Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
02.06.2014 um 21:18Die Wohnung wurde geräumt, aber nicht zwangsgeräumt.
Die Möbel sind eingelagert.
Was die angeblichen Fehltage angeht: Das Jugendamt (Frau Amtsltg.) hat gegenüber einer Bevollmächtigten eingeräumt, dass alle Fehltage ärztlich attestiert seien.
Braucht es dafür eine EV?
Ist für euch alle hier überhaupt irgendein Fall denkbar, wo eine Inobhutnahme zu Unrecht erfolgte?
Eine 4jährige kommt mit einem dicken blauen Auge in die Notaufnahme.
Es entsteht der Verdacht auf eine Misshandlung.
Das Jugendamt wird eingeschaltet (vom Kindergarten).
Das Kind wird zur stat. Beobachtung ins Kinderspital geschickt.
Es wird eine „Helfer-Konferenz“ aus Ärzten, Psychologen und Sozialpädagogen einberufen. Der bloße Verdacht einer Misshandlung wird nun plötzlich zur Gewissheit. Einhellige Meinung: Das Kind war durch Fausthiebe verletzt worden.
Der Fall landet inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wird zügig wieder eingestellt, nachdem es keine Hinweise auf eine Misshandlung gab.
Das Kind wird dennoch in ein Heim verbracht.
Das teilt man den Eltern mit. Die Mutter weint.
Darauf wird kolportiert, die Mutter weine, weil der Mann sie schlage.
Man teilt den Eltern mit, sie werden ihr Kind nicht zurückbekommen.
Die Eltern bekommen darauf einen Nervenzusammenbruch.
Beide werden in die Psychiatrie zwangsverbracht. Für fünf Tage.
Möchte jemand wissen, wie das geendet ist?
Die Möbel sind eingelagert.
amerasu schrieb:Für keinen dieser Vorwürfe gab es bislang entlastende Darstellungen der Familie.Dann schau doch noch mal den RTL-Beitrag.
Die fehlenden sozialen Kontakte werden von der Familie nicht kommentiert.
Die Fehltage in der Schule werden von der Familie nicht kommentiert.
Was die angeblichen Fehltage angeht: Das Jugendamt (Frau Amtsltg.) hat gegenüber einer Bevollmächtigten eingeräumt, dass alle Fehltage ärztlich attestiert seien.
Braucht es dafür eine EV?
Ist für euch alle hier überhaupt irgendein Fall denkbar, wo eine Inobhutnahme zu Unrecht erfolgte?
Eine 4jährige kommt mit einem dicken blauen Auge in die Notaufnahme.
Es entsteht der Verdacht auf eine Misshandlung.
Das Jugendamt wird eingeschaltet (vom Kindergarten).
Das Kind wird zur stat. Beobachtung ins Kinderspital geschickt.
Es wird eine „Helfer-Konferenz“ aus Ärzten, Psychologen und Sozialpädagogen einberufen. Der bloße Verdacht einer Misshandlung wird nun plötzlich zur Gewissheit. Einhellige Meinung: Das Kind war durch Fausthiebe verletzt worden.
Der Fall landet inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wird zügig wieder eingestellt, nachdem es keine Hinweise auf eine Misshandlung gab.
Das Kind wird dennoch in ein Heim verbracht.
Das teilt man den Eltern mit. Die Mutter weint.
Darauf wird kolportiert, die Mutter weine, weil der Mann sie schlage.
Man teilt den Eltern mit, sie werden ihr Kind nicht zurückbekommen.
Die Eltern bekommen darauf einen Nervenzusammenbruch.
Beide werden in die Psychiatrie zwangsverbracht. Für fünf Tage.
Möchte jemand wissen, wie das geendet ist?