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Anwaltsvollmacht
26.01.2021 um 06:10Meine Mutter will eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen und will das durch einen Anwalt machen lassen. Dieser hat Ihr nun eine Vollmacht zur Unterschrift zugesandt, die so ziemlich alles abdeckt, nämlich:
meine Mutter
bevollmächtigt hiermit
Anwaltsgesellschaft
gegen ...
wegen Wohnung ... Eigenbedarfskündigung
1. zur Prozessführung ...
2. zur Stellung von Insolvenzanträgen und der Vertretung von Insolvenzverfahren ...
3. zur Vertretung in privaten und gesetzlichen Schlichtungsverfahren
4. zur Vertretung von Verwaltungs- Sozial- und Finanzbehörden und -gerichten
5. zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, zur Stellung von Anträgen sowie zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsbehelfen
6. zur Vertretung an Arbeitsgerichten
7. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art
8. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen ...
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art ...
Meiner Mutter und auch mir kommt das ein wenig unkoscher vor; die Vollmacht ist unseres Erachtens viel zu weitreichend. Hat jemand Erfahrung mit sowas. Ich danke Euch für eure Antworten.
meine Mutter
bevollmächtigt hiermit
Anwaltsgesellschaft
gegen ...
wegen Wohnung ... Eigenbedarfskündigung
1. zur Prozessführung ...
2. zur Stellung von Insolvenzanträgen und der Vertretung von Insolvenzverfahren ...
3. zur Vertretung in privaten und gesetzlichen Schlichtungsverfahren
4. zur Vertretung von Verwaltungs- Sozial- und Finanzbehörden und -gerichten
5. zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, zur Stellung von Anträgen sowie zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsbehelfen
6. zur Vertretung an Arbeitsgerichten
7. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art
8. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen ...
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art ...
Meiner Mutter und auch mir kommt das ein wenig unkoscher vor; die Vollmacht ist unseres Erachtens viel zu weitreichend. Hat jemand Erfahrung mit sowas. Ich danke Euch für eure Antworten.