Was geschah mit Flug MH370?
20.06.2015 um 07:25@DearMRHazzard
In Frankreich ist der Untersuchungsrichter (juge d' instruction) Herr des Ermittlungsverfahrens und Staatsanwaltschaft und Polizei "dienen" ihm nur. In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens und die Kriminalbeamten der Polizei gelten als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" (seit 2004 "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft").
In Malaysia dagegen ist die Polizei Herrin des Ermittlungsverfahrens (wie meistens in sogenannten "common law" Staaten, also Staaten deren Rechtssystem sich auf das Grossbritanniens bezieht). Die Staatsanwaltschaft tritt erst nach Abschluss der Ermittlungen als Anklägerin auf.
In der Praxis ermittelt die Polizei auch in Deutschland recht autonom, aber gesetzlich ist immer noch die Staats- (oder Bundes-)anwaltschaft Herrin des Verfahrens.
Demenstprechend ist es nicht verwunderlich, dass in Malaysia noch kein Staatsanwalt öffentlich in Erscheinung getreten ist. Das Verfahren liegt bei der Polizei.
Quelle: THE ADMINISTRATION OF CRIMINAL JUSTICE IN
MALAYSIA: THE ROLE AND FUNCTION OF PROSECUTION
http://www.unafei.or.jp/english/pdf/RS_No53/No53_25PA_Hassan.pdf
DearMRHazzard schrieb:Wo steckt also die malaysische Staatsanwaltschaft ? Ich habe noch nie einen Staatsanwalt irgendwo aufschlagen sehen in diesem Fall. Dubios.Die gefühlte Abwesenheit der Staatsanwaltschaft liegt an dem unterschiedlichen Rechtssystem in Malaysia, im Vergleich zu Deutschland oder gar Frankreich.
In Frankreich ist der Untersuchungsrichter (juge d' instruction) Herr des Ermittlungsverfahrens und Staatsanwaltschaft und Polizei "dienen" ihm nur. In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens und die Kriminalbeamten der Polizei gelten als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" (seit 2004 "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft").
In Malaysia dagegen ist die Polizei Herrin des Ermittlungsverfahrens (wie meistens in sogenannten "common law" Staaten, also Staaten deren Rechtssystem sich auf das Grossbritanniens bezieht). Die Staatsanwaltschaft tritt erst nach Abschluss der Ermittlungen als Anklägerin auf.
In der Praxis ermittelt die Polizei auch in Deutschland recht autonom, aber gesetzlich ist immer noch die Staats- (oder Bundes-)anwaltschaft Herrin des Verfahrens.
Demenstprechend ist es nicht verwunderlich, dass in Malaysia noch kein Staatsanwalt öffentlich in Erscheinung getreten ist. Das Verfahren liegt bei der Polizei.
Quelle: THE ADMINISTRATION OF CRIMINAL JUSTICE IN
MALAYSIA: THE ROLE AND FUNCTION OF PROSECUTION