ERSTER TEIL:
So, nun der Kurzbericht. Tiefschürfendere Aussagen seien
@wolfgang52 vorbehalten.
Es ist ein reines Gedächtnisprotokoll, demnach unvollständig. Bitte auch nicht auf die Waagschale legen, ob ich nun Save the Planet AG oder Rosch Innovations Deutschland GmbH" schreibe.
Die Hauptverhandlung in der Sache "Privatanklage von Detlef D. und Hanns-Ulrich G. gegen Wolfgang S." hat wie vorgesehen heute 17.11. um 10 Uhr am Landesgericht Linz stattgefunden.
http://gaia.ws1.eu/files/doc/rosch_privatanklage.pdfhttp://gaia.ws1.eu/chronik-103.php Auf Klägerseite vertreten waren der beauftragte Wiener Rechtsanwalt, der persönlich gekommen ist und nicht einfach einen Kanzleisubsti entsendet hat. Weiters persönlich anwesend (als Zeuge der Klägerseite) der Justiziar und Mitgeschäftsführer der Rosch Innovations Deutschland GmbH Klaus-Peter G.
Zuerst wird die Klageschrift im Umfang von ca. 1,5 Seiten vollinhaltlich vorgelesen. Danach die Einvernahme des Angeklagten durch den Richter. Der Angeklagte bekennt sich ausdrücklich dazu, dass er den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs usw vollinhaltlich aufrecht erhält. Weiters bestätigt er dem Richter auf dessen Nachfrage, dass es ihm ein großes Anliegen gewesen sei, dass von Anfang an (ca. 2014) eine möglichst breite Öffentlichkeit davon erfährt und er deshalb den Weg über die Internetseite gewählt habe.
Somit wäre er grundsätzlich schuldig im Sinne des §111 (1) StGB (die Tat an sich) und (2) (erschwerend die breite Öffentlichkeit). Der Richter liest dann den Abs. 3 vor: "Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird."
Danach beginnt die Befragung des Angeklagten durch den Richter, speziell ob er Beweise (nicht bloß Vermutungen) habe oder Zeugen namhaft machen könne, welche den Beweis erbringen. Wolfgang betont die grundsätzliche technische Unmöglichkeit. Wenig überraschend und wie im Vorfeld erwartet kann der Richter die technischen Aspekte nicht bewerten, um auf dieses Basis ein Urteil zu fällen.
Nächste Frage des Richters geht an den Klägeranwalt:
"Gibt es zu dieser Technologie Patente?" Antwort: "Ja."
"Welche Patente?" - "1 in den USA." (Anmerkung: Allfällige Patentanmeldungen werden vom RA gar nicht erwähnt).
Richter: "Haben Sie dieses hier?" Nein, der RA hat es nicht mitgenommen. Dafür hat es der Angeklagte mit und bietet es freundlicherweise an, was aber dankend abgelehnt wird, die Kläger wollen es lieber selber beibringen.
Dann geht es um die von Wolfgang behauptete grundsätzliche technische Unmöglichkeit eines Perpetuum Mobile. Der Angeklagte sagt auf Anfrage, dass er das AuKW von Rosch noch nicht selber gesehen habe, was aber für ihn nicht so wichtig sei, weil eine derartige Konstruktion ja von vorneherein unmöglich sei. Es könne also nur mit externer Stromzufuhr oder Batterie funktionieren, darum bringt eine reine Außenbetrachtung auch nichts. Jedoch habe er auf der Klagenfurter Messe im Herbst 2014 das kleinere Vorführmodell persönlich gesehen und dieses sei mit einer Batterie betrieben gewesen, welche bei den Vorführungen nur zum Schein abgeklemmt worden sei.
So geht die Befragung etwas hin und her, für Allmy-Mitleser gibt es keine unerwarteten Neuigkeiten. Es werden die angeblichen "Gutachten" erwähnt usw., also Dinge, die bereits in der Klagsschrift angeführt sind. Schließlich legt der Richter fest:
1) Der Angeklagte kann binnen 14 Tagen konkrete Zeugen namhaft machen.
2) Die Kläger sollen binnen 14 Tagen die Patentschrift(en) an das Gericht übermitteln.
Und nun das Wichtigste:
3) Der Richter ordnet die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens an. Dazu schlägt er namentlich einen in der österreichischen Gerichtssachverständigenliste geführten Universitätsprofessor aus Wien an (Name erwähne ich hier nicht, da der Auftrag ja noch nicht erteilt ist). Sowohl Kläger als auch Angeklagter haben die Möglichkeit, binnen 14 Tagen diesen Sachverständigen mit objektiver Begründung abzulehnen.
Der nächste Verhandlungstermin wird für 12.01.2017 um 10 Uhr im gleichen Saal 114 des Landesgerichts Linz vereinbart.
Jetzt ist die Verhandlung aber noch nicht zu Ende, denn der Rechtsanwalt teilt mit, dass er einen Zeugen mithabe, der gleich befragt werden könne. Es ist der die ganze Zeit draußen am Gang sitzende Rosch-Justiziar. Da er sich auch als Mitgeschäftsführer bezeichnet, geht der Richter auf das Geschäftskonzept etwas näher ein. Nach anfänglichem Hinweis auf die Wahrheitspflicht (auch ohne Vereidigung) beginnen die Fragen des Richters (Wiedergabe sinngemäß):
"Wie sieht so ein Auftriebskraftwerk aus?" – "Ca. 10 Meter hoch, Durchmesser kann ich nicht sagen, ich bin Jurist. ….. Ungefähr 1 Meter."
"Gibt es irgendwelche externen Zuleitungen?" – "Nein"
"Wieviele solche KPP sind schon verkauft worden?" – "Zwei. Eines wird gerade in Mexiko gebaut mit 5 MW. Es gibt nur noch Schwierigkeiten mit der Finanzierung."
"Was kostet ein solches Kraftwerk mit 5 MW?" – "16,2 Millionen Euro für den Kunden"
"Kann man irgendwo solche Kraftwerke real sehen?" – "Ja, es steht ein Prototyp in Spich."
"Das läuft also dort?" – "Nein, es ist nicht im Dauerbetrieb. Es wird nur zu Vorführterminen eingeschaltet."
"Haben Sie den Eindruck, dass da irgendwie manipuliert wird." - "Nein, auf keinen Fall."
Abschließend verzichtet der Zeuge auf das ihm zustehende Fahrtgeld. Nach gesamt 45 Minuten ist die Verhandlung zu Ende.
PS: Eine kurze Ergänzung mit meinem Resümee schreibe ich noch, die gibt es etwas später als ZWEITER TEIL.