Helpdesk
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Raus aus dem Arbeitsvertrag

40 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeit, Mobbing, Kündigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 17:26
Ich leide seit Monaten unter meinem Arbeitsverhältnis. Fühle mich durch den Chef permanent gemobbt, werde ständig angeschrien und ungerecht behandelt. Das schlägt auch schon auf meine Gesundheit durch. Bevor ich total daran kaputt gehe, suche ich daher schon länger eine neue Arbeit. Habe nun endlich einen potentiellen neuen Arbeitgeber gefunden, der hat auch großes Interesse an mir - allerdings so schnell wie möglich. Es gibt auch andere Bewerber für die Stelle, ich wäre aber der bevorzugte Kandidat, sofern ich möglichst zeitnah anfangen kann.

Meine arbeitsvertragliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende, d.h. ich kann erst zu Anfang nächsten Jahres aus dem mich so belastenden Arbeitsverhältnis ausscheiden.

Als mich mein aktueller Chef mal wieder grundlos beschimpft und beleidigt hat, habe ich mich gewehrt und ihm widersprochen. Diese Reaktion hat ihn so provoziert, dass er mir vorgeschlagen hat, den Arbeitsvertrag aufzulösen. Ich sagte daraufhin, das können wir gern machen und schlug vor, ich suche mir etwas neues, und dann machen wir kurzfrisitg ohne lange Kündigungsfristen einen Aufhebungsvertrag. Dem stimmte er zu und stelle mir noch am selben Tag ein überraschend gutes Zwischenzeugnis aus.

Tja, und zwei Tage später rief er mich in sein Büro und sagte mir, dass er es so nicht gemeint war, er läßt mich erst gehen wenn er jemand Neues für meine Stelle findet und erst wenn diese Person auch entsprechend gut eingearbeitet ist. Das wird also nun doch auf Anfang nächsten Jahres hinauslaufen.

Ich habe mich aber in der Zwischenzeit auf sein Wort verlassen, und dem neuen potentiellen Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich auch zum September oder Oktober schon bei denen anfangen kann. So schwer wie es war endlich eine andere Stelle - und dann noch eine so gut passende - zu finden, bin ich nun entsprechend verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll.

Wie komme ich jetzt aus diesem Arbeitsvertrag raus? Ich könnte einfach ab Oktober nicht mehr zur Arbeit erscheinen und würde dann wohl irgendwann fristlos durch den Arbeitgeber gekündigt werden, aber das würde sich bestimmt sehr negativ auf mein Arbeitszeugnis auswirken. Das würde sicher dann da drinstehen, und sei es einfach nur über den Hinweis, dass die Kündigung zum 9. Oktober erfolgte (fristgerechte Kündigungen erfolgen ja immer zum Monatsende oder zur Monatsmitte).

Krankschreiben und dann woanders arbeiten halte ich für gar keine gute Idee, das möchte ich nicht machen.

Habt ihr irgend einen Tipp für mich was ich machen könnte? Ich will den neuen Job weil ich an dem alten Job echt kaputt gehe. Gleichzeitig will ich aber nicht arbeitslos werden. Bitte Hilfe!


5x zitiertmelden

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 17:55
Schwierig da würde ich an deiner Stelle mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht vorstellig werden und dort um Beratung bitten.


melden

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 18:04
Mobbing von Vorgesetzten berechtigt dich zur sofortiger Kündigung. Dazu gehört auch Anschreien imo aber das musst du wirklich mit einem Anwalt absichern.


1x zitiertmelden

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 18:35
@Silverwind
Nimm das Zeugnis als Beweis und geh…da muss doch der Abschied als Grund drinen stehen…“wir wünschen Silverwind…“
Wenn er es nicht akzeptiert „lade“ ihn zu einem
Prozess ein wo Mitarbeiter, deine zukünftigen Ex Kollegen Aussagepflicht haben. Und keine Sorge: bei Mobbing gibt es umgekehrte Nachweispflicht, sprich Du muss nicht das Mobbing beweisen sondern er dass er Dich nicht gemobbt hat.
Kopf hoch und sage es ihm ins Gesicht!


melden

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 18:40
Zitat von SilverwindSilverwind schrieb:Dem stimmte er zu und stelle mir noch am selben Tag ein überraschend gutes Zwischenzeugnis aus.
Du hast doch bereits ein Zeugnis von ihm bekommen?
Was kümmert dich dann das andere?

Jeder Arbeitgeber würde Hellhörig wenn dein "Abschlusszeugnis" so gravierend von dem was du hast abweicht.


melden

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 18:42
@behind_eyes hat es auf den Punkt gebracht:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Mobbing von Vorgesetzten berechtigt dich zur sofortiger Kündigung.
Trotzdem solltest du dir bei so einer wichtigen Entscheidung und bei derart verhärteten Fronten einen Anwalt konsultieren. Bist du denn in der Gewerkschaft oder hast eine Rechtsschutzversicherung die dir eine kostenlose Beratung anbietet?


melden

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 18:44
Zitat von SilverwindSilverwind schrieb:Als mich mein aktueller Chef mal wieder grundlos beschimpft und beleidigt hat, habe ich mich gewehrt und ihm widersprochen. Diese Reaktion hat ihn so provoziert, dass er mir vorgeschlagen hat, den Arbeitsvertrag aufzulösen. Ich sagte daraufhin, das können wir gern machen und schlug vor, ich suche mir etwas neues, und dann machen wir kurzfrisitg ohne lange Kündigungsfristen einen Aufhebungsvertrag. Dem stimmte er zu und stelle mir noch am selben Tag ein überraschend gutes Zwischenzeugnis aus.

Tja, und zwei Tage später rief er mich in sein Büro und sagte mir, dass er es so nicht gemeint war, er läßt mich erst gehen wenn er jemand Neues für meine Stelle findet und erst wenn diese Person auch entsprechend gut eingearbeitet ist. Das wird also nun doch auf Anfang nächsten Jahres hinauslaufen.
Rechtlich ist die Sache klar: eine Aufhebung eines Arbeitsvertrags benötigt die Schriftform. Sofern du also noch keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, sondern das nur mündlich ausgesprochen wurde, kam kein Aufhebungsvertrag zustande. Das ist für dich schlecht.

Eine Chance hast du noch: wenn im Zwischenzeugnis festgehalten ist, dass das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wurde, idealerweise mit konkretem Datum, kann das eventuell für die Schriftformerfordernis ausreichen.

https://www.dbb.de/arbeitnehmende/rechtsprechung/arbeitsvertragsrecht/aufhebungsvertrag-schriftform.html

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren der das mit dir durchgeht. Falls ihr einen Betriebsrat habt oder du in der Gewerkschaft bist würde ich da mal nachfragen, über die Gewerkschaft ist eine Erstberatung oft kostenlos bzw. in deinen Beiträgen bereits enthalten.
Zitat von SilverwindSilverwind schrieb:Tja, und zwei Tage später rief er mich in sein Büro und sagte mir, dass er es so nicht gemeint war, er läßt mich erst gehen wenn er jemand Neues für meine Stelle findet und erst wenn diese Person auch entsprechend gut eingearbeitet ist. Das wird also nun doch auf Anfang nächsten Jahres hinauslaufen.
Das kann er so allerdings auch nicht machen - maßgeblich ist die Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag, die kann der Chef nicht einfach verlängern, auch nicht wenn er einen guten Grund hat. Sollte in deinem Arbeitsvertrag keine Frist vereinbart sein, so fällt das auf die allgemeinen Bestimmungen des BGB zurück, speziell §622 BGB:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

1.
wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2.
wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Zitat von SilverwindSilverwind schrieb:Meine arbeitsvertragliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende, d.h. ich kann erst zu Anfang nächsten Jahres aus dem mich so belastenden Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Sofern das nicht in eurer Branche durch Tarifvertrag festgelegt ist ist diese Frist vermutlich zu lange und damit insgesamt unwirksam, dann gelten für dich auch wieder die Bestimmungen des BGB. Anwalt!
Zitat von SilverwindSilverwind schrieb:Ich habe mich aber in der Zwischenzeit auf sein Wort verlassen, und dem neuen potentiellen Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich auch zum September oder Oktober schon bei denen anfangen kann. So schwer wie es war endlich eine andere Stelle - und dann noch eine so gut passende - zu finden, bin ich nun entsprechend verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll.

Wie komme ich jetzt aus diesem Arbeitsvertrag raus? Ich könnte einfach ab Oktober nicht mehr zur Arbeit erscheinen und würde dann wohl irgendwann fristlos durch den Arbeitgeber gekündigt werden, aber das würde sich bestimmt sehr negativ auf mein Arbeitszeugnis auswirken. Das würde sicher dann da drinstehen, und sei es einfach nur über den Hinweis, dass die Kündigung zum 9. Oktober erfolgte (fristgerechte Kündigungen erfolgen ja immer zum Monatsende oder zur Monatsmitte)
Ich würde:

1. Kontakt zum Anwalt aufnehmen
2. Kontakt zum neuen Arbeitgeber aufnehmen und dem die Sachlage erklären - da du vermutlich deutlich früher aus dem Vertrag rauskommst als dein Chef sich das wünscht geht es nur darum ein paar Wochen zu überbrücken, nicht Monate oder Quartale.
3. Abklären in wie weit das Verhalten des Chefs bereits einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, zusammen mit dem Anwalt. Je nachdem wann das genau passiert ist könnte seine Entscheidung und Um-Entscheidung auch nur dazu gedient haben, dich ins nächste Quartal zu locken und damit deine Kündigungsfrist so weit hinauszuziehen, dass der Jobwechsel für dich unmöglich wird, das wäre dann ein Sachverhalt der an sich zur fristlosten Kündigung berechtigt.

Einfach krankmachen und anderswo arbeiten würde ich nicht.

Klär auch mal ab, wie viel Resturlaubsanspruch, Überstunden usw. du noch hast, die darfst du ja auch schadlos abfeiern, wenn da die eine oder andere Woche zusammenkommt hilft dir das ja auch schon weiter.


melden

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 18:53
@Silverwind

A propos: neben der Frage nach Treu und Glauben gilt auch noch der Grundsatz der Günstigerprüfung: bei der Kündigung ist zu prüfen, ob die gesetzliche oder die vertraglich vereinbarte Regelung für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist und dann ist die bessere anzuwenden. Auch hier hast du sehr gute Chancen, dass die vertragliche Regelung nicht greift und für dich die gesetzliche Regelung gilt.

Aber: hier ist keine Rechtsberatung, besprich das unbedingt mit einem Fachanwalt.


melden

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 18:59
@Silverwind

Für das weitere Vorgehen: fertige dir am besten sofort ein Gedächtnisprotokoll an, in dem du alles dokumentierst was gesagt wurde und an das du dich noch erinnerst. Wenn du Beweise wie z.B. eine Email vom Chef, Sprachnachrichten oder Zeugen hast, schreib die auf, dokumentiere die usw., vor allem auch mit konkretem Datum. Um wirksam zum 30. September kündigen zu können hätte bei der 3-Monats-Frist die Kündigung zum 31.06. zugestellt sein müssen - wenn du nachweisen kannst, dass der Chef dir kurz vorher einen Aufhebungsvertrag versprochen hat und sich kurz nach Fristablauf umentschieden hat, ist ziemlich klar dass er dich damit nur reingelegt hat um einen Fristverfall zu provozieren, damit hast du beste Chancen rauszukommen, denn hätte er das nicht getan hättest du ja einfach fristgerecht gekündigt.


melden

Raus aus dem Arbeitsvertrag

27.07.2022 um 19:33
Ich hätte da folgenden Vorschlag

Bezugnehmend auf unser Gespräch vom ??.??.2022, in dem Sie einer kurzfristige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmten, kündige ich hiermit mein Arbeitsverhältnis zum ??.??.2022.
Bis dahin stehen mir noch ?? Urlaubstage zu, so dass mein letzter Arbeitstag der ??.??.2022 sein wird.
Für das Zwischenzeugnis vom ??.??.2022 bedanke ich mich.



melden