Verschwörungen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

4.114 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendamt, Antonia, Antonya ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

31.05.2014 um 13:51
@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Es gibt EIN Grundgesetz und EIN KJHG (SGB VIII), sämtlich gültig in gand Deutschland für alle hier lebenden Kinder.

Insofern muss gestattet sein kritisch zu beleuchten, dass der Staat auf der einen Seite auf unbedingte Schulpflicht beharrt bei Zuwiderhandlungen bis zum Sorgerechtsentzug an die Eltern, auf der anderen Seite aber zulässt, Kinder auf unbestimmte Zeit von jedem Unterricht gezielt auszuschließen.
Das ist richtig, es soll und muss gestattet sein, dies kritisch zu beleuchten. Aber es würde meiner Meinung nach eher einen eigenen Faden verdienen.

Inwiefern hilft der Umstand, dass es ähnlich gelagerte, gut dokumentierte Fälle gibt, weiter? Meiner Meinung nach ersetzt dies nicht eine entsprechende gute Dokumentation im Fall A. .
Es wäre sicherlich genauso wenig hilfreich, wenn man jetzt Artikel etc. heraussuchen würde, in welchen die Richtigkeit von getroffenen Maßnahmen dokumentiert werden würde. Um zu argumentieren, deshalb müsste es im Fall A. auch so sein.
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Aus meiner Sicht muss es deutschlandweite, allgemeingültig anwendbare Kriterien geben, wann ein Kind entzogen werden darf und wann nicht.
Eig. gibt es die sogar, sie werden aber zu oft nicht richtig angewendet.
Auch dem stimme ich zu, und der Weg dorthin führt, so man die Öffentlichkeit involvieren möchte, über eine mit Belegen untermauerte Dokumentation der Missstände. Denn nur so baut man den nötigen öffentlichen Druck auf und schärft das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit für den entsprechenden Missstand, aber auch die Problematik insgesamt. Und nur mit einer mit Belegen untermauerten Dokumentation schafft man die Vorraussetzung, dass es zu einer kritischen Revision der Anwendungs- und Umsetzungskriterien des KJHG (SGB VIII) etc. kommt. Und die Lehren aus dem Fall Beachtung in der Praxis z.B. beim Case Management oder in der Richterfortbildung finden.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

31.05.2014 um 16:38
@KiraB

Du sagst, die von Dir mitgeteilten Gründe sind zutreffend. Der Vater sagt was anderes.
Offensichtlich kommen wir an der Stelle nicht weiter.

Finde es bedauerlich, dass es aktuell in die Richtung geht, dass konkrete Fragen nicht beantwortet werden und stattdessen eine Flut von Informationen kommt, die mit dem Fall nichts zu tun haben.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

31.05.2014 um 22:02
@KiraB
Ich hatte dir gestern um 22:38 Uhr, anknüpfend an deinen Beitrag, noch Fragen gestellt. Du hast zwar zwischenzeitlich viel geschrieben, eine Antwort war aber glaube ich nicht dabei.
Möchtest du das noch nachholen?
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Die ursprüngliche Entscheidung des Amtsgerichtes OHZ auf Entzug der elterlichen Sorge wurde vollständig aufgehoben.
Muss ich dir widersprechen, da lässt uns Beamtendumm in seinem Kommentar zu seinem Brief an die Oberstaatsanwältin andere Informationen zukommen
Es ist, wie es hier bereits geschrieben wurde so, dass dass das OLG die AG-Entscheidung nicht aufgehoben (von Anfang an falsch) hat, sondern nur abgeändert hat (also eine Änderung ab dem Tag der Bekanntmachung).
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Das Sorgerecht wurde den Eltern vollständig rückübertragen ohne Auflagen.
Und warum referiert dann der Anwalt über eine Spezifizierung der Auflagen, wenn's keine Auflagen gibt?
Nach Darstellung des Anwalts möchten die Eltern eine Vereinbarung mit dem Jugendamt treffen, in der festgelegt wird, welche Pflichten sie erfüllen müssen und welche Eingriffsbefugnisse dem Jugendamt zugesprochen werden. „Dieses Angebot hat der Landkreis ohne Angaben von Gründen leider abgelehnt“, berichtet Markus Matuschczyk



2x zitiertmelden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 14:55
@KiraB
gestern um 10:02
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Wegen der mail: Zum Zeitpunkt des spontanen Anschreibens des KH M. kannte die betreffende Person den Fall allein aus den Medien (3 Tage) und hatte noch keinen Kontakt zu der Familie. Sie war also eine völlig außenstehende Person.
In jener spontanen mail wurde der spontante Eindruck geschildert verbunden mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass das Mädchen nach Hause zu den Eltern zurückkehren dürfe. Eine Bitte um Antwort stand nicht drin.

Dennoch antwortete das KH. Ein Umstand, der unüblich ist, da es eine strenge Verschwiegenheitspflicht gibt für alle Jugendhilfeeinrichtungen in Verbindung mit deren Zöglingen.
Aus meiner Sicht ist solch' Verhalten als unprofessionell zu bewerten.
Also erstens Mal zum Thema "betreffende Person". Wir können diese Albernheiten lassen, diese Person bist doch ganz offensichtlich du selbst, oder? D.h. du hast das Kinderheim angeschrieben, nachdem es durch die Medien ging, bzw. Schandorffs selbst sich an die Öffentlichkeit gewandt hatten. Damit hatten sie selbst schon einen Teil ihrer Persönlichkeitsrechte preis gegeben. Das ist nun mal so, wenn ich meine Geschichte unter voller Nennung meines Namens in den Medien erzähle, dann entbinde ich damit eben automatisch auch die anderen Betroffenen in gewisser Weise von ihrer Verschwiegenheitspflicht. Diese haben ja genauso das Recht, ihre Version der Geschehnisse darzustellen und eventuelle Unwahrheiten richtig zu stellen. Wenn du jedoch der Meinung bist, dass das Kinderheim gegen Verschwiegenheitspflichten verstossen habe (was ich aus dem, was du zitierst persönlich nicht sehe), dann stelle doch Strafanzeige. Allerdings, dies nur am Rande, solltest du dann auch gleich Strafanzeige gegen dich selbst stellen, da du Passagen, die du als Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht wertest, auch noch in einen öffentlichen Blog stellst und damit einer breiten Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung stellst, die nur für dich bestimmt waren.

Aber sei´s drum. Wenn du Strafanzeige stellst, dann wäre es sicher auch für andere interessant, was dabei heraus kommt. Mich zumindest würde es interessieren, ob ich mich getäuscht habe oder gar völlig falsch liege.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 18:04
Guten Abend.

Scheinbar verbringe ich erheblich weniger Zeit im Internet als andere Menschen.

Wie dem auch sei, ich hatte bereits geschrieben, dass der Ton die Musik macht.
Meiner wird sachlich bleiben.
Und ich habe auch kein Problem, mal einige Tage den PC aus zu lassen.

Was Schweigepflichten generell angeht:
Ein Sozialpädagoge, ein Arzt, ein Psychologe usw. hat sich gar keiner nicht berechtigten Person ohne eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung zu äußern, unabhängig ob die Person selbst es täte.

Ein Arzt dürfte nicht einmal bekannt geben, dass Herr x bei ihm Patient wäre, selbst wenn Herr x das anderen gegenüber verlautbart. Die andere Person dürfte darüber sprechen, da sie keiner Schweigepflicht unterliegt.

Ich gebe zu, ich bin da einigemaßen bewandert, da mein erlernter Beruf einer der schweigeverpflichteten Berufe ist.

Genau so wurde es mir aber auch im örtlichen Jugendamt wie auch in einer hiesigen Jugendhilfeeinrichtung erläutert. Keine Äußerungen über Klienten gegenüber dritten Personen!

Es brächte nichts, wenn jemand das Heim anzeigte, weil mangels öffentlichen Interesses in so einem Fall eingestellt würde.

Was Kommentare anderer zu der Entscheidung angeht, wendet euch bitte an diese.
Mir liegt die Entscheidung vor. Die damalige Entscheidung auf Sorgerechtsentzug des AG OHZ wurde aufgehoben. Allerdings hat sich das OLG dabei aus meiner Sicht im fachlichen Sinne etwas unglücklich ausgedrückt.

Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des AG OHZ vom 16. Sept. 2013 geändert und von der Anordnung familiengerichtlicher Maßnahmen abgesehen

Es folgt die Kostennote.

Die im angegriff. Beschluss des AG OHZ damals angeordnete Maßnahme war der Sorgerechtsentzug und die Fremdunterbringung des Mädchens.

Wenn dieser Beschluss also 'geändert' wurde und von famG Maßnahmen abgesehen wurde, bedeutet dies eine Rückgabe des Sorgerechts an die Eltern - ohne Auflagen. Ohne famG Maßnahmen.

Nur das Familiengericht könnte Auflagen beschließen, da diese ggf. einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Einzelnen bzw. hier der Familie darstellen würden.

Hier wird ' von der Anordnung familiengerichtlicher Maßnahmen abgesehen '.

Ist das eindeutig genug, dass es alle verstehen?


1x zitiertmelden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 18:09
(Wenn jemand woanders schreibt, es wäre 'geändert' worden, ist dies im Wortsinne wohl richtig. Im Sinne der juristischen Bedeutung bedeutet aber 'geändert' hier eine Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung 'Sorgerechtsentzug'. Dass das Gericht sich da nicht sehr klar ausdrückt, hat sicher nicht Fam. Sch. zu verantworten.)


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 18:40
@KiraB
Grundsätzlich richtig: Bei beiden Formulierungen ist das Sorgerecht wieder bei den Eltern.
Der wesentliche Unterschied ist der Zeitpunkt und die sich daraus ergebenden Rechtfolgen.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 18:43
Dann klären Sie mich mal auf. Ich lerne gerne dazu.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 18:51
Im einen Fall wird die Entscheidung des AG rückwirkend aufgehoben und alle sich aus der Entscheidungen ergebenen Rechtsfolgen wie z. B. die hier anhängigen Strafverfahren, wäre damit der Rechtsgrund entzogen.

Im anderen Fall gilt die Rückübertragung ab Entscheidung des OLG Celle lediglich in die Zukunft.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 18:57
Und wie kann es hier gemeint sei?

Ich gehe davon aus, dass das OLG das AG vor einem möglichen Amtshaftungsverfahren schützen wollte.

Zur Entscheidung an sich:

Zu den Gründen für die damalige Entscheidung auf Entzug der elterlichen Sorge nimmt das OLG nur sehr oberflächlich Stellung.

Es geht um (angeblich) nicht regelmäßigen Schulbesuch und um (angeblich) mangelnde soziale Kontakte des Mädchens bzw. Förderung von altersgerechten Kontakten zu Gleichaltrigen.

(Beides aus meiner Sicht keine Gründe für einen Sorgerechtsentzug - hier unter Kontaktverbot zu den Eltern.)

Das OLG führt aus: Um ein Entweichen des Mädchens zu verhindern, müsste sie in einem geschlossenen Heim unter Ausschluss aller Außenkontakte und ständiger intensiver Kontrolle untergebracht werden. Dies liefe aber einer positiven Entwicklung zuwider.
Es sei auch unverhältnismäßig und mit einer Schädigung des Wohles des Kindes einhergehend, dem zudem noch jede elterliche Zuwendung genommen würde.

Die vom OLG angeführte Begründung für die ursprüngliche Sorgerechtsentscheidung (Schule/soziale Kontakte) sehe ich als keinesfalls ausreichend an, u.a. aus den von mir bereits referierten Fällen.
Und weil die Amtsrichterin das Kind Ant. aus dem laufenden Unterricht ihres Gymnasiums herausholte.
Eine Schulform, die man in der Regel nur mit Erfolg besuchen kann, wenn man regelmäßig und erfolgreich den Unterricht besucht.
Zugleich finden in der Schule 'soziale Kontakte' statt. Der Unterricht dauert am Gym. mindestens bis 13:15 Uhr, meist länger.


2x zitiertmelden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 19:00
@KiraB
Wenn das OLG den Beschluss abgeändert hat, wirkt die Entscheidung nur in die Zukunft.
Hätte das Gericht den Beschluss des AG aufgehoben, wäre die Entscheidung des AG von Anfang an unwirksam geworden.

Nach der mitgeteilten Formulierung wirkt der Beschluss im vorliegenden Fall nur in die Zukunft.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 19:05
Dann wäre meine Vermutung hinsichtlich des Schutzes vor Amtshaftungsverfahren vermutlich zutreffend.

Ich kann es natürlich nicht belegen, bin mir aber recht sicher, dass in neun von zehn Jugendämtern der Fall von Ant. nicht zu einem Sorgerechtsentzug geführt hätte.

Das inkludiert ein Jugendamt, mit welchem genau dieser Fall besprochen wurde.
Große Augen ...

Bei diesen Jugendämtern hätte man der Familie ein freiwilliges Angebot gemacht.
Wenn das nicht angenommen worden wäre, dann auch gut.

Die Amtsleitung sagt dann ganz trocken:
'Jugendhilfe ist freiwillig'.

Als Mutter sind mir im übrigen zahlreiche Kinder und Heranwachsende über die Jahre bekannt geworden, die wenig/kaum soziale Kontakte haben. Aus unterschiedlichsten Gründen.
Niemand dieser Familien hat das Sorgerecht/das Kind abgeben müssen.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 19:07
Nachdem sich an der Informationslage nichts geändert hat, kann ich dazu keine Einschätzung abgeben.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 19:08
Ich bin nicht berechtigt, Akten hochzuladen und werde dies auch nicht tun.


1x zitiertmelden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 19:09
Habe ich das verlangt?
Es erfolgen aber keine Antworten auf gestellte Fragen.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 19:10
@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Ich bin nicht berechtigt, Akten hochzuladen und werde dies auch nicht tun.
Was wollen die Eltern dann in der Öffentlichkeit? Das hätte ich wirklich gerne mal gewusst.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 19:19
@KiraB
Ich hätte eine Bitte, argumentiere nicht mit irgendwelchen nicht namentlich benannten Fällen mit ebenfalls nicht näher benannten Jugendämtern. Bleibe bitte am Fall Schandorff dran.
Nach der mitgeteilten Formulierung wirkt der Beschluss vorliegend nur in die Zukunft.
Um jetzt nicht wieder abzudriften, bestehen deinerseits noch Vorbehalte oder wird das von dir angenommen?


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 20:54
Meine Annahmen oder Ansichten spielen eine untergeordnete Rolle.

Ich freue mich für Ant., dass ihre Eltern das Sorgerecht ohne Einschränkungen zurückerhielten und hoffe, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen hinsichtlich der angeblichen Kindesentziehung umgehend einstellt.

Die hier Mitlesenden bitte ich um Studium dieser sehr frischen Entscheidung des BVerG. Das hier betroffene Mädchen ist 2010 geboren, ein kleines Kind also.
Die Begründungen des Gerichts verstehe ich als Leitlinie auf bundesweiter Ebene hinsichtlich ->
richterlicher Sachverhaltsermittlung , Beachtung der Verhältnismäßigkeit, vorrangig Verwandtenpflege vor Heimunterbringung.

Alles Dinge, die in Ant. Fall aus meiner Sicht NICHT beachtet wurden.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140407_1bvr312113.html
Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist insoweit begründet, weil die Entscheidung des Amtsgerichts vom 4. Juli 2013 und die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 4. Oktober 2013 die Beschwerdeführer in ihrem grundrechtlich geschützten Elternrecht verletzen (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG). Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes. Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 <180>; 107, 150 <173>). Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern stellt den stärksten Eingriff in dieses Recht dar. Sie ist nach Art. 6 Abs. 3 GG allein zu dem Zweck zulässig, das Kind vor nachhaltigen Gefährdungen zu schützen (a) und darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (b). Dem genügen die beiden Entscheidungen nicht.
16

a) Den Entscheidungen ist nicht mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen, dass eine die Trennung des Kindes von den Eltern rechtfertigende Kindeswohlgefährdung vorliegt. An die Annahme einer solchen Kindeswohlgefährdung sind von Verfassungs wegen strenge Anforderungen zu stellen (aa). Dem genügen die zweite Entscheidung des Amtsgerichts (bb) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts (cc) nicht. Dass eine die Trennung rechtfertigende Gefahr des Kindeswohls besteht, liegt angesichts der fachgerichtlichen Feststellungen auch nicht so offen zu Tage, dass sich nähere Ausführungen der Gerichte ausnahmsweise erübrigen könnten (dd).
17

aa) Der verfassungsgerichtlichen Überprüfung eines Sorgerechtsentzugs liegen besondere Maßstäbe zugrunde. Die Annahme einer - die Trennung des Kindes von den Eltern allein rechtfertigenden - Kindeswohlgefährdung unterliegt strengen Voraussetzungen (1). Damit verbunden sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung, die grundsätzlich auch im fachgerichtlichen Eilverfahren gelten (2). Gerichtliche Entscheidungen über eine die Trennung des Kindes von den Eltern vorbereitende Sorgerechtsentziehung unterliegen intensiver Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (3).
18

(1) Soweit es um die Trennung des Kindes von seinen Eltern geht, ist die Sorgerechtsentziehung verfassungsrechtlich nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls zu rechtfertigen, an deren Annahme strenge Anforderungen zu stellen sind. Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern ist allein zu den in Art. 6 Abs. 3 GG genannten Zwecken zulässig. Danach darf ein Kind gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht. Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 <144 f.>; 60, 79 <91>). Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts des Staates, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen. Das Grundgesetz hat die primäre Entscheidungszuständigkeit von Eltern zur Förderung ihres Kindes anerkannt. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 <94>). Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 <91>). Ihren einfachrechtlichen Ausdruck hat diese Anforderung in § 1666 Abs. 1 BGB gefunden. Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 <301>; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 <345>).
19

(2) (a) Neben diesen materiellrechtlichen Vorgaben kommt auch der Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens hohe Bedeutung für die Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes zu (vgl. BVerfGE 63, 131 <143>). In Sorgerechtsverfahren haben die Familiengerichte das Verfahren so zu gestalten, dass es geeignet ist, eine möglichst zuverlässige Grundlage zu schaffen (vgl. BVerfGE 55, 171 <182>). Damit sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung gestellt, die so erfolgen muss, dass sich die materiellrechtlich geforderte hohe Prognosesicherheit („mit ziemlicher Sicherheit“, vgl. BVerfGK 19, 295 <301>) tatsächlich erzielen lässt.
(...)
b) Inwieweit die zweite Entscheidung des Amtsgerichts und die Entscheidung des Oberlandesgerichts darüber hinaus den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen (siehe dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris), bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Sofern das Oberlandesgericht die Fremdunterbringung des Kindes weiterhin für geboten erachten sollte, wird es insoweit prüfen müssen, ob die Großmutter des Mädchens oder seine Tante zum Ergänzungspfleger zu bestellen sind. Die Unterbringung des Kindes bei Verwandten kann im Vergleich zur Heimunterbringung eine Eltern und Kind weniger stark belastende Maßnahme sein. Ist die Verwandtenunterbringung zur Abwendung der Kindeswohlgefahr ebenso geeignet, genügt die Heimunterbringung nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.



2x zitiertmelden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 21:45
Liebe KiraB

Es ist sicherlich nett gemeint, dass du uns an deinem umfangreichen Wissen teilhaben lassen möchtest. Sinnvoller erscheint es mir jedoch wenn du in einem Forum unter der Überschrift „Wurde Antonya wirklich vom Jugendamt entführt?“ bemühen würdest, zu diesem Thema etwas beizutragen. Es ist auf dieser Seite eher angebracht, uns mit deinem fachlich kompetenten Wissen zum Fall A.S. zu beglücken.
Vielen Dank!
Ich kann mir übrigens gut vorstellen, dass du, neben Familie und Beruf, wenig Zeit hast, dich im Internet zu bewegen, da du anscheinend zu viel Zeit mit der Aufarbeitung des Schicksals anderer Menschen verbringst.


melden

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 21:52
@KiraB
Wir drehen uns im Kreis.
Konkrete Fragen übergehst Du.

Die umfassenden Informationen zu grundsätzlichen Entscheidungen oder zu weiteren Schicksalen bringen an dieser Stelle leider gar nichts.
Ohne Kenntnis der getroffenen Entscheidungen kann z. B. keine Einschätzung erfolgen, inwieweit die von die zitierte Entscheidung des BVerfG einschlägig ist.
Das dürfte beispielsweise auch an der durchaus entscheidenden Bedeutung des Wortes "aufgehoben" und "abgeändert" zu erkennen sein, die wie oben gezeigt zwar zum selben Ergebnis, jedoch mit völlig unterschiedlichen Auswirkungen führt.

Soweit Du Dich zu konkreten Fragen zu Ant. Fall nicht äußern kannst oder willst, ist das selbstverständlich einzig Deine Entscheidung.

Hinsichtlich Deiner Posts möchte ich - wie schon viele voher - Dich jedoch bitten beim Thema zu bleiben. Möglicherweise wäre es ja eine gute Möglichkeit einen eigenen Thread zum Thema Jugendamt zu eröffnen.


melden