DearMRHazzard schrieb:Die DSTG hingegen verzichtet lieber auf derartige Spekulationen welchen man entnehmen könnte jemand an Bord hätte den verräterischen Wegpunkt ISBIX programmiert um so seinen Selbstmordplan umzusetzen und liess MH370 lieber einen strikt linearen Flugverlauf nehmen in seiner "Geisterflug"-Theorie.
Das kann man auch ganz anders sehen. Aufgrund der bisherigen Daten ist es zwar sehr naheliegend, aber eben nicht beweiskräftig, dass MH370 nach der ersten Richtungsänderung von einem Piloten kontrolliert geflogen wurde. Die Radardaten legen es zwar nahe, dass MH370 nicht nur die Richtung geändert hat, sondern auch die Geschwindigkeit und die Höhe (zunächst niedriger, dann höher). Rein theoretisch könnte man also auch die Richtungsänderungen damit erklären, dass der Autopilot mit mehreren Wegpunkten umprogrammiert wurde und die Piloten unmittelbar danach in Ohnmacht fielen, so dass MH370 sofort zu einem Geisterflug wurde. In diesem Fall bliebe der Grund der Richtungsänderung unklar (Hypoxie?). Wenn sich die Höhen- und Geschwindigeitsänderungen beweisen ließen, wäre auch die Annahme des kontrollierten Fluges beweiskräftig. Die Radardaten wurden auch nicht veröffentlicht, liegen also der Klägerpartei vor Gericht nicht vor. Da eine weitere Klage jetzt anhängig ist, würde ich auch nicht bei der Erwartung klärender Sachverhalte (insbesondere bei den Radardaten aber auch bei ACARS via HF - dazu später noch mehr) in der kommenden FI die Luft anhalten. Dies könnte nämlich zu Hypoxie führen.
Andererseits wäre mit dem Tag der Veröffentlichung die Frist für Klageeinreichungen abgelaufen, aber wahrscheinlich werden noch Klagen anhängig sein.
Wenn man sich jetzt vor diesem Hintergrund nochmal die Organisation der Unterwassersuche vor Augen hält: Die Firma FUGRO war nicht unumstritten, es ging scheinbar um eine Kosten-Nutzenrechnung (relativ kleine Boote, dafür sparsam). Auch gab es Pannen, zuletzt die Kollision mit dem Vulkan. Die Suche wurde irgendwann um ein Jahr verlängert, im australischen Haushalt war aber bereits zu Beginn ein Etat für zwei Jahre angesetzt.
Wenn man also im Zeitraum von Mitte 2014 bis Mitte 2016 das derzeitige Suchgebiet erfolgreich ausschließen kann, dann bedeutet das für die Ursachensuche, die Annahme einer der vier Voraussetzungen (gerader Flug, keine Höhen- und Geschwindigkeitsänderungen, kein Gleitflug nach der südlichen Wende) ist systematisch widerlegt worden. Daraus folgte, es gab Pilotensteuerung nach der südlichen Wende, also auch einen "responsive Pilot" seit dem letzten Funkspruch. Damit wäre die Annahme von vorsätzlichen Richtungsänderungen von MH370 wahrscheinlich auch hinreichend gerichtskräftig, mit der juristischen Folge, dass MAS in Regress genommen werden kann, die Fürsorgepflicht nicht erfüllt zu haben (sei es in Bezug auf die Integrität mind. eines Piloten oder andere Sicherheitsbestimmungen).
Übrigens denkt Inmarsat eben auch zwar an Richtungsänderungen, aber nicht an einen Gleitflug. Die Publikation ist begutachtet (und unterscheidet sich somit fundamental z.B. von den zirkulierenden Papers der IG Gruppe) und sagt klar aus, dass der letzte BFO Wert als Absturz zu verstehen ist.
In dem vorliegenden Rechtsfall dürfte der Vergleich - dennoch - recht lukrativ ausfallen.