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Wohnung mieten, Aufwertung durch neue Einbauküche
23.05.2020 um 00:11Ciela schrieb:Mündliche Zusagen sind zwar bindend, aber muss man im Zweifel auch beweisen können, bzw. Zeugen dafür haben. Ist das nicht der Fall, könnte @knopper auch sagen, dass er nie zugesagt hat.Klar kann er das..
Wenn man sich auf das absolut niederste Niveau herablassen will.
Ciela schrieb:steht da Aussage gegen Aussage.Das ist eher ne hartnäckige Urban Legend.
Im Falle eines Rechtsstreites hätte der Richter bei sowas dann "freie Beweiswürdigung", dürfte also "selbst entscheiden" wessen Aussage er mehr Glauben schenkt.
Da es später noch Emailverkehr gab in der angesprochen wurde, dass für eine weitere Erhöhung noch ein Geschirrspüler dazu kommen könnte, würde ich hier drauf setzen, dass ein Richter dem Vermieter glauben würde, dass es diese Abmachung gab.
Ciela schrieb:aber manchmal muss man auch mal dreist sein, wenn es um das eigene Wohl bzw. das eigene Geld geht.Wieso sollte man das "müssen"?
Man kann sich alternativ auch vor dem Zusagen überlegen ob man ein Angebot zum vorgeschlagenen Preis annehmen möchte und auch wenn man dann ggf hier und da mal "Lehrgeld" zahlt, kann man wenst weiter in den Spiegel schauen.
StUffz schrieb:Das ist ziemlicher Unfug. Grundsätzlich darf man es anschließen, muss es dann aber prüfen lassen.Das stimmt so nun auch wieder nicht.
"Erlaubt" ist es knopper den Herd anzuschließen, aber er haftet dann eben voll und ganz, wenn da irgendwas schief geht.
Selbst frickeln und dann prüfen lassen lohnt sich bei sowas erfahrungsgemäß nicht, da das bei Kleinkram wie nem Herdanschluss am Ende vermutlich das Gleiche kostet.
Sowas lohnt eher, wenn man umfangreichere Arbeiten selbst ausführen möchte.
StUffz schrieb:Grundsätzlich kann ich in meinem Haus alle möglichen Veränderung an der elektrischen Anlage vornehmen.In "deinem Haus" ist das aber was Anderes.
Hier hab ich das Ding auch selbst angeschlossen, mein Haus, mein Risiko.
In einer Mietwohnung hätte ich keine Böcke für sämtliche Schäden zu haften, die auf meine "Eigenleistung" zurückzuführen sind und eine Mietwohnung ist auch anderer Leute Eigentum, das sollte in die Entscheidung ob man eine Beschädigung riskiert (deren Folgen ggf über das was man mit eigenen finanziellen Mitteln wieder gut machen kann hinausgehen könnten) schon einfließen.
"Mein Haus, mein Risiko" und ggf : "meine verkohlte Wand, wenn ich mir die Beseitigung des Schadens nicht leisten kann"
ist einfach etwas völlig anderes als sowas im Eigentum eines Anderen zu riskieren.
coronerswife schrieb:Hoffen wir einfach mal, dass das jetzt noch rückgängig zu machen ist.Eben, das ist der vernünftige Weg.
Ehe man von "Abzocke" spricht oder drüber nachdenkt wie man ungestraft das gegebene Wort brechen kann, kann man auch einfach mal FRAGEN.
Selbst wenn der Vermieter hier nicht so entgegenkommend gewesen wäre, z.B. weil das Küchenstudio schon an der Arbeit ist, dann hätte man sich ggf immer noch darauf einigen können, dass knopper sich eine andere Wohnung sucht und und der Vermieter einen Mieter, der die gewünschte Aufwertung mitträgt.
Als mein damaliger Freund und ich unsere erste Wohnung bezogen haben, fanden wir eine tolle Wohnung. Perfekt gelegen (Bushaltestellen für mich zur Schule, für ihn zur Arbeit) und rollstuhlgerecht war sie auch.
Allerdings waren das fast 80qm nackter Boden und das Geld für soviel Bodenbeläge hatten wir gar nicht.
Also schlug uns der Vermieter vor, dass er die Bodenbeläge kauft, wir dafür eine etwas höhere Miete zahlen und wir durften die Bodenbeläge sogar selbst aussuchen.
Hatten ihm halt ehrlich gesagt für welchen Zeitraum wir die Wohnung vermutlich mieten werden und das war auf diese Weise die perfekte Lösung für uns und den Vermieter. Er hatte Bodenbeläge, die wir mitbezahlt haben in seinem Objekt und wir eine Wohnung, die alle unsere Wünsche erfüllte (bei der Wohnungssuche waren wir uns soooo sicher, dass wir zumindest den einen oder anderen Abstrich auf unserer "Wunschliste" machen müssen).
Da man Bodenbeläge beim Auszug meist nicht mit nimmt ist das zwar was Anderes, aber das Prinzip:
"Vermieter investiert in etwas, das dem Mieter zu Gute kommt und dafür ist die Miete etwas höher." ist eben nicht grundsätzlich "böse, auch wenn es selbstverständlich Vermieter gibt, die da versuchen den Mieter "abzuzocken", so eine Dame hatte ich auch mal.
Und die hatte mehrere Objekte und nicht erst seit gestern, die wusste, dass sie da jenseits aller Rechte und Regelungen versucht aus meiner Notlage einen Vorteil zu holen.
Gibt eben immer solche und solche.
knopper schrieb:Den Termin mit dem Küchen studio sagt er dann ab, und ändert auch noch mal den Mietvertragsentwurf entsprechend.Da haste Glück gehabt.
Netter Vermieter.
knopper schrieb:das ist richtig, aber so langsam will ich nun auch mal aus der Phase "reicht mir erstmal, ist ja nict für ewig" raus, so wie es normalerweise noch im Studium / Zur Ausbildung ist.Das schließt sich ja gegenseitig nicht aus.
In der Wohnung die ich damals mit meinem Freund bezogen hab war eine ziemlich "abgeliebte" Küche drin, deren Energieverbrauch uns auch sicher eher keine Freude gemacht hätte.
Also haben wir die "Wohnungseigene Küche" abgebaut, gut verpackt und gelagert (da war zum Glück nen sehr großer Kellerraum bei).
Du kannst Dir da selbstverständlich ne eigene Küche reintun, die dann Dir gehört.
Musst die vom Vermieter nur vorsichtig abbauen und vernünftig lagern.
Im Normalfall auch vor Deinem Auszug wieder einbauen, in Deinem Falle würde ich davor aber mit dem Vermieter sprechen, ob er die Küche nach Deinem Auszug nicht sowieso erneuern will.
Also keine Sorge, es gibt nicht nur "mit der alten Küche leben" oder "mehr Miete zahlen".
Wenn Du bereit bist den Aufwand zu treiben und eine geeignete "Lagerstätte" für das Zeug des Vermieters findest, kannste Dir selbstverständlich eine eigene Küche kaufen und dann solltest Du auch unbedingt den Tipp von @StUffz beherzigen:
StUffz schrieb:Abgesehen davon kostet ein Induktionsfeld auch nicht mehr die Welt.Seit dem so ist haben sich alle Leute die ich kenne, die sich bei der Anschaffung noch gegen Induktion entschieden hab hinterher drüber geärgert.
Aber auch wenn Du die alte Küche drin lässt würde ich Dir raten abzuwägen ob Du Dir nicht so eine Induktionskochplatte für die Steckdose kaufst.
Zusätzliche Kochplatte und Balkon können einen Teil der Ärgernisse ausgleichen, wenn die Küche kein eigener Raum ist.
Mein Bruder hat das auch so gelöst und nutzt aufm Balkon seine Induktionskochplatte, wenn er Fisch brät, Schmalzgebäck im Topf frittiert und ähnliche Dinge veranstaltet nach denen sonst (auch mit Dunstabzugshaube) tagelang die halbe Bude mieft.
Ich bin da radikaler, für mich war es bei Wohnungen immer ein absolutes CO-Kriterium, dass die Küche nen eigener Raum ist, mit Tür zum Zumachen und Fenster zum Öffnen :)