Auftriebskraftwerk
23.06.2016 um 07:54@bustthemyst
Es IST nachgewiesen! Und zwar dadurch, dass 'die Herren' ein angeblich funktionierendes Exemplar vorgeführt haben. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass diese Vorführung nicht ohne 'vorsätzliche' Manipulation in betrügerischer Absicht möglich war.
(Dabei ist es auch völlig schnuppe, wie genau diese betrügerische Manipulation stattgefunden hat. Wenn da irgendwelche Löcher in der Wand gefunden würden, meinethalben sogar mit Spuren von PVC-Abrieb vom Kabelmantel, nachträglich zugeschweißte Rohrstreben, ... sind das höchstens zusätzliche Indizien für die Art und Weise der Manipulation, nicht für den Fakt an sich!)
Die einzige Möglichkeit für die Roschis, da herauszukommen, wäre, den Gegenbeweis mit einem tatsächlich wie postuliert funktionierenden Apparat anzutreten. (Und damit nicht weniger als ein bisher unbekanntes und durch keinerlei messbare Phänomene in Erscheinung getretenes Naturgesetz zu belegen.)
Allerdings würde sich wohl nicht einmal ein deutsches oder österreichisches Gericht von einem bisher unbekannten Naturgesetz überzeugen lassen, dessen Wirkung nur an bestimmten Orten (z.B. eine bekannte Halle in Spich) und wenn niemand genau hinschaut (z.B. auf versteckte Zuleitungen) auftritt. Das hieße: Neutrales Terrain, transparente Installation, kompetente Fachleute. ¡Olé!
(Übrigens ist der komplette Tatbestand des Betruges nicht erst erfüllt, wenn die einem Kunden nach der in betrügerischer Absicht erfolgten Vorführung so ein Plätscherdingens angedreht haben, sondern schon durch die Vorführung an sich: Wie Peter0167 richtig anmerkte, war diese Vorführung kostenpflichtig, womit das Tatbestandsmerkmal 'Verschaffung eines Vermögensvorteils zum Vermögensschaden eines anderen', wenn auch in geringerem Umfang, offensichtlich gegeben ist.
Möglicherweise wird sich dieser Spich-Zirkus nochmal als einer der größten Fehler der Bande herausstellen)
Was die Einordnung als gewerbs- / bandenmäßig betrifft, dürfte schon bei Betrachtung des medialen Aufwandes, der dort betrieben wird, wohl kein vernünftiger Zweifel mehr möglich sein. Und über das Merkmal 'fortgesetzt' brauchen wir wohl nicht zu reden?
bustthemyst schrieb:...es geht nicht darum "nur" nachzuweisen das es nicht funktioniert, sondern "gleichzeitig" muss man nachweisen das die Herren wissen das es nicht funktioniert und das eben mit "Vorsatz" machen.HvM
Es IST nachgewiesen! Und zwar dadurch, dass 'die Herren' ein angeblich funktionierendes Exemplar vorgeführt haben. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass diese Vorführung nicht ohne 'vorsätzliche' Manipulation in betrügerischer Absicht möglich war.
(Dabei ist es auch völlig schnuppe, wie genau diese betrügerische Manipulation stattgefunden hat. Wenn da irgendwelche Löcher in der Wand gefunden würden, meinethalben sogar mit Spuren von PVC-Abrieb vom Kabelmantel, nachträglich zugeschweißte Rohrstreben, ... sind das höchstens zusätzliche Indizien für die Art und Weise der Manipulation, nicht für den Fakt an sich!)
Die einzige Möglichkeit für die Roschis, da herauszukommen, wäre, den Gegenbeweis mit einem tatsächlich wie postuliert funktionierenden Apparat anzutreten. (Und damit nicht weniger als ein bisher unbekanntes und durch keinerlei messbare Phänomene in Erscheinung getretenes Naturgesetz zu belegen.)
Allerdings würde sich wohl nicht einmal ein deutsches oder österreichisches Gericht von einem bisher unbekannten Naturgesetz überzeugen lassen, dessen Wirkung nur an bestimmten Orten (z.B. eine bekannte Halle in Spich) und wenn niemand genau hinschaut (z.B. auf versteckte Zuleitungen) auftritt. Das hieße: Neutrales Terrain, transparente Installation, kompetente Fachleute. ¡Olé!
(Übrigens ist der komplette Tatbestand des Betruges nicht erst erfüllt, wenn die einem Kunden nach der in betrügerischer Absicht erfolgten Vorführung so ein Plätscherdingens angedreht haben, sondern schon durch die Vorführung an sich: Wie Peter0167 richtig anmerkte, war diese Vorführung kostenpflichtig, womit das Tatbestandsmerkmal 'Verschaffung eines Vermögensvorteils zum Vermögensschaden eines anderen', wenn auch in geringerem Umfang, offensichtlich gegeben ist.
Möglicherweise wird sich dieser Spich-Zirkus nochmal als einer der größten Fehler der Bande herausstellen)
Was die Einordnung als gewerbs- / bandenmäßig betrifft, dürfte schon bei Betrachtung des medialen Aufwandes, der dort betrieben wird, wohl kein vernünftiger Zweifel mehr möglich sein. Und über das Merkmal 'fortgesetzt' brauchen wir wohl nicht zu reden?