@kasmichlIn Deutschland wär es so:
DDD muss vor Gericht nachweisen, dass der Wolf ihm mit Äußerungen potentiell finanziell geschadet hat, und dies vorsätzlich.
Das kann er ganz einfach, indem er dem Gericht die Internetseite vom Wolf präsentiert.
Damit wäre der Wolf bereits zu verurteilen. Es sei denn, der Wolf kann seine Vorwürfe gegen DDD beweisen. Ich denke, es würde hier reichen, wenn der Wolf die Funktionsunfähigkeit des AUKWs nachweisen könnte sowie einen geplanten Betrug des DDD. Das waren wohl die Anschuldigungen, durch die DDD seine Geschäfte geschädigt sieht.
D.h. in diesem Fall ist es einmal so, das der Angeklagte (Wolf) etwas dem Gericht beweisen muss (um nicht verurteilt zu werden). Ansonsten läge eine Beweislast beim Strafprozeß immer beim Kläger.
Da wohl die Indizien (OU, Perpetuum mobile etc.) deutlich für den Wolf sprechen, war der Richter so nett einen Gutachter zu berufen, der das AukW prüfen soll. Die juristische Frage ist nun, was passiert, wenn dem Gutachter durch DDD kein vollständiges AUKW präsentiert wird, sondern nur Einzelteile? Was soll der Gutachter da KONKRET prüfen? Darauf zielt wohl DDDs Taktik im Prozess ab. Er könnte darauf hoffen, dass der Gutachter zu einem "nicht zweifelsfrei zu prüfen" kommt. Dann hat DDD gewonnen. Denn die Anschuldigung vom Wolf muss sich zweifelsfrei als wahr vor Gericht herausstellen.
Daher war ja mein Vorschlag (weiter oben im Thread) sofort die Presse und Fernsehen zu informieren, damit sich durch die Medien dann alarmierte Fachleute (Professoren, Ingenieure etc.) öffentlich zu Wort melden. Das hilft in der Regel enorm, wenn man sich vor Gericht auf die Urteile anerkannter Kapazitäten berufen kann. Es würde es auch dem Gutachter erleichtern, sich etwas weiter aus dem Fenster zu lehnen.
Ansonsten gilt, wie gesagt: besser erstmal das Privatvermögen sichern, EHE ein Urteil ergangen ist. Mehr kann man nicht machen. Danach ist man, wie auf hoher See, in Gottes Hand...