es sich nicht bieten lassen, dass einem ein Wildfremder das Geschäft mit ungerechtfertigten Betrugsvorwürfen verhagelt.

Der Schlüssel liegt hier im Wörtchen "ungerechtfertigt" ;-)
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Ich frage mich, was in diesem RA W.B. vorgeht. In meinem Verständnis ist das Wichtigste im RA-Mandantenverhältnis gegenseitiges Vertrauen, dass die Wahrheit gesagt wird.
Ja, das wäre schön. Aber ich spekuliere nicht darüber, was der RA weiß oder nicht, und was seine Motive sind. Partei in diesem Verfahren sind die "Roschis", nicht der Anwalt.


melden

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 19:14
Zitat von iustitiaiustitia schrieb:Der Wolf sitzt hier als Angeklagter in einem Strafprozess und muss erst einmal gar nichts beweisen. Andersherum: er wird nur verurteilt, wenn das Gericht hinreichend überzeugt ist, dass er sich strafbar gemacht hat. Die Anklage (hier nicht als Staatsanwalt, sondern privat) muss dafür den Vollbeweis bringen, dass ein Straftatbestand erfüllt ist
Der Par. 111 Absatz 3, erster Satz des StGB sieht das aber genau gegenteilig vor.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 19:53
@kasmichl

Sehe ich anders, denn:

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

Im Falle des "Perpetuum Mobile" stellt der gefettete Absatz mit Sicherheit eine erhebliche Beweisschranke für den Kläger dar - schließlich sind diese nach allgemeinem Kenntnisstand und Stand der Wissenschaft unmöglich. Somit greift der Satz 2 schonmal...


melden

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 19:58
@Rho-ny-theta: Ähm ... das hatten wir gestern schon mal: Die Privatanklage bezieht sich auf § 111 StGb, Absatz 2, und nicht Absatz 1. Daher gilt nur der erste Satz von Absatz 3.


melden

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 20:31
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Der Par. 111 Absatz 3, erster Satz des StGB sieht das aber genau gegenteilig vor.
Wenn Du meinst. Da aber keine Begründung kommt, glaube ich nicht, dass Deine Meinung auf Hintergrundwissen im österr. Strafrecht beruht. Eine entsprechende Kommentarstelle zur Beweislast wäre hilfreich. Oder vielleicht meldet sich ein österr. Jurist.

Ich habe mir den § 111 Abs. 3 mal angesehen. Wäre das eine zivilrechtliche Vorschrift, könnte man wegen der Formulierung auf eine Beweislast beim Wolf schließen. Wir sind aber im Strafrecht und der Satz ist passiv formuliert ("wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird"). Im Strafrecht gilt grundsätzlich Amtsermittlung. Ist der Sachverständige hier ein Beweismittel des Angeklagten? Musste der Wolf für den SV einen Kostenvorschuss zahlen? Wenn nein, ist er wohl auch nicht beweisbelastet.

Dass der Wolf ein Interesse hat, Beweise seiner Unschuld zu unterstützen, versteht sich von selbst. Genauso, wie dass das Gericht ihn fragt, warum er seine unstreitige Behauptung für wahr hält (dürfte er bereits schriftlich vorgetragen haben).

Außerdem darf man an die von Rosch beanstandete Behauptung ("Roschis sind Betrüger") wohl nicht exakte juristische Definitionen des Betrugs inkl. aller subjektiven Tatbestandsmerkmale anlegen, wie das einige hier sehen wollen. Der Wolf ist juristischer Laie und darf unter Betrug z.B. Geschäftemacherei mit unwahren Behauptungen verstehen. Und so etwas wird sich, nach Lesart fast aller Diskussionsteilnehmer, hier wohl "als wahr erweisen". Der maximal verbleibende Rest, dass vielleicht bei den subjektiven Betrugs-Tatbestandsmerkmalen eines z.B. Herrn HUG Restzweifel bleiben, wird wohl kaum für eine Verurteilung des Wolfs reichen.

Oder glaubt das jemand wirklich?


1x verlinktmelden

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 20:37
Ich eh nicht.

Und gerade zum letzten Punkt: HUG wird da sicher unbeschadet, ggfs. mit einer strengen väterlichen Ermahnung, raus kommen. Weil das, was er damit zu tun hat, wird er selbst kaum realisieren. Er wollte doch bloß Phaeton fahren...


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

23.02.2017 um 20:49
Zitat von SpichSpionSpichSpion schrieb:HUG wird da sicher unbeschadet, ggfs. mit einer strengen väterlichen Ermahnung, raus kommen.
Das war ja auch nur ein willkürliches Beispiel. Und nicht vergessen: HUG ist in diesem Strafprozess (gegen den Wolf) Opfer ehrenrühriger Behauptungen, nicht deren Täter. Diese Behauptungen sind nur halt nicht strafbar, wenn sie - unter Berücksichtigung der relevanten Maßstäbe - "wahr" sind.

Wenn mal ein Strafverfahren unter anderen Vorzeichen läuft, wird's spannend.

Noch ein Disclaimer: alle Prognosen zum Ausgang eines Gerichtsverfahrens, zumal in einem anderen Land, sind natürlich nur als "educated guess" zu verstehen ("vor Gericht und auf hoher See" und so). Aber von sehr wenigen Ausreißern abgesehen, funktioniert die Justiz in unserem Teil der Welt schon sehr gut.

So, bin erstmal weg.


melden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 07:21
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Also meine Antwort ist da :)
Mist, meine immer noch nicht. Was haben die Grünen den geschrieben?


melden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 08:54
Neues zum Herrn http://michael-musil.de/innovations.html (Archiv-Version vom 01.03.2017) : beworben wird ein (neuartiges?) OU-Gerät, diesmal 7,4kW, auf http://innovatehno.eu/products/ (Archiv-Version vom 08.02.2017)
Für meine Begriffe ähnelt das Gerät der Testatika (siehe Bildergalerie).


melden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 08:56
Das ist wirklich unglaublich. Zu dem Gerät wurde auch schon einiges im Freie Energie Thread geschrieben. 


melden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 09:08
Sehr interessant:
How to pay:
You can pay during or after the trial period ends, it will all state in the contract that you will receive.
(Trial Period=30 Tage)
Der Preis ist sehr attraktiv: 3800 bis 4100 Euronen + Märchensteuer

Also keine Vorkasse, zumindest habe ich bisher nichts Gegenteiliges gefunden.

Warum drängt sich mir jetzt grad der Gedanke auf, dass dies nur eine Nebelkerze sein könnte, in Wirklichkeit werden Investoren/Lizenznehmer gesucht.....


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 09:35
Zitat von ppmppm schrieb:Also keine Vorkasse
Ja, aber auch keine Lieferung, nur die üblichen Vertröstungen. Dafür aber auf der Webseite neu: Investoren gesucht. 


melden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 09:54
@Poipoi
@ppm
Die könnten sich ja mal in der Höhle der Löwen mit ihrer Idee vorstellen mit ihrer Idee. Ein Jochen Schweizer fährt bestimmt voll darauf ab. Aber vielleicht ist denen Medieninteresse nicht so angenehm.

Hey, das wäre vielleicht auch eine Idee für Dr. Dave?


melden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 10:03
@kasmichl
In Deutschland wär es so:
DDD muss vor Gericht nachweisen, dass der Wolf ihm mit Äußerungen potentiell finanziell geschadet hat, und dies vorsätzlich.
Das kann er ganz einfach, indem er dem Gericht die Internetseite vom Wolf präsentiert.
Damit wäre der Wolf bereits zu verurteilen. Es sei denn, der Wolf kann seine Vorwürfe gegen DDD beweisen. Ich denke, es würde hier reichen, wenn der Wolf die Funktionsunfähigkeit des AUKWs nachweisen könnte sowie einen geplanten Betrug des DDD. Das waren wohl die Anschuldigungen, durch die DDD seine Geschäfte geschädigt sieht.
D.h. in diesem Fall ist es einmal so, das der Angeklagte (Wolf) etwas dem Gericht beweisen muss (um nicht verurteilt zu werden). Ansonsten läge eine Beweislast beim Strafprozeß immer beim Kläger.

Da wohl die Indizien (OU, Perpetuum mobile etc.) deutlich für den Wolf sprechen, war der Richter so nett einen Gutachter zu berufen, der das AukW prüfen soll. Die juristische Frage ist nun, was passiert, wenn dem Gutachter durch DDD kein vollständiges AUKW präsentiert wird, sondern nur Einzelteile? Was soll der Gutachter da KONKRET prüfen? Darauf zielt wohl DDDs Taktik im Prozess ab. Er könnte darauf hoffen, dass der Gutachter zu einem "nicht zweifelsfrei zu prüfen" kommt. Dann hat DDD gewonnen. Denn die Anschuldigung vom Wolf muss sich zweifelsfrei als wahr vor Gericht herausstellen.
Daher war ja mein Vorschlag (weiter oben im Thread) sofort die Presse und Fernsehen zu informieren, damit sich durch die Medien dann alarmierte Fachleute (Professoren, Ingenieure etc.)  öffentlich zu Wort melden. Das hilft in der Regel enorm, wenn man sich vor Gericht auf die Urteile anerkannter Kapazitäten berufen kann. Es würde es auch dem Gutachter erleichtern, sich etwas weiter aus dem Fenster zu lehnen.
Ansonsten gilt, wie gesagt: besser erstmal das Privatvermögen sichern, EHE ein Urteil ergangen ist. Mehr kann man nicht machen. Danach ist man, wie auf hoher See, in Gottes Hand...


2x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 10:08
Zitat von NochwasNochwas schrieb:wenn dem Gutachter durch DDD kein vollständiges AUKW präsentiert wird, sondern nur Einzelteile
Dann urteilt der Gutachter nach Aktenlage/Physik --> kann unmöglich gehen.

Ich glaube es ist bei einigen nach wie vor nicht so ganz klar, womit wir es bei dem sogenannten Auftriebskraftwerk zu tun haben. Es geht nicht darum, ob da womöglich irgendwelche ultrageheimen und raffinierten Technologien eine Rolle spielen, die eventuell eine Restwahrscheinlichkeit des Funktionierens offen halten. Diese "Kraftwerke" können in unserem Universum prinzipiell und grundsätzlich NICHT funktionieren. 
Ungefähr so, als ob David Copperfield jemanden verklagt, weil der behauptet er könne ohne Hilfsmittel gar nicht fliegen.


melden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 11:12
@Poipoi
Drum hat DDD vor Gericht ja auch angegeben, dass die benötigte Energie aus den "Zaubermagneten" kommt, die nach 25 Jahren erschöpft sind. Damit will er Dein Totschlagsargument mit dem Perpetuum umgehen. Die Frage ist ja, ob er überhaupt seine "Betriebsgeheimnisse" offenlegen muss, nur weil ihn jemand des Betrugs bezichtigt. Das könnten in anderen Fällen ja auch Spione nutzen, die irgendwelche abenteuerlichen Vorwürfe gegen neue Produkte erheben, nur um im (Verleumdungs-)Prozeß an die Funktionsgeheimnisse dieser Produkte zu kommen. Auf ungefähr dieses Muster stellt ja die Verteidigung von DDD ab: nicht DDD muß beweisen, dass der Betrugsvorwurf falsch ist, sondern der Wolf soll beweisen, dass seine Vorwürfe stimmen. Und zwar ohne DDDs weitere Hilfe. Abwarten, wie das Gericht das sieht....


3x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

24.02.2017 um 11:23
@Nochwas 

Für was sollte der Gutachter Betriebsgeheimnisse brauchen wenn er nur den Eingangsstrom und den erzeugten Strom messen muss und sicherstellen, dass es keine verdeckten Zuleitungen gibt?

Er hat dann eigentlich gar keine andere Wahl als die jenigen die mit der Maschine einen Stromüberschuss verkaufen, als Betrüger zu bezeichnen. Da kann DDD behaupten was immer er will, das Ergebnis wird zählen.

Wir wissen ja was dabei rauskommt, solange Kette und Getriebe halten. Außerdem glaube ich eh, dass da in Spich schon die entsprechenden Abhörmassnahmen laufen, und fleißig Amtshilfe für die Kollegen in Linz betrieben wird.

Ob ähnliche Strafen wie beim GFE- Skandal rauskommen?

http://gaia.ws1.eu/files/Wirkungsgrad_eines_Auftriebskraftwerks_pb.pdf


melden