Sollbruchstellen: der gute Gutachter baut vor.
Die "Gutachten" die sich Rosch eingeholt hat, sind ja immer äußerst gefällig geschrieben. Es sind sehr gefällige Gutachten.
Wie Rosch jemanden dazu bringen konnte, solche Gefälligkeiten zu leisten, wird wohl leider immer ein Geheimnis bleiben.
Aber ganz wollten sich die Gutachter auch nicht um ihre Reputation bringen und die Gutachten enthalten Sollbruchstellen, die dafür da sind, wenn der ganze Schwindel auffliegt und vor Gericht landet (also für jetzt).
Beim Xavier schauen die Sollbruchstellen, die ihm ein Kopf-aus-der-Schlinge ziehen ermöglichen sollen, z.B. so aus:
Gemäß bekannter ingenieurstechnischer Praxis und allgemein bekannten und angewandten physikalischen Gesetzen kann die „KPP Technologie“ nicht funktionieren.
Es übertrifft die Grenze meines Sachverstandes und den Rahmen dieses Gutachtens, um zu erklären, wie die KPP Technologie funktioniert. Wie zuvor erwähnt sollte diese Technologie, unter Berücksichtigung der gängigen, angewandten Gesetze des Ingenieurwesens nicht funktionieren. In Ihren Unterlagen argumentiert Rosch, dass sie das „Chronale Potenzial“ als physikalisches Prinzip zum Betreiben der Technologie nutzen.
Beim Ronald von DEKRA ist die Sollbruchstelle das Wörtlein
"erkennbare" Beitrag von kasmichl (Seite 2.105) :
„Das System wurde über den gesamten Messzeitraum völlig autark, ohne erkennbare Zuführung von elektrischer Fremdenergie betrieben.“
Beim TÜV-Bericht schien es so zu sein, dass der eh nie veröffentlicht werden sollte.
Und selbst beim HTL - Bericht (
http://gaia.ws1.eu/files/RAM-Gutachten_report.pdf ) scheint man schon von vornherein die Hände in Unschuld zu waschen mit:
Die messtechnische Untersuchung setzt die Definition einer Bilanzgrenze voraus. In Anlehnung an die ISO 13602-1 wird diese für die messtechnische Erfassung so gewählt, dass sich die Bauteile Kompressor, Auftriebsmodul und Generator innerhalb dieser Grenze befinden. Folglich ergeben sich lediglich zwei Schnittstellen an denen elektrische Energieströme zu erfassen sind.