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Auftriebskraftwerk

56.048 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:52
@RudiW: Falls GAIA die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht sehr gut versteckt hat (was ihre Gültigkeit fragwürdig erscheinen liesse), gibt es keine. Eine seitenspezifische Suche nach "Geschäftsbedingungen" ergibt lediglich einen Hit für die Geschäftsbedingungen der Bank bei der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge. Falls es keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt, gelten die normalen (weitgehend konsumentenfreundlichen) gesetzlichen Regelungen.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 16:56
Zitat von RudiWRudiW schrieb:Das interessiert aber nicht. Interessant ist, ob der Verein durch seine ordentlichen oder unordentlichen Mitglieder haftbar gemacht werden kann.
Jeder Verein unterliegt auch der Gesetzgebung. Ja klar haften die. Da kann auch Casa_blanca rumeiern wie will.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 17:00
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/gesetzestexte/Vereins_Gesetz.aspx (Archiv-Version vom 29.10.2014)


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 17:02
@pluss

Danke, plus mit zwei s.
Jetzt braucht nur noch jemand den Gesetzestext in leichter Sprache für einige hier wiedergeben.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 17:04
:D ja, mit dem Interpretieren ist das immer so eine Sache


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09.10.2014 um 17:08
Seit wann steht Vereinsrecht über Strafrecht?


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 17:08
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:ja, mit dem Interpretieren ist das immer so eine Sache
So leicht ist es eh nicht, wenn man vorher nie was zu tun hatte.
Die Gesetzgeber könnten wirklich mal daran arbeiten, alles leichter verständlich zu machen.

PS: Hab mir vorhin ein Urteil des OGH zu Gemüte geführt. Da muss man schon teilweise dreimal lesen, um es zu verstehen.


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09.10.2014 um 17:08
Zitat von popcorn11elf11popcorn11elf11 schrieb:Seit wann steht Vereinsrecht über Strafrecht?
Wer hat denn das Behauptet?


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09.10.2014 um 17:11
Zitat von popcorn11elf11popcorn11elf11 schrieb:Ja klar haften die. Da kann auch Casa_blanca rumeiern wie will.
Nur um das richtig zu stellen. Genau das hat Casa_blanca gesagt. Ich war derjenige, der rumgeeiert hat :D


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09.10.2014 um 17:12
Zitat von plusspluss schrieb:Wer hat denn das Behauptet?
Casa?
Ist doch scheiß egal was da steht. Da gibt es anscheinend Verständnisprobleme.


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09.10.2014 um 17:15
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:PS: Hab mir vorhin ein Urteil des OGH zu Gemüte geführt. Da muss man schon teilweise dreimal lesen, um es zu verstehen.
Lese mal §§ 985 bis 1007 BGB, das Interpretieren selbst Rechtsanwälte schon mal falsch :D


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09.10.2014 um 17:18
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:Lese mal §§ 985 bis 1007 BGB, das Interpretieren selbst Rechtsanwälte schon mal falsch :D
werd mich hüten, auch noch im deutschen Recht herumzuwühlen.

Vielleicht ist das auch so gewollt, damit sich jeder Anwalt daraus selber etwas hineininterpretieren kann.


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09.10.2014 um 17:25
Ich denke, bei der Haftungsfrage muss man auch den grundsätzlichen Unterschied beachten, ob das Ding z.B. vorzeitig anfängt zu rosten, oder ob es nachweislich vollkommen funktionsunfähig (im offensichtlich vorgesehenen Sinne) ist. Es wäre kein geordnetes Wirtschaftsleben möglich, wenn man im letzteren Fall einfach mit Haftungsausschlüssen davonkommen könnte.


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09.10.2014 um 17:42
@pluss: Hmmm ... seltsam (ich hatte eigentlich nicht den Eindruck, dass Ihr nach Österreich fahren wollt):
Geplant [für die Untersuchung] ist der 18.10.2014
BESICHTIGUNSTERMINE DES 2 METER FUNKTIONSMUSTERS:

18.10.2014 Kongress “Freie Energie für Welt und Menschheit in Bregenz

(Verein GAIA am 03.10.2014)



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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 17:46
Die von GAIA genannten Vorführtermine sind schon korrekt, stehen aber nicht im Widerspruch zum Prüfungstermin.

GAIA verwendet, laut Aussage von D., ein anderes Funktionsmodell, welches sich bis auf die Kompressoren nicht von dem bisher vorgeführtem Modell unterscheiden soll.


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09.10.2014 um 17:50
@pluss: Das ist ja interessant. Das verändert die Sachlage natürlich deutlich.


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09.10.2014 um 18:00
Was heißt das jetzt genau? GAIA zeigt am 18.10. das uns bekannte Teil und ihr untersucht ein anderes. Oder anders herum?


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09.10.2014 um 18:02
Umgekehrt @Poipoi


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09.10.2014 um 18:03
Zitat von plusspluss schrieb:GAIA verwendet, laut Aussage von D., ein anderes Funktionsmodell,
Na wunderbar. Damit ist meine Vermutung bestätigt, dass es mehr als ein Spielzeug gibt.

Könnte sich um das Modell handeln, welches im Juni von Gaedke in München vorgestellt wurde.


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Auftriebskraftwerk

09.10.2014 um 18:09
Hmmm ... wir hatten die Möglichkeit der Existenz einer zweiten Anlage irgendwann (wegen D.'s Aussage, dass die Anlage nach dem 15. Oktober "nicht weiter gebraucht" werde) schon mal angesprochen. Seltsam erscheint mir, warum Rosch den nicht unerheblichen Aufwand treiben sollte, eine zweite Anlage zu bauen, obwohl die erste dem Anschein nach ihren Zweck erfüllt.


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