Auftriebskraftwerk
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Auftriebskraftwerk
24.02.2017 um 15:18Oh man ...
Eben mit einem alten Bekannten gesprochen, war lustig, er baut sich ein PN, läuft auch schon, leider erzeugt es noch keine 100 Watt, er will aber 3 kW haben. Dann darf ich es mit auch ansehen und messen. Mehr kann er mit aber am Telefon nicht sagen ...
Wie gesagt, war recht lustig, über das WTC haben wir auch noch und andere lustige Dinge. Bin immer wieder fasziniert, wie eine so im Kopf ticken.
Eben mit einem alten Bekannten gesprochen, war lustig, er baut sich ein PN, läuft auch schon, leider erzeugt es noch keine 100 Watt, er will aber 3 kW haben. Dann darf ich es mit auch ansehen und messen. Mehr kann er mit aber am Telefon nicht sagen ...
Wie gesagt, war recht lustig, über das WTC haben wir auch noch und andere lustige Dinge. Bin immer wieder fasziniert, wie eine so im Kopf ticken.
Auftriebskraftwerk
24.02.2017 um 16:24fliegenphisher schrieb:Die Sache mit dem Reinblasen der Luft am Beckenboden ist übrigens nicht so einfach mit Mathematik zu behandeln, wie Bruggmüller das ausführt.Grober Unfug.
Auftriebskraftwerk
24.02.2017 um 16:31Das Thema Luftblasenteppich kann man ruhig dem Gutachter überlassen. Der will auch seinen Spaß haben.
Auftriebskraftwerk
24.02.2017 um 17:12Nochwas schrieb:Da wohl die Indizien (OU, Perpetuum mobile etc.) deutlich für den Wolf sprechen, war der Richter so nett einen Gutachter zu berufen, der das AukW prüfen soll.Kein Richter ist "so nett", einen Gutachter zu berufen. Seltsame Vorstellung, das. Der Richter bestellt einen Gutachter nur, aber immer dann, wenn er eine entscheidungserhebliche Tatsache gutachterlich klären lassen muss. Gutachter kosten Geld und werden nicht aus Gefälligkeit bestellt.
Nochwas schrieb:Die Frage ist ja, ob er überhaupt seine "Betriebsgeheimnisse" offenlegen muss, nur weil ihn jemand des Betrugs bezichtigt. Das könnten in anderen Fällen ja auch Spione nutzen, die irgendwelche abenteuerlichen Vorwürfe gegen neue Produkte erheben, nur um im (Verleumdungs-)Prozeß an die Funktionsgeheimnisse dieser Produkte zu kommen.Es muss doch gar nicht geklärt werden, wie das AuKW funktioniert, sondern nur ob es das tut. Wenn aber - wie hier - die vom Hersteller angegebene Funktionsweise schon theoretisch unmöglich ist, ist damit natürlich auch das ob geklärt. Und wenn der Hersteller, in Person DDD, als Zeuge eine überraschende neue Funktionsweise präsentiert, die allen vorher vom Hersteller gegebenen Erklärungen widerspricht, dann wird der Richter schon wissen, wie er das einzuordnen hat. Es ist des Strafrichters täglich Brot, in Aussagen solche Widersprüche aufzudecken und zu bewerten. Nur findet sich so etwas normalerweise beim Ausflüchte suchenden Angeklagten und nicht beim Zeugen der Anklage.
Dass der Richter diesen Widerspruch nicht wegen einer etwaigen "Technik-Blindheit" übersieht, dafür wird der Angeklagte schon sorgen, falls das hier überhaupt relevant ist.
fliegenphisher schrieb:Wieviele Leute, denkt ihr, kann ROSCH zwecks Aussage vor Gericht mobilisieren, die felsenfest behaupten, ja schwören, dass das Ding ohne externe Energiezufuhr läuft bzw. gelaufen ist. Sehr wichtige Frage.Nein, das ist nicht wichtig. Prozessformen, in denen derjenige gewonnen hat, der die meisten Zeugen benennen konnte, gab es mal im Mittelalter. Hier lässt das Gericht die Frage, ob "das Ding ohne externe Energiezufuhr läuft", nicht von Zeugen klären, sondern durch einen Gutachter. Das kann Rosch auch nicht durch eine Hundertschaft an Gefolgsleuten ändern, die alle schwören, fliegende Schweine gesehen zu haben. Die könnten schließlich alle einer geschickten Täuschung aufgesessen sein...
uatu schrieb:... und so lange bleibt Wolfgang's Website (von Aktualisierungen und Erweiterungen natürlich abgesehen) so, wie sie ist, und jeder Verhandlungstag lenkt erneut Aufmerksamkeit auf das Thema, womit Rosch offensichtlich ein massives Problem hatDas nennt sich inzwischen wohl "Streisand-Effekt": eine unliebsame, aber kaum verbreitete Information durch einen Gerichtsprozess bekämpfen wollen und ihr so erst recht zu großer Öffentlichkeit verhelfen.
Peter0167
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24.02.2017 um 17:28@iustitia
Mal angenommen, der Gutachter und der Richter stellen einen Betrug/Betrugsversuch seitens Rosch fest, und sprechen den bösen Wolf frei. Kann man auf Grundlage dieses Urteils eigentlich vom Verein Gaia die Kosten für die öffentlichen Vorführungen im vorletzten Jahr zurückfordern? Gaia hat sich mit diesen Veranstaltungen m.M.n. zumindest des unlauteren Wettbewerbs, wenn nicht sogar der böswilligen Täuschung (insofern man ihnen eine Mitwisserschaft nachweisen kann) schuldig gemacht. Ich war zwar kein Besucher, aber wäre ich dort gewesen und hätte 40 Euro dafür bezahlt, wäre ich ziemlich angepisst ... :D
Mal angenommen, der Gutachter und der Richter stellen einen Betrug/Betrugsversuch seitens Rosch fest, und sprechen den bösen Wolf frei. Kann man auf Grundlage dieses Urteils eigentlich vom Verein Gaia die Kosten für die öffentlichen Vorführungen im vorletzten Jahr zurückfordern? Gaia hat sich mit diesen Veranstaltungen m.M.n. zumindest des unlauteren Wettbewerbs, wenn nicht sogar der böswilligen Täuschung (insofern man ihnen eine Mitwisserschaft nachweisen kann) schuldig gemacht. Ich war zwar kein Besucher, aber wäre ich dort gewesen und hätte 40 Euro dafür bezahlt, wäre ich ziemlich angepisst ... :D
nocheinPoet
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24.02.2017 um 17:43@Nochwas
Noch immer falsch, Wolfgang hat ja nicht ROSCH wegen Betruges verklagt und muss nun den Betrug belegen, sondern ROSCH hat Wolfgang verklagt und somit mit ROSCH belegen, dass ihre Behauptung wahr ist. Mach Dich besser mal dazu schlau ...
Nochwas schrieb:Auf ungefähr dieses Muster stellt ja die Verteidigung von DDD ab: nicht DDD muß beweisen, dass der Betrugsvorwurf falsch ist, sondern der Wolf soll beweisen, dass seine Vorwürfe stimmen. Und zwar ohne DDDs weitere Hilfe.Falsch!
Noch immer falsch, Wolfgang hat ja nicht ROSCH wegen Betruges verklagt und muss nun den Betrug belegen, sondern ROSCH hat Wolfgang verklagt und somit mit ROSCH belegen, dass ihre Behauptung wahr ist. Mach Dich besser mal dazu schlau ...
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24.02.2017 um 17:44Peter0167 schrieb:@iustitia Mal angenommen, der Gutachter und der Richter stellen einen Betrug/Betrugsversuch seitens Rosch fest, und sprechen den bösen Wolf frei. Kann man auf Grundlage dieses Urteils eigentlich vom Verein Gaia die Kosten für die öffentlichen Vorführungen im letzten Jahr zurückfordern? Gaia hat sich mit diesen Veranstaltungen m.M.n. zumindest des unlauteren Wettbewerbs, wenn nicht sogar der böswilligen Täuschung (insofern man ihnen eine Mitwisserschaft nachweisen kann) schuldig gemacht. Ich war zwar kein Besucher, aber wäre ich dort gewesen und hätte 40 Euro dafür bezahlt, wäre ich ziemlich angepisst ... :DJetzt wird's kompliziert und Du wirfst ein paar Sachen durcheinander, die nicht zusammen gehören. Kein Vorwurf an Dich, aber en détail kann man das jetzt nicht beantworten. Darum hier ein paar Stichpunkte zur Orientierung:
Aktuell geht es darum, ob der böse Wolf sich strafbar gemacht hat. Gegen Rosch wird hier, rein formal, "kein Betrug festgestellt", das wird höchstens in der Begründung des Urteils gestreift, dessen einzige Wirkung (hoffentlich) ein "Freispruch" ist. Sonst nix. Weder Gaia noch Rosch sitzen auf der Anklagebank.
Natürlich geht die Geschichte dann weiter und gegen Rosch stünde dann sicher ein Betrugsvorwurf im Raum. Der wäre aber erst mit einer rechtskräftigen Verurteilung abschließend geklärt.
Gegenüber Gaia wiederum stellt sich separat die Frage, ob die Opfer sind oder Täter.
Bei Eintrittsgeldern für Vorführungen stellt sich die Frage, wofür die bezahlt wurden. Die Vorführungen haben vermutlich wie vereinbart stattgefunden?
Die Gaias waren vermutlich ursprünglich mal gutgläubig; ob und wann sich das geändert hat, ist unklar. Wegen einer Täuschung könnte man aber z.B. den Vertrag kündigen, der Grundlage der Zahlung war.
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24.02.2017 um 17:58nocheinPoet schrieb:@Nochwas Nochwas schrieb:Auf ungefähr dieses Muster stellt ja die Verteidigung von DDD ab: nicht DDD muß beweisen, dass der Betrugsvorwurf falsch ist, sondern der Wolf soll beweisen, dass seine Vorwürfe stimmen. Und zwar ohne DDDs weitere Hilfe.Falsch!Noch immer falsch, Wolfgang hat ja nicht ROSCH wegen Betruges verklagt und muss nun den Betrug belegen, sondern ROSCH hat Wolfgang verklagt und somit mit ROSCH belegen, dass ihre Behauptung wahr ist. Mach Dich besser mal dazu schlau ...Hierzu würde mich wirklich eine fundierte Meinung (am besten eines österr. Strafrechtlers) interessieren, weil ich mich ja auch etwas aus dem Fenster gewagt habe.
Mein Verdacht ist, dass, wo "Beweislast" draufsteht, manchmal nur "Beweisrisiko" drinsteckt. Bleibt unklar, ob eine ins Blaue hinein getätigte Aussage wahr ist, geht das zu Lasten des Täters (dann hat sie sich nicht "als wahr erwiesen"). Aber muss er den Beweis beibringen oder wird Entlastendes von Amts wegen ermittelt?
Und Beweislastumkehrungen sind nun auch keine Seltenheit, wenn der Beweis sich in Händen der "falschen" Seite befindet. Es mutet schon sonderbar an, wenn Rosch nach eigener Aussage funktionierende AuKWs präsentieren könnte, den bösen Wolf sogar wegen eines Dissens über die Funktion strafrechtlich verurteilt sehen möchte, dann aber eine Aufklärung über den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen vereitelt.
Außerdem gibt es zum Schutz von Betriebsgeheimnissen auch die Möglichkeit, sensible Informationen dem Gericht (und ggf. dem Gutachter) offenzulegen, dem Prozessgegner aber ausnahmsweise nicht. Der SV könnte z.B. auch AuKWs in Augenschein nehmen, ohne dass er im Gutachten erwähnt, wo "auf diesem Planeten" die stehen. Die bisherige Ausrede "Shitstorm" zieht dann nicht.
Peter0167
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24.02.2017 um 18:10@iustitia
Okay, danke. Hatte mir schon gedacht, dass es nicht so einfach ist.
Gaia zählen m.M.n. eindeutig zu den Tätern, immerhin haben die ihr Blubberle seit über einem Jahr in ihren eigenen Hallen stehen, und bekommen es nicht auf die Reihe. Trotzdem wird das Teil nach wie vor mit allen seinen erfundenen Eigenschaften auf ihrer Webseite beworben, incl. Bestellformular! Wer macht denn so was?
Ich selbst habe dieses unlautere Verhalten mehrfach verschiedenen Wettbewerbszentralen gemeldet, und es kam immer nur ein "Dankeschön, aber wir brauchen Beweise!" Kommt es nun tatsächlich zu einem Gutachten (was ich persönlich noch nicht glaube), könnte man sich doch darauf berufen, und zumindest durchsetzen, dass dieser Unfug von den Seiten der Vertriebspartner verschwindet.
In den zwei Wochen kamen immerhin einige hundert Besucher, das macht schon mal einen 5stelligen (mit falschen Versprechungen ergaunerten, aber garantiert versteuerten :D) Betrag auf der Einnahmenseite. Wäre doch ein Jammer, wenn die damit durchkommen würden.
Okay, danke. Hatte mir schon gedacht, dass es nicht so einfach ist.
Gaia zählen m.M.n. eindeutig zu den Tätern, immerhin haben die ihr Blubberle seit über einem Jahr in ihren eigenen Hallen stehen, und bekommen es nicht auf die Reihe. Trotzdem wird das Teil nach wie vor mit allen seinen erfundenen Eigenschaften auf ihrer Webseite beworben, incl. Bestellformular! Wer macht denn so was?
Ich selbst habe dieses unlautere Verhalten mehrfach verschiedenen Wettbewerbszentralen gemeldet, und es kam immer nur ein "Dankeschön, aber wir brauchen Beweise!" Kommt es nun tatsächlich zu einem Gutachten (was ich persönlich noch nicht glaube), könnte man sich doch darauf berufen, und zumindest durchsetzen, dass dieser Unfug von den Seiten der Vertriebspartner verschwindet.
iustitia schrieb:Bei Eintrittsgeldern für Vorführungen stellt sich die Frage, wofür die bezahlt wurden. Die Vorführen haben vermutlich wie vereinbart stattgefunden?Ich müsste mir die Texte mit den Ankündigungen noch mal raussuchen, aber so wie ich es in Erinnerung habe, ging es bei den Terminen im Wesentlichen um eine praktische Demonstration der Funktionsweise am laufenden Gerät, sowie die Möglichkeit Fragen zu stellen, bis hin zu Messangeboten. Es fand zwar in der Halle von Rosch statt, aber der Veranstalter war Gaia, und wenn ich als Veranstalter ein Gerät mit bestimmten Eigenschaften zu Werbezwecken bzw. mit Verkaufsabsichten anpreise, dann bin ich auch in der Verantwortung, dass diese Eigenschaften auch den Tatsachen entsprechen. So ist zumindest meine Laienvorstellung :D
In den zwei Wochen kamen immerhin einige hundert Besucher, das macht schon mal einen 5stelligen (mit falschen Versprechungen ergaunerten, aber garantiert versteuerten :D) Betrag auf der Einnahmenseite. Wäre doch ein Jammer, wenn die damit durchkommen würden.
Abahatschi
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24.02.2017 um 18:23Peter0167 schrieb:Gaia zählen m.M.n. eindeutig zu den Tätern, immerhin haben die ihr Blubberle seit über einem Jahr in ihren eigenen Hallen stehen, und bekommen es nicht auf die Reihe.Nicht nur das - wo ist das Geld der Besteller bzw. wo ist die Lieferung?
DBlickStrudel
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24.02.2017 um 18:28id=18682219 id=undefined schrieb:immerhin haben die ihr Blubberle seit über einem Jahr in ihren eigenen Hallen stehen, und bekommen es nicht auf die Reihe.wie wir jetzt ja wissen, hatte Gaia immer nur die Mechanik, also den Padernoster und die Röhre, in den eigenen Hallen stehen. Niemals die Gesamtkonstrukion mit Generator und Steuerung. Somit konnten sie die overunity gar nicht auf die Reihe bringen in der Zeit. Und zumindest nach offizieller Lesart hat Rosch sie immer wieder hingehalten und vertröstet.
Peter0167 schrieb:Trotzdem wird das Teil nach wie vor mit allen seinen erfundenen Eigenschaften auf ihrer Webseite beworben, incl. Bestellformular!Richtig Werbung machen die nicht mehr und man muss schon sehr suchen um auf das Bestellformular zu kommen.
Aber bei "Wer macht den so was?" stimme ich dir zu. Die sollten das Bestellformular mit einem schrägen roten Hinweis versehen, dass es nicht mehr zu bestellen ist. Oder dass man betrogen wurde und vor Rosch warnt. So bleibt zumindest ein Gschmäckerl.
Peter0167 schrieb:Kann man auf Grundlage dieses Urteils eigentlich vom Verein Gaia die Kosten für die öffentlichen Vorführungen im vorletzten Jahr zurückfordern?Ich schätze mal dass die, die so idealistisch (/blöd) waren nach Spich zu fahren, das Geld nicht zurückfordern werden.
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24.02.2017 um 18:45@DBlickStrudel
Viele Nutzer des Internets speichern interessante Seiten ihn ihren Favoriten -Ordner.
Für alle anderen: http://gaia-energy.org/tag/aukw/
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Für alle anderen: http://gaia-energy.org/tag/aukw/
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24.02.2017 um 18:50DBlickStrudel schrieb:wie wir jetzt ja wissen, hatte Gaia immer nur die Mechanik, also den Padernoster und die Röhre, in den eigenen Hallen stehen. Niemals die Gesamtkonstrukion mit GeneratorDas weiß doch der eine nicht, was er dem anderen mal vorgelogen hat.
Am 17.08.2015 hat C.B. noch voller stolz verbreitet:
In der Zwischenzeit ist auch der Generator eingetroffen und wird zur Stunde an das Getriebe angeflanscht und in Betrieb genommen.Quelle: https://gaia-energy.org/projekt-aukw-update-kw-34-2015/
DBlickStrudel
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24.02.2017 um 18:51@ByteZ_Ghost
Ja, da steht noch der ganze Scheixx und keine Gegendarstellung, das ist natürlich übel, weil die den Braten gerochen haben müssen!
Aber Werbung in dem Sinn, "kauft jetzt" das gibt es nicht mehr. Die haben sicher seit Monaten keine ernsthafte Aukw-Anfrage mehr bekommen.
Ja, da steht noch der ganze Scheixx und keine Gegendarstellung, das ist natürlich übel, weil die den Braten gerochen haben müssen!
Aber Werbung in dem Sinn, "kauft jetzt" das gibt es nicht mehr. Die haben sicher seit Monaten keine ernsthafte Aukw-Anfrage mehr bekommen.
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24.02.2017 um 18:53@ByteZ_Ghost
Interessant an dem Link finde ich die Gaia-Aussage (bzw des als Verfasser angeführten CB) vom 17. August 2015.
Da wird behauptet, dass der Generator inzwischen eingetroffen sei (gemeint kann nur sein: in Altach eingetroffen).
Bei der Hauptverhandlung hat der selbe CB sehr glaubwürdig und unter Wahrheitspflicht ausgesagt, dass Rosch den Generator niemals zur Verfügung gestellt hätte außerhalb der Spichhallen.
Der Verein hat damals also seine Mitglieder und die Besteller angelogen, indem er Fortschritte darstellte, welche es gar nicht gab, die aber substanziell für das Zustandekommen eines serientauglichen AuKW waren.
Interessant an dem Link finde ich die Gaia-Aussage (bzw des als Verfasser angeführten CB) vom 17. August 2015.
Da wird behauptet, dass der Generator inzwischen eingetroffen sei (gemeint kann nur sein: in Altach eingetroffen).
Bei der Hauptverhandlung hat der selbe CB sehr glaubwürdig und unter Wahrheitspflicht ausgesagt, dass Rosch den Generator niemals zur Verfügung gestellt hätte außerhalb der Spichhallen.
Der Verein hat damals also seine Mitglieder und die Besteller angelogen, indem er Fortschritte darstellte, welche es gar nicht gab, die aber substanziell für das Zustandekommen eines serientauglichen AuKW waren.
Auftriebskraftwerk
24.02.2017 um 18:56@pluss
Danke!
Hatte es vor ein par Tagen schon angemerkt..
.. Mit einem alten I Pad ist das schreiben hier der Horror, und bearbeiten geht nicht.
Danke!
Hatte es vor ein par Tagen schon angemerkt..
.. Mit einem alten I Pad ist das schreiben hier der Horror, und bearbeiten geht nicht.
Auftriebskraftwerk
24.02.2017 um 18:59@ByteZ_Ghost
Offtopic, aber bearbeiten funktioniert in der neuen Forumsversion so, dass du rechts oben bei der Uhrzeit den kleinen Pfeil nach rechts drückst. Wie bisher bleiben dafür 5 Minuten Zeit.
Offtopic, aber bearbeiten funktioniert in der neuen Forumsversion so, dass du rechts oben bei der Uhrzeit den kleinen Pfeil nach rechts drückst. Wie bisher bleiben dafür 5 Minuten Zeit.
Auftriebskraftwerk
24.02.2017 um 19:09Im Übriegen könnte GAIA ja nun endlich mal die 750.000 Euro von der "Erste KPP" zurückfordern, jetzt wo vor Gericht seitens Rosch versichert wurde das die "Erste KPP" nie Lizenznehmer war und auch nicht werden wird.
P.S.: Danke für deine hervorragende Zusammenfassung @kasmichl , sie gab mir das Gefühl live dabei gewesen zu sein. Konnte jeden einzelnen Schweißtropfen von D³ hören :D
P.S.: Danke für deine hervorragende Zusammenfassung @kasmichl , sie gab mir das Gefühl live dabei gewesen zu sein. Konnte jeden einzelnen Schweißtropfen von D³ hören :D
Auftriebskraftwerk
24.02.2017 um 19:18Wenn ich heimkomme, werde ich in meinem kleinen Archiv nach dem punktuell geschwärzten Mail suchen, in welchem sich angeblich CB in seiner technischen Verzweiflung an den Vereinsvorstand wendet.
Im Lichte der Aussagen bei der Verhandlung lässt sich die Authentizität neu beurteilen. Damals war das Schreiben ja vereinzelt angezweifelt und als Fake vermutet worden.
Bisher haben sich jedoch alle geleakten Dokumente als echt herausgestellt, großteils liegen sie sogar dem Gerichtsakt bei.
Im Lichte der Aussagen bei der Verhandlung lässt sich die Authentizität neu beurteilen. Damals war das Schreiben ja vereinzelt angezweifelt und als Fake vermutet worden.
Bisher haben sich jedoch alle geleakten Dokumente als echt herausgestellt, großteils liegen sie sogar dem Gerichtsakt bei.