@bustthemystbustthemyst schrieb:die ganze Ironie und die Empörung hat strafrechtlich einen Wert von = "0"
Es gibt, kaum zu glauben, nicht nur einen 'strafrechtlichen Wert'. Offenbar weißt Du den
psychologischen Wert einer
brunoesken Empörung oder den
mentalen Wert einer süffisanten Ironie überhaupt nicht zu schätzen.
Ich konstatiere den Unterschied zwischen uns (und zwischen Dir und den meisten anderen hier): Wenn wir beide in den Keller gehen, dann du zum Lachen, ich zum Wein holen.
bustthemyst schrieb:auch das "Rauschen" außen rum ist uninteressant.
Ja, das ist die bekannte allmysterische Folter: Da werden die Leute an Threads angekettet und dann mit uninteressanten Kommentaren be'rauscht'. Man sollte unbedingt Amnesty International darauf ansetzen!
(Und bevor Du Dich wiederholst: Ja, ich
weiß, dass meine vorstehenden Sätze mal wieder nicht den geringsten strafrechtlichen Wert haben!)
bustthemyst schrieb:Auf eine potentielle Straftat anonym hinweisen, oder sogar eine Strafanzeige einreichen macht auch nur dann Sinn wenn man selbst geschädigt ist
Ööööhh, ... nein! Das kommt immer auf die Straftat an. Die Staatsanwaltschaft (auch als Nichtbetroffener) auf ein (auch nur möglicherweise) verübtes (oder geplantes) Offizialdelikt aufmerksam zu machen, ist keineswegs sinnlos. Je nach Delikt, Status des Deliktes und Stellung zum mutmaßlichen Täter sogar gefordert (> 138 StGB).
bustthemyst schrieb:Auch wenn das alles wirklich und tatsächlich "passiert" ist,
Du meinst das 'wenn' sicher nicht konditional als 'falls', sonder in der Bedeutung 'obwohl', oder?
bustthemyst schrieb:Eine Beweislastumkehr, wie Du gemeinst hast HIP2627 die wird so nicht eintreten.
Du hast offensichtlich etwas entscheidendes nicht kapiert: Die anerkannten Naturgesetze haben, sogar vor deutschen Gerichten, eine durch nichts zu überbietende Beweiskraft. Nicht einmal durch den Augenschein. Wenn etwas augenscheinlich den Naturgesetzen widerspricht, wird grundsätzlich Irrtum oder Täuschung angenommen. Höchstens bei sehr komplexen Sachverhalten oder in sehr, sehr kritischen Grenzfällen wird da vielleicht mal ein Sachverständiger zugezogen.
Wenn ich vor Gericht behaupte, das Auto, in dass ich hineingebrettert bin, habe eine Mikrosekunde vorher noch nicht da gestanden, sondern sei aus dem Nichts materialisiert, daher sei ich an der Karambolage völlig unschuldig, wird man wohl einen der, in den geheiligten Hallen äußerst seltenen, Momente erleben, wo sich das komplette Gericht vor Lachen ausschüttelt. Und der Staatsanwalt wird den Teufel tun und auch nur versuchen, mir das Gegenteil zu beweisen. Wetten?
Und da sogar mir als Nichtjurist das klar ist, werde ich es natürlich gar nicht erst versuchen: Wer weiß, wo ich sonst noch lande!
bustthemyst schrieb:ERST muss die Staatsanwaltschaft das Gegenteil beweisen, das eine Straftat vorliegt.
Siehe oben. Eine Täuschung IST bewiesen, WENN ein behauptetes Phänomen den Naturgesetzen widerspricht. Der einzige Punkt, der zweifelhaft sein kann ist, OB es den Naturgesetzen widerspricht, und dafür wäre ggf. ein Gutachter zuständig. Im vorliegende Fall hätte der eine denkbar leichte Aufgabe. Du hast insoweit Recht, dass hier mit der Täuschung alleine noch nicht zwangsläufig eine Straftat (nach 263 StGB) verwirklicht ist.
bustthemyst schrieb:In Deutschland ist man als Betrüger ausgesprochen gut geschützt. !!!! LEIDER
Ich weiß! Aber ganz anders als Du denkst.