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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

4.114 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendamt, Antonia, Antonya ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 22:02
@KiraB
Zum Beispiel hatte ich zu deinem Beitrag "Heidi K. und Leher Arnold" bereits am 29.05. um 10.13 Uhr folgende Frage gestellt!
Und wer kann denn glauben, dass eine 13-jährige A. S. sich das alles ausdachte, was sich während ihres Heimaufenthaltes zugetragen haben soll?
Ich würde mich freuen, wenn du auf diese Frage antworten würdest.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.06.2014 um 22:20
@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Scheinbar verbringe ich erheblich weniger Zeit im Internet als andere Menschen.
Andere Menschen müssen auch nicht arbeiten, so wie ich, das mag es erklären.

Ich glaube, wir kommen nicht weiter, wenn du immer nur das Gleiche wiederholst,
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Ich freue mich für Ant., dass ihre Eltern das Sorgerecht ohne Einschränkungen zurückerhielten...
ohne auf meinen Beitrag von gestern Abend auch nur ansatzweise weise einzugehen
Zitat von emzemz schrieb:Nach Darstellung des Anwalts möchten die Eltern eine Vereinbarung mit dem Jugendamt treffen, in der festgelegt wird, welche Pflichten sie erfüllen müssen und welche Eingriffsbefugnisse dem Jugendamt zugesprochen werden. „Dieses Angebot hat der Landkreis ohne Angaben von Gründen leider abgelehnt“, berichtet Markus Matuschczyk
Wer lügt hier, du oder der Anwalt?

Was war der Grund hierfür:

arki3kl5zosc

Wo wohnte der Vater Ende Januar 2013?

Beantworte doch erst mal die von uns gestellten Fragen im Fall Schandorff, bevor du auf die Idee kommst, uns einen weiteren Fall vorzusetzen, von dem wir überhaupt nicht die Hintergründe kennen. Im übrigen dürfte dir klar sein, dass viele gar nicht in der Lage sind, den ganzen Rechtsdschungel zu verstehen. Das ist meiner Meinung nach einigermaßen arrogant. Bedenke dabei, selbst du hast Probleme zwischen "abgeändert" und "aufgehoben" zu unterscheiden.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 13:25
Zitat von emzemz schrieb:Nach Darstellung des Anwalts möchten die Eltern eine Vereinbarung mit dem Jugendamt treffen, in der festgelegt wird, welche Pflichten sie erfüllen müssen und welche Eingriffsbefugnisse dem Jugendamt zugesprochen werden. „Dieses Angebot hat der Landkreis ohne Angaben von Gründen leider abgelehnt“, berichtet Markus Matuschczyk
Die Eltern möchten v.a. Vorkehrungen treffen, dass ihnen nicht erneut wegen angeblicher Versäumnisse das Sorgerecht entzogen werden könne.
Das Jugendamt hätte also definieren sollen, was genau sie erwarten (?) von den Eltern und deren Tochter.

Bsp. (aus meiner Feder als fiktives Bsp.):
Das Jugendamt behauptete Schulpflichtverletzung. Die Eltern sagen, Tochter war gelegentlich erkrankt und das ist alles ärztlich mit Attesten belegt (was das Jugendamt bestätigte!)
Also kann das Jugendamt schrftl. festlegen, was sie konkret bei Schulfehltagen erwarten, welche Atteste von welchem Arzt akzeptiert würden und wo diese ggf. vorgelegt werden müssten.

Das Jugendamt behauptete mangelnde soziale Integration.
Also könnte das Jugendamt sich bitte festlegen, wie erfolgreiche soziale Integration aussehen soll und wie die Eltern das ggf. belegen könnten, damit die Eltern Vorkehrungen treffen könnten.

Im übrigen - manche der hier aufgeworfenen Fragen haben sich lange überholt.
Fragt doch den Vater selbst, wo er Weihnachten 2012 verbracht hat.
Da die Familie der Sch. dort in der Region lebt, kann vermutet werden, dass er dann dort wohnte? Bei Verwandten? Warum soll das wichtig sein?

Wie kam eigentlich die Familie Sch. überhaupt ins Visier des Jugendamtes?
Ganz offenbar nicht durch Mitteilungen der Schule oder des Schulamtes.
Auch nicht durch nachbarliche Mitteilungen o.ä.

Es war nach meinem Wissen allein die Mitteilung der erwachsenen Stiefschwester von Ant. im August 2012.

Aufgrund von deren Anschuldigungen gab es zwei eingeleitete Verfahren gegen die Eltern.
Das gegen den Vater wurde gar nicht eröffnet, das gegen die Mutter endete mit einem Freispruch.
Die Anschuldigungen der Stiefschwester sollen jeweils als 'nicht glaubwürdig' erachtet worden sein.

Das heißt auch, dass es ohne die damaligen Behauptungen der Stiefschwester recht sicher niemals zu irgendeinem jugendamtlichen bzw. familiengerichtlichen Eingriff in die Familie gekommen wäre.
Bereits das zeigt, wie dünn das Eis war, auf dem sich das Jugendamt bzw. v.a. das Familiengericht bewegte.

Wenn die Denunziation einer einzigen Person reicht, einer Familie ganz unüberprüft ob des Wahrheitsgehaltes die Kinder wegzunehmen, dann ist das angesichts geltender Rechtssprechung v.a. hinsichtlich des Grundgesetzes mit 'Willkür' gleichzusetzen.

Willkür aber hat in einer freiheitlich-demokratischen Grundordung auf Basis unseres GG überhaupt nichts zu suchen.

Im Übrigen: Bereits die Überschrift dieses Themas 'Wurde Antonya wirklich vom Jugendamt entführt?' finde ich verfehlt.

Aus meiner Sicht, weil nicht das Jugendamt das Verfahren mit Vehemenz vorantrieb.
Und ebenso trifft der Begriff der Entführung per def. nicht zu. Wikipedia: Entführung

Richtiger wäre z.B.: Ist Antonyas Eltern das Sorgerecht entgegen geltender Rechtssprechung entzogen worden?

(Was aus meiner Sicht z.B. im Bezug auch auf das aktuelle Urteil des BVerG unbedingt zu bejahen wäre).

Und nun entschuldigt bitte, ich habe noch meine Nachmittagsarbeitsschicht vor mir.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 16:16
@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Die Eltern möchten v.a. Vorkehrungen treffen, dass ihnen nicht erneut wegen angeblicher Versäumnisse das Sorgerecht entzogen werden könne.
Es weiß jeder, dass derartige "Vorkehrungen" völlig sinnlos wären. Das Jugendamt hat sich schlicht und einfach an die Gesetze zu halten, damit wären etwaige Einschränkungen perse sowieso unwirksam.
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Das Jugendamt hätte also definieren sollen, was genau sie erwarten (?) von den Eltern und deren Tochter.
Also geht es doch um Vorgaben, die zu erfüllen sind, im Zusammenhang mit dem Sorgerecht.
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Im übrigen - manche der hier aufgeworfenen Fragen haben sich lange überholt.
Fragt doch den Vater selbst, wo er Weihnachten 2012 verbracht hat.
Da die Familie der Sch. dort in der Region lebt, kann vermutet werden, dass er dann dort wohnte? Bei Verwandten? Warum soll das wichtig sein?
Es wäre schön, wenn du die gestellten Fragen etwas aufmerksamer lesen würdest und zudem nicht beurteilen würdest, was sich überholt hat und was nicht. Ich wiederhole es aber gerne noch mal:

Wie Antonya schrieb, gab es für den Vater an Weihnachten eine Kontaktsperre, und nach den Gründen hierfür wurde er schon mehrfach vergeblich befragt. Er lebte definitiv von Dorthe und Antonya getrennt. Wo das war, ob bei Verwandten oder einer netten Freundin, wen interessiert das.

Mich interessiert, wo er zum Zeitpunkt der Inobhutnahme von Antonya wohnte, also Ende Januar. Es liegt schließlich sehr nahe, dass Axel Schandorff wieder zurück zu Frau und Kind gezogen war, also die Kontaktsperre missachtet hatte und damit die sofortige Inobhutnahme notwendig wurde.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 18:59
@emz, @KiraB
KiraB schrieb:
Das Jugendamt hätte also definieren sollen, was genau sie erwarten (?) von den Eltern und deren Tochter.

Also geht es doch um Vorgaben, die zu erfüllen sind, im Zusammenhang mit dem Sorgerecht.
Das wären dann nach meinem Verständnis aber Auflagen, welche nach dem aktuellen Erkenntnisstand der Beschluss nicht beinhaltet.
Mir erschließt sich der Ansatz der Eltern so, dass man Spielräume festlegen möchte, in deren Rahmen man agieren kann. Und man möchte im Fall einer Übertretung dieser eine einvernehmliche Verfahrensweise mit dem Jugendamt festlegen. Alles in allem nach den Erfahrungen ein verständlicher Gedanke. Inwiefern eine solche Herangehensweise von Erfolg gekrönt sein kann, ich habe da meine Zweifel, werde ich die Tage einmal bei einer FachRain für Familienrecht hinterfragen.
Zitat von emzemz schrieb:Wie Antonya schrieb, gab es für den Vater an Weihnachten eine Kontaktsperre, und nach den Gründen hierfür wurde er schon mehrfach vergeblich befragt. Er lebte definitiv von Dorthe und Antonya getrennt. Wo das war, ob bei Verwandten oder einer netten Freundin, wen interessiert das.

Mich interessiert, wo er zum Zeitpunkt der Inobhutnahme von Antonya wohnte, also Ende Januar. Es liegt schließlich sehr nahe, dass Axel Schandorff wieder zurück zu Frau und Kind gezogen war, also die Kontaktsperre missachtet hatte und damit die sofortige Inobhutnahme notwendig wurde.
Hinter dem Aspekt hinsichtlich der um Weihnachten 2012 bestehenden Kontaktsperre zu Lasten des Vaters steht bei mir ein großes Fragezeichen. Primäre Quelle ist meines Wissens nach der von Rentina angeführte Facebook-Eintrag. Ein "warum" und "seit wann" erschliesst sich mir nicht.
Denn aus der übrigen Berichterstattung, ich lasse mich da gerne verbessern, wurde hinsichtlich einer Kontaktsperre immer von einem Zeitpunkt nach der Inobhutnahme geschrieben/ gesprochen. Und diese sollte zeitlich begrenzt sein.

Es wäre sicherlich aufschlussreich @KiraB, den Aspekt mit der Kontaktsperre einmal zu erhellen, auch um das (Fehl)Verhalten der Richterin besser beurteilen zu können.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 19:01
Zitat von emzemz schrieb:Also geht es doch um Vorgaben, die zu erfüllen sind, im Zusammenhang mit dem Sorgerecht.
Nein - die gibt es in der Entscheidung nicht. Die Familie möchte nur nicht dasselbe oder Ähnliches abermals erleben, d.h. dass die Tochter ohne einen vernünftigen Grund 'in Obhut' genommen wird.
Das Jugendamt hätte aber die Möglichkeit gehabt, von sich aus zu definieren..

Das konnten oder wollten die nicht.
Zitat von emzemz schrieb: Das Jugendamt hat sich schlicht und einfach an die Gesetze zu halten, damit wären etwaige Einschränkungen perse sowieso unwirksam.
Ja, genau! Das Gesetz ist eigentlich eindeutig - wird aber in höchstrichterlichen Beschlüssen wie jüngst am BVerG immer wieder aufs Neue genau erklärt.

Nach meiner Ansicht wurde Antonya auf bloßen Verdacht - als Überreaktion - in Obhut genommen mit der Begründung ' Verdacht auf Gewalt in der Familie ' - dies einzig auf Anschuldigungen der Stiefschwester.

Bekanntlich wurden beide Verfahren gegen die Eltern später eingestellt/bzw. Freispruch.

Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben (meine Ansicht: Gutachter-Un-Wesen in D, s. Fall Mollath, Kulac u.ä.). Manche Gutachter orientieren sich in ihrem Ergebnis gerne an dem, was das Gericht/oder das Jugendamt/die Behörde erwarten) bei Frau B.

Das Gutachten war erst kurz vor Antonyas Flucht fertig. Gemäß der BVerG-Entscheidung, die ich gestern hier hochlud, hätte aufgrund der vagen Verdachtslage Ant. eigentlich gar nicht zu diesem frühen Zeitpunkt den Eltern entzogen werden dürfen.

Andere Gründe für den Kindesentzug, nämlich angebliche Schulfehltage, angebliche (zu viele) Umzüge, angeblich fehlende soziale Kontakte, wurden aus meiner Sicht ohne entsprechende Erkenntnislage und auch ohne echte Gefährdungslage 'nachgeschoben', evtl. sogar konstruiert, um die frühe Entscheidung der Zwangsunterbringung unter jedem Umgangsausschluss zur Herkunftsfamilie zu rechtfertigen.
Vor allem, als die These 'häusliche Gewalt' nicht mehr zu halten war - es gab keinerlei Hinweise darauf. Das Kind gab immer wieder an, sofort nach Hause zu wollen. Die Stiefschwester galt für die zust. Staatsanwaltschaft als nicht glaubwürdig.

Aus der Urteilsbegründung zum richterlichen Beschluß betr. des totalen Kontaktverbots
- von mir konjunktiviert:
Das Gericht verkenne nicht, dass die angeordnete Kontaktsperre von 3 Monaten außergewöhnlich lang sei besonders angesichts der zunächst nur vorläufigen Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge. Das Gericht sei jedoch der Überzeugung, dass eine kürzere Zeitspanne nicht ausreichen würde, um Ant. innerlich davon zu befreien, weiterhin mit den Eltern der Umwelt außerhalb der Familie, insbesondere behördlichen und sonstigen Einrichtungen misstrauisch bis ablehnend begegnen zu müssen.
Das bedeutet, man hat das Kontaktverbot zur gesamten Familie (Eltern, Tanten, Onkel, Großeltern, Uroma) verhängt, um das Kind so zu veranlassen, anderen Menschen außer der Familie zu vertrauen.
Vor allem den Behörden/dem Jugendamt/dem Kinderheim usw.

Der Mensch ist ein soziales Wesen. Jeder braucht irgend jemanden. Siehe Robinson Crusoe.
Der Gedankengang war wohl: Wenn die Kleine lange genug isoliert wird von denen, die sie liebt, wird sie sich schon neu binden (lassen).

Etwa das, was das Jugendamt im WK kürzlich verlautbarte.
Wenn das Kind jünger gewesen wäre, wäre es sicher anders gelaufen. Es wäre leichter gewesen, es aus dem System der Familie herauszulösen als in dem Alter, in dem sich Antonya befindet. Leib und Leben scheinen nicht gefährdet zu sein.
Nur hat das auch nicht nach weiteren Wochen funktioniert, nicht bei dieser dann 13jährigen, die ihre Eltern liebt und ganz sicher eine behütete, liebevolle Kindheit hatte.
Und jetzt - vermutlich - sehr viel misstrauischer deutschen Behörden gegenüberstehen dürfte als es je zuvor der Fall war, wenn das denn überhaupt der Fall war.

Aus meiner Sicht wäre ein Kontaktverbot nur aus einem wichtigen Grund zulässig. Um ein Kind zu schützen vor tatsächlicher Gewalt z.B.
Nicht, um ein Kind 'gefügig zu machen' im Sinne des behördlichen Ansinnens.

Allein aus dieser kurzen Sequenz des Beschlusses offenbart sich nach meiner Ansicht ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte.
Es ist aus meiner Sicht nicht so weit weg von gezielten Kindeswegnahmen, weil die Eltern nicht im Sinne eines politischen Systems gefügig sind, s. hier:

Wikipedia: Zwangsadoption

(Familie Sch. war bis zu diesem Zeitpunkt allerdings eine normale und unpolitische Familie, Mutter Hausfrau und Vater ganztägig als Landmaschinenhandelsvertreter unterwegs. Das ist nicht gerade der Hort des Bösen).
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Soweit es um die Trennung des Kindes von seinen Eltern geht, ist die Sorgerechtsentziehung verfassungsrechtlich nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls zu rechtfertigen, an deren Annahme strenge Anforderungen zu stellen sind. Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern ist allein zu den in Art. 6 Abs. 3 GG genannten Zwecken zulässig. Danach darf ein Kind gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht. Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 <144 f.>; 60, 79 <91>). Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts des Staates, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen. Das Grundgesetz hat die primäre Entscheidungszuständigkeit von Eltern zur Förderung ihres Kindes anerkannt. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 <94>). Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 <91>). Ihren einfachrechtlichen Ausdruck hat diese Anforderung in § 1666 Abs. 1 BGB gefunden. Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 <301>; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 <345>).
Ant. war Schülerin eines Gymnasiums, mit Erfolg offenbar. Sie hatte ein Zuhause, Eltern, eine große Familie um sich.
Immensen Schaden angerichtet hat nun die stigmatisierende Herausnahme/ das 'Abgreifen' in der Schule aus dem laufenden Unterricht, die stigmatisierende Zwangsunterbringung im Heim, die traumatische Flucht, der Verlust des Zuhauses, das sich monatelang Verborgen-halten-müssen, die große Angst erneut abgegriffen und zwangsuntergebracht zu werden.

Ursächlich für diese Ereignisse waren die aus meiner Sicht - s.obiger Text des BVerG - nicht rechtskonformen Eingriffe der Behörde.
Rechtlich hätte keine der amtsgerichtlichen Entscheidungen vor dem BVerG Bestand gehabt.
Das ist für mich zu 100% sicher.

Was den Vater angeht: Frag' ihn selbst. Ich weiß nicht, wo A.Sch. im Januar 2013 lebte. Es ist für mich auch uninteressant.
Wenn das OLG Celle begründete Zweifel hätte, wenn durch die Anwesenheit des Vaters die Sicherheit von Ant. gefährdet wäre, wäre die Entscheidung von April anders ausgefallen, sie hätte anders ausfallen MÜSSEN!

Im Falle der Melissa Stewart sind Jugendamtsmitarbeiter nach Polen gereist, um das Mädchen von dort mitzunehmen. Das ist bei Ant. nicht der Fall gewesen. Warum nicht?
Vielleicht, weil auch das Jugendamt ahnte, dass sie da ziemlich daneben lagen (aber eigentlich nicht 'zurück' konnten?)


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 19:13
Dann google doch mal nach 'Kontaktsperre'.

Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Anschuldigungen der Stiefschwester betr. angeblicher 'häuslicher Gewalt' der Vater ganz einfach von der Richterin zum vermeintlichen Schutz von Frau und Kind aus der Wohnung gewiesen wurde, obgleich beide angaben, dass keine Gewalt vorläge.

Die Richterin wird verfügt haben, siehe hier

http://www.familienhandbuch.de/cms/Rechtsfragen_Schweikert-Gewalt.pdf (Archiv-Version vom 04.11.2014)

dass der Vater bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes zu gehen hat. Sonst würde man Ant. sofort mitnehmen. So wird es wohl gewesen sein.

Nach meiner Ansicht ein fragwürdiges Vorgehen, denn außer den Anschuldigungen der Stiefschwester aus August 2012 über angebliche Ereignisse, die selbst bei Wahrheitsunterstellung Jahre her sein mussten, lag nach meiner Kenntnis nichts vor.
Berechtigung hätte so eine Wegweisung eines Elternteils aus der Familienwohnung, wenn tatsächlich z.B. durch einen Polizeieinsatz oder auch nur nachbarschaftliche Hilfe familiäre Gewalt dokumentiert worden wäre.

Ich bin ein täglicher Zeitungsleser. SZ und das örtliche Blatt.
In letzterem der Polizeibericht aus meiner Stadt. Wöchentlich auch Thematisierungen von häuslicher Gewalt. Wenn da immer die Kinder weggeholt würden, wären noch mehr Heimplätze nötig.
Wir haben hier auch eine sozial problematische Großsiedlung, ein Ghetto.... Beruflich bin ich da fast täglich. eigentlich müsste die Siedlung kinderleer sein... (Ist sie nicht...)


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 19:27
Für die Kinder kann eine falsche Herausnahme eine Katastrophe sein:

http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/falscher-verdacht-jugendamt-reisst-kinder-aus-familie-wegen-angeblicher-misshandlung-36bec-51ca-63-1774787.html

http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Falscher-Verdacht-auf-Misshandlung-Vorwuerfe-gegen-Rechtsmedizinerin-_arid,1145290.html#.U4yyhihTpEg

Die beauftragte Forensikerin hätte wissen können, wenn sie sich auf die Kinder und deren Krankengeschichte (erblich bedingter Wasserkopf) tatsächlich eingelassen hätte.


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02.06.2014 um 19:38
@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Dann google doch mal nach 'Kontaktsperre'.
Es gibt keinen Grund, ungehalten zu werden. Ich versuche, mir ein Bild über eine mögliche Verhaltensmotivation der Richterin zu machen. Meines Erachtens nach gehört zur Bewertung einer Verhältnismässigkeit der ganzen Angelegenheit eine möglichst komplette Faktenübersicht. Denn, aber da wiederhole ich mich sicherlich, ich habe nicht Einblick in den kompletten Vorgang inklusive der schriftlichen Unterlagen. Deshalb frage ich jemanden, der dies hat.

Vielen Dank aber für die Erläuterungen, ich werde mir erst einmal die Links zu Gemüte führen.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 19:51
Ich bin nicht ungehalten.

Aber es liegt einfach nahe, einen Begriff erstmal selbst zu erforschen.

Was die 'Verhaltensmotivation der Richterin' angeht, kann ich auch nur vermuten.

Es wurde andernorts wiederholt geschrieben, sie sei in eine Freikirche eingebunden.
Ob das so ist? Ob daraus eine Motivation herrührt? Keine Ahnung.
Möglich wäre, dass sie als Kind selbst Erfahrungen machte, die sie denken ließen, Ant. sei in ähnlicher Weise betroffen?

Auch reine Spekulation.

An anderer Stelle wurde mal an den Fall 'Lena' erinnert.

http://www.zeit.de/2003/26/Verdacht

dazu auch:
http://www.zeit.de/2003/26/Giebels

Ich hab's gelesen - und der Gedanke hat was. Bei 'Lena' (Nina M.) war die Nachbarin der 'spiritus rector', die eigenes Erleben aus Kinderzeiten auf die Nachbarstochter projizierte.
Aufgeregt berichtet Frau X. dem Anrufer, sie selbst sei die misshandelte und missbrauchte Tochter eines Offiziers, der Missbrauch sei ihr aber erst vor gar nicht langer Zeit während einer Psychotherapie klar geworden. Sie vermute besonders in der Bundeswehr eine "irre" Dunkelziffer solcher Straftaten. Wegen ihrer eigenen Biografie habe sie Lena auch gleich eingeladen, als ihre Tochter Sonja aus der Schule die Geschichte mitgebracht habe, dass das Kind misshandelt würde. Lena sei "absolut vertrauensselig" gewesen. Sie selbst habe die Kleine "monatelang" in zahlreichen "Geheimsitzungen" vernommen, mit ihr "Geheimcodes ausgemacht" und nachts das Haus der Müllers "observiert". Auch habe sie dem Mädchen – mit der Aufforderung: "Jetzt malen wir mal alle unseren Papa, wie wir ihn sehen" – Stifte gegeben, damit sie "psychologische Bilder" ihres Vaters anfertigen könne. Einmal habe sie ihr nur dunkle Stifte gegeben – dunkle Kinderbilder ließen auf Missbrauch schließen. Sie habe, sagt Frau X. dem getarnten Detektiv, mit Lena einschlägige Bücher studiert und obendrein Puppen und Teddys ins Spiel gebracht, an denen das Kind "seinen Kummer" (gemeint sind wohl Missbrauchshandlungen) zeigen sollte. Und sie habe Lena in Aussicht gestellt, ihre Eltern könnten sich ja "eventuell trennen".
Wer weiß, was die Handelnden im Falle Ant. antrieb?

Entscheidender Unterschied -> zu keinem Zeitpunkt hat Ant. ihre Eltern irgend eines Vergehens beschuldigt.


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02.06.2014 um 19:59
@Lalaburg heute um 19:38
Zitat von LalaburgLalaburg schrieb:Denn, aber da wiederhole ich mich sicherlich, ich habe nicht Einblick in den kompletten Vorgang inklusive der schriftlichen Unterlagen. Deshalb frage ich jemanden, der dies hat.
Das ist doch mal ein gute Idee. Ich hoffe, es ist jemand, der einen neutralen Blick auf die Fakten hat. Ansonsten drehen wir uns weiterhin im Kreis und kommen keinen Schritt weiter. Die verschiedenen Sichtweisen sind ja nun bis zur Erschöpfung ausgetauscht.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 20:03
@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Ich bin nicht ungehalten.

Aber es liegt einfach nahe, einen Begriff erstmal selbst zu erforschen.
Dann haben wir uns missverstanden. Mir ging es nicht um eine Begriffserläuterung. Sondern, wie der zitierte Facebook-Eintrag in den Gesamtkontext einzuordnen ist:
Zitat von LalaburgLalaburg schrieb:Hinter dem Aspekt hinsichtlich der um Weihnachten 2012 bestehenden Kontaktsperre zu Lasten des Vaters steht bei mir ein großes Fragezeichen. Primäre Quelle ist meines Wissens nach der von Rentina angeführte Facebook-Eintrag. Ein "warum" und "seit wann" erschliesst sich mir nicht.
Denn aus der übrigen Berichterstattung, ich lasse mich da gerne verbessern, wurde hinsichtlich einer Kontaktsperre immer von einem Zeitpunkt nach der Inobhutnahme geschrieben/ gesprochen. Und diese sollte zeitlich begrenzt sein.



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02.06.2014 um 20:14
@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Anschuldigungen der Stiefschwester betr. angeblicher 'häuslicher Gewalt' der Vater ganz einfach von der Richterin zum vermeintlichen Schutz von Frau und Kind aus der Wohnung gewiesen wurde, ...
- Halbschwester, nicht Stiefschwester
- Anschuldigungen wegen Gewalt, aber nicht wegen angeblicher Gewalt
- Anzeige richtete sich gegen Vater und Mutter gleichermaßen, damit erübrigt sich Schutz der Mutter

@Lalaburg
Zitat von LalaburgLalaburg schrieb:Hinter dem Aspekt hinsichtlich der um Weihnachten 2012 bestehenden Kontaktsperre zu Lasten des Vaters steht bei mir ein großes Fragezeichen. Primäre Quelle ist meines Wissens nach der von Rentina angeführte Facebook-Eintrag. Ein "warum" und "seit wann" erschliesst sich mir nicht.
Wir müssen das tatsächlich mit dem großen Fragezeichen so stehen lassen. Wobei ich tatsächlich noch einen Lösungsvorschlag hätte. Vielleicht sollte auch nur der Druck auf die Tränendrüsen verstärkt und eine zusätzliche Dramatik geschaffen werden und Antonya hat das Ganze schlichtweg frei erfunden.

@osiris13
Zitat von osiris13osiris13 schrieb:Ansonsten drehen wir uns weiterhin im Kreis und kommen keinen Schritt weiter. Die verschiedenen Sichtweisen sind ja nun bis zur Erschöpfung ausgetauscht.
Mir ist auch schon ganz schwindelig und das nicht zuletzt deshalb, weil von KiraB ein neuer Fall nach dem anderen in die Diskussion eingebracht wird.


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02.06.2014 um 20:42
Dann tut es mir leid, dass ich womöglich nicht wirklich zur Aufklärung beitragen konnte.

Obwohl aus meiner Sicht die Rechtsprechung des BVerG so zutreffend wie auf den Fall von Antonya einfachst anzuwenden wäre.

Aus der Entscheidung des OLG Celle auf Rückgabe des Sorgerechts an die Eltern ist doch ohnehin klar, dass es an einem hinreichenden Grund für den Sorgerechtsentzug ganz offensichtlich fehlte.
Dieser Grund hätte ja gegenwärtig weiter bestehen müssen. Worauf das Sorgerecht hätte nicht zurückgegeben werden dürfen.

Lalaburg warf ein:
Zitat von LalaburgLalaburg schrieb: Ich versuche, mir ein Bild über eine mögliche Verhaltensmotivation der Richterin zu machen.
worauf ich als mögliches Szenario, welches hinreichend gut belegt ist, den Fall 'Lena' (Nina M.) zur Diskussion gab.
Es wäre eine mögliche 'Verhaltensmotivation'.

Jedenfalls hatte diese Richterin offenbar die Motivation, ein 'Kind retten zu müssen' - auch wenn dies aufgrund der reinen Faktenbasis allein aufgrund der Anzeige der Halbschwester eigentlich nicht begründbar war.
...................................................................
Beim Lesen von jugendamtlichen Berichten ist es übrigens immer wieder frappierend, wie amtlicherseits mit Halbwahrheiten und Weglassungen gearbeitet wird, um einen Leser zu täuschen ...

So etwa, wie wenn ich erzählte, dass mein Sohn im Alter von 13 Jahren bereits Polizeikontakt hatte ('Ach, Sie Arme... - na, der berappelt sich ja vielleicht noch...') Kein Grund zur Sorge - die Jungs haben heimlich im Schlossteich gefischt bzw. sie wollten - und sind schon beim Auswerfen der Angel von der Streife erwischt worden... ;)
Eines unserer anderen Kinder war schon im zarten Alter von 4 Jahren polizeibekannt.
Er war (meiner Schwester) verlorengegangen und wurde somit gesucht.

Tja. Wenn man die wichtige Info dazu weglässt, könnte man meinen ...
........................................................................
Beim damals 8jährigen Jungen Ad. hatte angeblich ein Polizist beim Jugendamt angerufen, weil der Kleine angeblich einen Nachbarsjungen (Christian) bespuckt hätte (ja nee is' klar, deshalb ruft die Polizei beim JuA an... ;) ) - steht so in einem Gutachten.
Tatsächlich sagt die Primär-Akte, dass eine Jugendliche (Christiane) die Mutter des Ad. bespuckt hat und deshalb von der Mutter des Ad. angezeigt wurde.
Wer sich die Primärakte nicht anschaut, könnte auf den Gedanken kommen, dass der Ad. ein schlimmes Kind sei ... Tatsächlich war er Opfer von Schlamperei.


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02.06.2014 um 20:46
@KiraB
Warum Du nicht zur Aufklärung beitragen konntest wurde Dir wiederholt nahegebracht.
Aber gerne nochmals: Solange die Fakten im Fall von Ant. nicht bekannt sind, kann keine Einschätzung erfolgen, inwieweit die von Dir zitierte Rechtsprechung einschlägig ist bzw. sich Parallen zu anderen Fällen ergeben.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 20:46
Nachdem es für jemanden, der Kontakt zur Familie und Einblick in die Unterlagen hat, wohl schwierig ist nachzuvollziehen, welche Fragen sich stellen, wenn dieses Wissen nicht gegeben ist, hier mal der Versuch einer Darstellung, wie es sich für Außenstehende darstellt. Ich orientiere mich an den derzeit verfügbaren Informationen:

2002/2003 wird das Jugendamt aufgrund von Schulfehlzeiten der älteren Schwester aufmerksam und kontaktiert die Familie. Unbekannt ist, mit welchem Ergebnis die Tätigkeit des damaligen JA Flensburg endeten, welchen Umfang sie hatte, ob es neben den benannten Fehlzeiten weitere Gründe gab, durch wen das JA auf die Fehlzeiten aufmerksam gemacht wurde.

2012 – nach Darstellung der Eltern/ Silke J. wird das JA aufgrund einer Strafanzeige der älteren Schwester tätig. Ferner sollen unbelegte Fehlzeiten in der Schule und fehlende soziale Kontakte die Aufmerksamkeit des JA geweckt haben.

In 2012 – das JA Bremervörde sucht unangemeldet die Familie auf. Nach Darstellung der Eltern kommt der Besuch ungelegen, da sie gerade von einer Beerdigung aus Dänemark zurückkommen. Die Mitarbeiter des JA erhalten an der Tür die Möglichkeit ein Gespräch mit Ant. zu führen.
Ferner soll es ein Gespräch der Mutter mit einer Gutachterin gegeben haben, das nach Darstellung der Mutter abgebrochen wurde, nachdem ein Kontaktabbruch zum Ehemann und Vater gefordert wurde sowie die Erteilung einer Schweigepflichtentbindungserklärung (für wen? Die behandelnden Ärzte wg. der Fehltage?) gefordert und verweigert wurde.

Nach Darstellung der Familie gab es keine weiteren Gespräche mit der Gutachterin. Angaben zu Gesprächen mit dem JA oder mit dem Gericht wurden nicht gemacht.
Nach Auskunft von kiraB wurden sowohl die ältere Schwester, als auch die Eltern und Ant. von Richterin Z. gehört. Ergebnisse dieser Gespräche sind nicht bekannt. Gespräche und deren Ergebnisse mit dem JA sind nicht bekannt.

Erst später ergibt sich (Post von Ant. bei fb) dass bereits Ende 2012 wohl ein Kontaktverbot für den Vater bestand und er wohl nicht bei Frau und Tochter wohnte. Wie es zu diesem Kontaktverbot kam, wie dieses begründet wurde, ist nicht bekannt.

Im Januar 2013 wurde Ant. aus dem Schulunterricht heraus in Obhut genommen. Da zu diesem Zeitpunkt wohl noch kein Beschluss vorlag, war die Richterin bei der Inobhutnahme anwesend. Warum das Gericht zu dem Schluss kam, dass Gefahr in Verzug ist und eine sofortige Inobhutnahme angezeigt ist, ist nicht bekannt.

Ant. wird in einem Kinderhaus untergebracht. Es ist nicht bekannt, ob und welche Schritte die Eltern daraufhin unternahmen und zu welchem Ergebnis diese führten.
Später erging dann noch ein Beschluss, der ergänzend verfügte, dass Ant. der Kontakt zu Eltern untersagt ist, sie Briefe nur erhalten darf, wenn diese sie nicht beeinflussen.
Nicht bekannt ist, warum diese ergänzende Verfügung erging.

Nach einer später veröffentlichten Verfügung sollte eine Beeinflussung Ant. unterbunden werden. Welche Beeinflussung verhindert werden sollte, ist nicht bekannt.
Aus dieser Verfügung ergibt sich auch, dass ab 21.07.2013 die Eltern einen begleiteten Umgang in regelmäßigen Abständen zugestanden wurde. Voraussetzung hierfür wären Gespräche mit dem Jugendamt vor und nach den Umgängen.
Dies wurde von den Eltern abgelehnt, soweit bekannt, weil sie nicht bereit waren, sich auf die Gespräche und die ggf. daraus folgenden Auflagen mit dem JA einzulassen.

Im August 2013 floh Ant. aus dem KH. Nach offensichtlicher Darstellung/ gewünschter Wahrnehmung wurde es im Interview bei Jo Conrad so dargestellt, als hätte Ant. Kontakt zu Jo C. gesucht. Zwischenzeitlich ist klar, dass Jo C. über fb auf Ant. aufmerksam wurde und sie kontaktiert hat. Mit den Eltern und Ant. wurde dann das erste Interview mit Jo C. gemacht.

Im Anschluss daran floh die Familie nach Polen, zunächst wohl gemeinsam, mittlerweile wird die Variante verbreitet, dass Ant. sich auf den Weg nach Polen machte und ihre Eltern „gezwungen“ waren ihr zu folgen, um ihre minderjährige Tochter nicht alleine im Ausland zu lassen.

In Polen nahm sich der Verein um Pomorski der Familie an und sorgte für Unterkunft in Polen.
Zwischenzeitlich wurde die Wohnung in Worpswede vom Vermieter geräumt. Nicht nachvollziehbar ist, wie der Vermieter nach derart kurzer Zeit einen Räumungstitel erwirken konnte, wenn es keinerlei Mietrückstände gab. Zum Zeitpunkt der Räumung waren – davon ausgehend dass regelmäßige Mietzahlungen erfolgten – gerade mal der für eine fristlose Kündigung erforderliche Mietrückstand erreicht (es hätte daraufhin Klage erhoben werden und dann ein Urteil ergehen müssen um eine Räumung möglich zu machen). Dies lässt vermuten, dass nicht erst mit der „Flucht“ nach Polen die Mietzahlungen eingestellt wurden, sondern bereits früher zumindest Unregelmäßigkeiten bei der Mietzahlung vorlagen.

Weitere Fragen die sich dem Außenstehenden stellen: Warum melden sich keine Schulfreunde von Ant. bei fb?
Es wird immer wieder darauf gepocht, wie gut Ant. eingebunden war. Belege in Form von Solidaritätsbekundungen von (Schul-)Freunden finden sich nicht.
Ein Foto des Grabs der Uroma wurde der Familie von Angela Masch (Heilerin etc. und aktiv bei Okitalk) zugeschickt. Es gab keine Familie, keine Freunde, die das übernommen hätten? Wo ist da das angeblich reichlich vorhandene soziale Umfeld?

Soweit mein Versuch einer groben Übersicht.
Sicherlich ist mir hier noch das ein oder andere „durchgerutscht“ und kann daher gerne noch ergänzt werden.

@KiraB
Vielleicht vermittelt Dir das mal einen Einblick, wie es sich von außen darstellt und macht die hier immer wieder (erfolglos) gestellten Fragen nachvollziehbar.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 20:58
@amerasu
Kompliment - klasse Dokumentation! Vielen Dank für deine Mühe.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 21:00
Bleib doch mal bei der Darstellung des Jugendamtes in den Medien?

Was hat das Jugendamt im WK wie auch bei RTL und ARD behauptet als Grund für die Inobhutnahme?


Alles andere ist 'Kappes'. Scheinbar möchtest du suggerieren, dass die Familie sozial randständig war u.a. z.B. Mietrückstände u.ä.
Dem war nicht so, das wurde auch nirgends behauptet. Auch nicht von den Behörden.
Die Wohnung wurde nach meiner Kenntnis auch nicht zwangsgeräumt.

(Aber selbst wenn Familien Mietrückstände hätte, ist das auch kein Grund für Inobhutnahmen der Kinder. Sage ich, weil ich vor etwa 4 Jahren mit zwei so betroffenen Familien Kontakt hatte).

Auch fehlende fb-Kontakte wären kein Grund, ein Kind in Obhut zu nehmen.
Ab wann darf man sich da 'offiziell' anmelden?

Eines unserer Kinder hat fb seit dem 18. Lj.
Ein anderes (inzwischen 19 J.) ist gar nicht aktiv in sozialen Netzwerken.

Ob Ant. per 'was auch immer/mail/Brief' mit wem Kontakt hat, weiß ich nicht. Frag' sie.

Selbst wenn sie (was ich bezweifele) privat keine Freundschaften pflegte, wäre auch das kein Grund für eine Inobhutnahme. Bsp.: Eines unserer Kinder. Legt keinen Wert auf Freundschaften.

Nichts, wirklich nichts aus der Chronologie ist tatsächlich rechtlich geeignet, einen Sorgerechtsentzug zu begründen. 'Geheime Gründe' wird es nicht geben, da diese dann nach wie vor Bestand hätten, weshalb das Sorgerecht nicht hätte rückübertragen werden dürfen-


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 21:09
@KiraB
Ich habe ernsthaft versucht Dir darzustellen, wie es sich für jemanden, der keinen Kontakt mit der Familie hat darstellt.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass Du nicht bereit bist darauf einzugehen.

Dass die Wohnung geräumt wurde ist bekannt. Evlt. kann @emz da mit einer Quelle aushelfen, ich muss es erst suchen.

Das Jugendamt hat fehlende soziale Kontakte, unentschuldigten Fehltage und Gewaltvorwürfte angeführt.
Für keinen dieser Vorwürfe gab es bislang entlastende Darstellungen der Familie.
Die fehlenden sozialen Kontakte werden von der Familie nicht kommentiert.
Die Fehltage in der Schule werden von der Familie nicht kommentiert.
Zu den Gewaltvorwürfen wird eine Einstellungsmitteilung ohne Bezug veröffentlicht was den Vater betrifft.
Zum Strafverfahren der Mutter erfolgt lediglich eine "Erfolgsmeldung" bei beamtendumm.

War Dir das ausreichend auf die Vorwürfe des JA konzentriert?

Noch immer habe ich keine Kenntnis über die Gründe für das Tätigwerden des JA bei der älteren Schwester. Noch immer weiß ich nicht, inwieweit die Vorwürfe zu den Fehltagen Bestand haben. Noch immer weiß ich nicht, ob sich die Einstellung eines Strafverfahrens auf das auf der Anzeige der Schwester basierende Strafverfahren bezieht. Noch immer ist nicht bekannt, ob es tatsächlich einen Freispruch der Mutter gab. und, und, und.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.06.2014 um 21:12
Und noch ergänzend: die Vorwürfe zum sexuellen Mißbrauch, die Borderline-Erkrankung der Schwester; bei einer Borderline-Erkrankung weisen eben nun mal alle Finger auf die Familie


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