Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
31.05.2014 um 13:51@KiraB
Inwiefern hilft der Umstand, dass es ähnlich gelagerte, gut dokumentierte Fälle gibt, weiter? Meiner Meinung nach ersetzt dies nicht eine entsprechende gute Dokumentation im Fall A. .
Es wäre sicherlich genauso wenig hilfreich, wenn man jetzt Artikel etc. heraussuchen würde, in welchen die Richtigkeit von getroffenen Maßnahmen dokumentiert werden würde. Um zu argumentieren, deshalb müsste es im Fall A. auch so sein.
KiraB schrieb:Es gibt EIN Grundgesetz und EIN KJHG (SGB VIII), sämtlich gültig in gand Deutschland für alle hier lebenden Kinder.Das ist richtig, es soll und muss gestattet sein, dies kritisch zu beleuchten. Aber es würde meiner Meinung nach eher einen eigenen Faden verdienen.
Insofern muss gestattet sein kritisch zu beleuchten, dass der Staat auf der einen Seite auf unbedingte Schulpflicht beharrt bei Zuwiderhandlungen bis zum Sorgerechtsentzug an die Eltern, auf der anderen Seite aber zulässt, Kinder auf unbestimmte Zeit von jedem Unterricht gezielt auszuschließen.
Inwiefern hilft der Umstand, dass es ähnlich gelagerte, gut dokumentierte Fälle gibt, weiter? Meiner Meinung nach ersetzt dies nicht eine entsprechende gute Dokumentation im Fall A. .
Es wäre sicherlich genauso wenig hilfreich, wenn man jetzt Artikel etc. heraussuchen würde, in welchen die Richtigkeit von getroffenen Maßnahmen dokumentiert werden würde. Um zu argumentieren, deshalb müsste es im Fall A. auch so sein.
KiraB schrieb:Aus meiner Sicht muss es deutschlandweite, allgemeingültig anwendbare Kriterien geben, wann ein Kind entzogen werden darf und wann nicht.Auch dem stimme ich zu, und der Weg dorthin führt, so man die Öffentlichkeit involvieren möchte, über eine mit Belegen untermauerte Dokumentation der Missstände. Denn nur so baut man den nötigen öffentlichen Druck auf und schärft das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit für den entsprechenden Missstand, aber auch die Problematik insgesamt. Und nur mit einer mit Belegen untermauerten Dokumentation schafft man die Vorraussetzung, dass es zu einer kritischen Revision der Anwendungs- und Umsetzungskriterien des KJHG (SGB VIII) etc. kommt. Und die Lehren aus dem Fall Beachtung in der Praxis z.B. beim Case Management oder in der Richterfortbildung finden.
Eig. gibt es die sogar, sie werden aber zu oft nicht richtig angewendet.