Freimaurer
23.06.2011 um 21:22@Radulf
Also bei uns wird kein Führungszeugnis verlangt. Es bleibt also Sache der einzelnen Loge. Dies kann auch keine Großloge vorschreiben, wenn sie es tun wollte.
Jemand, der einmal mit dem Gesetz in Konflikt kam und als erfolgreich resozialisiert gelten kann, muss ja kein schlechterer Mensch sein. Insofern mag ein Führungszeugnis bei der Aufnahme vielleicht in manchen Logen Pflicht sein, die Beweglichkeit des Herzens und des Geistes aber, fordert die Brüder auf, den Einzelfall zu beurteilen.
Denn, Brüder, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen (z.B. Revolutionäre), dürfen ja gemäß den Alten Pflichten auch nicht einfach ausgeschlossen werden.
Also bei uns wird kein Führungszeugnis verlangt. Es bleibt also Sache der einzelnen Loge. Dies kann auch keine Großloge vorschreiben, wenn sie es tun wollte.
Jemand, der einmal mit dem Gesetz in Konflikt kam und als erfolgreich resozialisiert gelten kann, muss ja kein schlechterer Mensch sein. Insofern mag ein Führungszeugnis bei der Aufnahme vielleicht in manchen Logen Pflicht sein, die Beweglichkeit des Herzens und des Geistes aber, fordert die Brüder auf, den Einzelfall zu beurteilen.
Denn, Brüder, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen (z.B. Revolutionäre), dürfen ja gemäß den Alten Pflichten auch nicht einfach ausgeschlossen werden.