@che71 Gestatte mir, dass ich den letzten Absatz deines Beitrags etwas korrigiere, indem ich die Chronologie darstelle. Sämtliche erwähnten Fakten entstammen den Aussagen der Eltern bzw. Akten, die von den Unterstützern veröffentlicht wurden.
Für Vater Axel bestand Weihnachten 2012 Kontaktverbot zu Antonya. Über die Gründe kann man nur mutmaßen. Er hielt sich nicht daran. Am 27.01.2013 erschien Antonya in der Schule und wurde folglich mit der Begründung "Gefahr in Verzug" in Obhut genommen und in das Kinderheim verbracht.
Den Eltern war zunächst der begleitete Umgang gestattet. Die Eltern versuchten das Kind zu beeinflussen und deshalb wurde, wenn ich mich nicht irre, der Umgang erst mal komplett untersagt. Dann versuchte das Jugendamt, wieder einen Kontakt zwischen Eltern und Kind anzubahnen, allerdings nur begleitet, was aber die Eltern ablehnten.
Natürlich ist es völliger Quatsch, wenn BeDumm nun urplötzlich behauptet, man habe Antonya Seitens des Kinderheimes den Schulbesuch untersagt. Es war sowieso keine geschlossene Einrichtung und die Vermutung steht an, dass zwischen Eltern und Kind permanent über die Medien Kontakt bestand.
Die gesamte Fluchtplanung, also erst die von Antonya aus dem Kinderheim am 28.08.2013 und anschließend die der gesamten Familie nach Polen, bedurfte natürlich einer gewissen Vorbereitungszeit, so dass anzunehmen ist, dass sie zum anvisierten Besuchstermin 21.06.2013 längst in Planung war.
Und dann musste natürlich auch Antonya davon überzeugt werden, in ein Land auszuwandern, dessen Sprache sie überhaupt nicht kannte. Da bot es sich doch an, sie damit weichzukochen, dass man ihr vermittelte, wir hätten dich so gerne am 21.06.2013 besucht, aber wir durften nicht, noch nicht mal absagen durften wir dir. Also komm mit nach Polen.
Den
Strafantrag wegen des Entzugs der Minderjährigen gab es erst aufgrund der Flucht nach Polen. Und wenn BeDumm immer irgendwelche Belege für die Rücknahme von Strafbefehlen gegen Axel einstellt, da geht es um andere Vorfälle.