perttivalkonen schrieb:Mit der Logik gäbe es also auch heute Null Grundbesitz. Vielleicht gibts ja irgendne offizielle Verjährungsklausel, also alles vor 333 v.Chr. in Anspruch genommene Land is ok, und alles danach muß rechtsgültig von nem Vorbesitzer erworben worden sein.
Gibt's tatsächlich, im deutschen Recht z.B. gibt/gab es das Konzept der "undenklichen" oder "unerinnerlichen" Zeit, Privilegien die davor datieren gelten als rechtmäßig erworben. Im englischen Recht gibt es das identische Konzept als "time immemorial", mit dem kuriosen Zustand dass der Beginn der "unerinnerlichen Zeit" in einer gut dokumentierten Zeit liegt, nämlich in der Regentschaft von König Richard dem Ersten 1189
:DWikipedia: Time immemorialperttivalkonen schrieb:Und vor allem, wie gelangen denn nun die in den Mondbesitz, die meinen, das jetzt allein entscheiden zu dürfen, wer was kriegt?
Praktisch läuft es, wie das ganze andere internationale Recht von heute, auf Konsensbildung hinaus: wenn die überwältigende Mehrheit oder Alle interessierten Parteien der Meinung sind, dass dir der Mond gehört, dann gehört dir der Mond. Wenn die Tibeter, die Senegalesen oder die Mondindianer anderer Meinung sind, haben sie halt Pech gehabt. Wie genau diese Mehrheit zustande kommt, kann variieren, der Mechanismus kann eine Abstimmung sein, von einer kräftigen Armee oder Atomwaffen unterstützt werden oder auch nur darauf beruhen, dass es niemanden interessiert und dir niemand widerspricht. Wie andere Gesetze auch existiert "Besitzanspruch" ja nicht
wirklich in der physischen Welt sondern ist eine soziale Konvention, auf die man sich mit sozialen Mechanismen einigt.