Abahatschi
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kasmichl schrieb:... oder er schweigt ...Selbst das kann danebengehen:
Falschaussage ist gerichtlich strafbar – darunter fällt auch das vorsätzliche Verschweigen von erheblichen Tatsachen oder das Vortäuschen von Unwissenheit.
(help.gv.at -- Bundeskanzleramt Österreich (Archiv-Version vom 14.04.2015))
kasmichl schrieb:Denn auch wenn er Kläger ist, steht DrDD so wie jeder andere Zeuge unter Wahrheitspflicht (oder er schweigt) und wurde vom Richter ausdrücklich darüber belehrt. Das kann nach hinten losgehen.Der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsentzug:
Käferbohne schrieb: Denn auch wenn er Kläger ist, steht DrDD so wie jeder andere Zeuge unter Wahrheitspflicht (oder er schweigt) und wurde vom Richter ausdrücklich darüber belehrt. Das kann nach hinten losgehen.
Der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsentzug
Bei einschlägigen Vorstrafen bleibt das Strafmaß gemeinhin nicht an der Untergrenze...
kasmichl schrieb:So aber hat es der Richter bei der Anmerkung belassen, dass DrDD keine technische Ausbildung habe.Ich möchte ein Phänomen beschrieben, das mir vor Kurzem und Live aufgefallen ist. (ich hatte eine Firma auditiert, da gab es normale technische Probleme und alle Kollegen haben "kreativ geholfen")
zusätzlich eine Anlage zur Erzeugung eines Luft- oder Gasblasen- teppichs unterhalb der rechts absinkenden Auftriebs- körper (2) aufweist.Jetzt ist es natürlich irgendwie doof, dass nicht eine einzige der alten oder derzeitigen Anlagen irgendetwas in dieser Richtung aufweist.