bredulino schrieb:Die Beweise stammen ja überwiegend aus offiziellen Quellen.
Sicherlich. So ist das. Die Behörden haben die Ermittlungskompetenz. Prima facie üben sie die auch fachgerecht und rechtmäßig aus. Entscheidend ist dabei die Dokumentation. Für die Feststellung der Schuld ist dagegen die mündliche Aussage vor Gericht entscheidend.
Beweismittel wären:
Zeugen, die LHO am Fenster gesehen haben
Zeugen, die gesehen haben wie er den Polizisten erschossen hat
Zeugen der Festnahme
Revolver (sowie Sachverständiger)
das Mannlicher-Carcano (sowie Sachverständiger)
Projektile und Zugehörigkeit zum Gewehr
Handabdruck auf Gewehr (sowie Sachverständiger)
Obduktionsbericht durch Obduzenten
Dann noch viele weitere Zeugen, die im Lincoln saßen, die zum Schulbuchlager geblickt hatten usw. Zeugen über Durchsuchungen, über LHOs Werdegang, Fotos wie das bekannte mit dem Gewehr. Und, und, und.
Wenn der Verteidiger einwendet, das sei alles gefälscht, dann müsste er das plausibel machen. Dürfte schwer fallen, Richter mögen VT nicht. Zeugen, die aus anderen Richtungen (Grashügel) Schüsse gehört und gesehen haben wollen, würde durch die Polizisten widerlegt, die sagen, sie seien sofort dort hin gelaufen, weil sie das auch gedacht hätten, aber da waren nur drei Landstreicher.
Wenn der Verteidiger sagt, die Zeugen lügen oder die drei Landstreicher seien CIA-Agenten gewesen, dann müsste er das wieder plausibel machen. Dürfte sehr schwer fallen. Wenn er den Obduzenten nach den 17 cm fragt, dürfte der das erklären, was hier schon gesagt wurde: War nur eine grobe Skizze. Missverständlich ausgedrückt. Usw. Nur wenn Obduzent sagt, der Einschuss sei so gewesen, dass der Schütze nicht im Schulbuchlager gewesen sein konnte, sondern auf der Straße gelegen hat, dann gäbe es Anlass für Zweifel - wenn es sich nicht anders aufklären lässt. Vermutlich würde man einen weiteren Gutachter bestellen.
Schlechte Karten für LHO. Restunsicherheit bleibt immer, aber für lebenslänglich dürfte es reichen.