@Nochwas Nochwas schrieb:Wenn der einzige Anklagepunkt im Prozess der Betrugsvorwurf von Wolf an DD ist, dann muss DER WOLF unwiderlegbar beweisen, dass die AuKWs NICHT laufen und zumindest bedingter Vorsatz bei DD im Spiel war. Kann er das nicht BEWEISEN, verliert er womöglich den Prozeß, auch wenn die AukWs in Wirklichkeit eben NICHT laufen können. Das muss man unterscheiden können. Es geht hier um Jura, nicht um Gerechtigkeit.
Bedingt, nehmen wir mal einen Einhorn-Verkäufer, er bewirbt die groß und laut, mit Farbe und Alter und Geschlecht. Offenkundig ein Betrug, wie sollte nun bewiesen werden, dass er ein Betrüger ist, weil es ja bekannterweise keine Einhörner gibt, eben keine existieren?
Da müsste man ja dann die Nichtexistenz beweisen, generell ein schwieriges Unterfangen.
Nun gibt es ja auch oft DNA vor Gericht, die ist auch nie 100 % sicher, da hat man dann was wie 99,9999 %, also eben noch einen ganz kleinen Rest an Möglichkeit, dass es doch nicht passt. Bei Gericht muss eine Tat "hinreichend" genau und sicher nachgewiesen sein, nicht zwingend zu 100 %.
Noch ein konkretes Beispiel, Mord, vom (mutmaßlichem) Täter wurde DNA gefunden, er erklärt nun aber, er war es nicht, nach der QT gibt es viele Universen, in denen auch identische Doppelgänger, da wäre einer aus einem anderen Universum gekommen und habe den Mord begangen. Der sieht so aus wie er, hat seinen Namen, und eben auch dieselbe DNA. Physikalisch nicht klar unmöglich, das Gericht solle nun doch zu 100 % beweisen, dass es nicht so gewesen ist.
Nein, muss es nicht, interessanter wird es, wenn der (mutmaßlichem) Täter es schaffen würde, den Doppelgänger aus dem anderen Universum durch ein "Portal" vor Gericht aus dem Nichts erscheinen und auftauchen zu lassen. Kann er das aber nicht, wird ihm diese Geschichte nicht weiter helfen.
Klingt komisch, ist aber so.
;) Nochwas schrieb:Da der Wolf selber kein AUKW besitzt, dass er einem eigenen Gutachter zum Testen überlassen könnte, hängt er vom bestellten Gerichtsgutachter ab. Das ist miserabel. Zum Thema Gerichtsgutachter bitte selber googeln.
Daher ist wohl die Taktik von DDs Anwalt, es dem Wolf zu verunmöglichen, den unwiderlegbaren Beweis dafür, dass die AUKWs NICHT laufen, vor Gericht zu erbringen. Dazu passt auch DDs plötzliche Zaubermagneten-Theorie getreu dem Motto "da steckt mehr in den AUKWs als der Wolf ahnt." Wie soll der Gerichtsgutachter jetzt ein ZWEIFELSFREIES Gutachten gegen das AUKW erstellen?
Das ist so nicht richtig, so könnte der Kläger immer wieder irgendetwas behaupten, ohne es je belegen zu müssen. Selbstverständlich ist der Kläger, hier als Zeuge verpflichtet solche Behauptungen dann auch zu belegen. Es reicht nicht aus nur zu behaupten, es gäbe da besondere Magnete, welche der Schlüssel zum Wunder sind, ohne dann je diesen Nachweise für diese Magnete führen zu müssen.
Nochwas schrieb:Ich sehe den bisherigen Verlauf des Prozesses daher eher zugunsten von DD - es ist bis jetzt eben nichts BEWIESEN worden.
Ist Deine subjektive Sicht und mit der bist Du recht alleine. Ganz sicher lief das da nicht zugunsten von ROSCH und der Rasselbande. Schau, eben auch die Aussagen von GAIA sind schwer belastend für ROSCH und belegen recht gut den Betrug und die Absicht dazu. Das gelieferte Modell war offensichtlich gar nicht wirklich für einen längeren Betrieb ausgelegt, hier war es der Verein GAIA, welcher eben noch einige Verbesserungen und Optimierungen am Gerät vorgenommen hatte.
Und nachweisliche ist das damals gezeigte Getriebe physikalisch nicht in der Lage die behauptete Leistung über mehrere Stunden zu übertragen. Frage ist, wie viele Sekunden es der Belastung standhält, es es sich zerlegt. Nun könnte behauptet werden, das Getriebe bestand aus einem besonderen Werkstoff, der eben solche Dinge schafft. Eben das müsste dann aber auch belegt werden.
Nochwas schrieb:Gesunder Menschenverstand interessiert ein Gericht erst in zweiter Instanz oder gar nicht. Und so lange der bestellte Gutachter auch nur einen Hauch von Zweifel daran läßt, dass das AUKW nicht läuft, hat DD praktisch automatisch gewonnen. So siehts aus.
Nein, so siehst es nicht aus, so siehst Du es, oder willst es sehen, oder sagst, dass Du es so siehst. Es ist auch so, der Kläger muss wo auch die Tat des Beklagten beweisen. Wenn mich wer verklagt, ich hätte ihn verletzt, geschlagen, dann muss er diese Tat auch wo belegen können.
Hier hat ja nicht Wolfgang ROSCH wegen Betruges verklagt, hier klagt ROSCH wegen angeblich falscher Vorwürfe von Wolfgang, und ROSCH muss da nun eben auch wo beweisen, dass diese Vorwürfe falsch sind.
;)Nochwas schrieb:Ein Richter ist zwar theoretisch frei in seiner Entscheidung aber de facto wird er sich meist an den Gutachter hängen. Der Wolf kann jede Menge Hilfe brauchen - v.a. durch die Öffentlichkeit- sonst droht ihm die Pleite. Klüger ist es bei so einem Risiko, sein Vermögen zu retten, bevor ein Urteil ergeht.
Du das passt schon alles, mal keine Panik, informiere Dich einfach besser ...