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Raus aus dem Arbeitsvertrag

40 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeit, Mobbing, Kündigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Raus aus dem Arbeitsvertrag

11.08.2022 um 21:05
@Silverwind dein Hausarzt kann dir auch ein Attest ausstellen, dass die fristlose Kündigung deinerseits aus ärztlicher Sicht angeraten ist.
Grade bei Mobbing.
Es würde dich, wenn ich das so lese, ja auch krank machen; allein dieser Rückzieher von ihm bestätigt ja auch, dass er keine Rücksicht auf dich nimmt.
Den Zettel legst du ihm hin und bist raus.

Mach dir ne Liste (Mobbingtagebuch, bzw. so was dokumentieren ist immer gut) und red mit deinem Hausarzt drüber.
Bringt ja nix, wenn du versuchst, den Mist auszuhalten oder nen Kleinkrieg deswegen anfängst.

Hier, das hab ich im Netzt drüber gefunden, es gibt anscheinend sogar nen Vordruck dafür beim Arbeitsamt.
Ein entsprechendes Formular zur „Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat“ ist bei der Agentur für Arbeit zum Download erhältlich. Mit diesem Formular kann der behandelnde Arzt aufgesucht werden, der eine ärztliche Stellungnahme zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit abgibt und – dies ist entscheidend – bestätigt, die Aufgabe der Beschäftigung empfohlen zu haben.

Die Verwendung des geannten Formulars ist nicht verpflichtend, es genügt selbstverständlich jedes ärztliche Attest, mit welchem die Aufgabe der Beschäftigung empfohlen wird.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-auf-aerztlichen-rat-192087.html


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

20.08.2022 um 15:23
Zitat von DalaiLottaDalaiLotta schrieb am 11.08.2022:dein Hausarzt kann dir auch ein Attest ausstellen, dass die fristlose Kündigung deinerseits aus ärztlicher Sicht angeraten ist. Grade bei Mobbing.
Aber dennoch mit Rechtsbeistand in die Tat umsetzen.
Da es keine mobbingtypischen medizinischen Befunde gibt, kann das Vorliegen von Mobbing nicht schon dadurch nachgewiesen werden, dass der Betroffene im Prozess ein ärztliches Attest oder Gutachten vorlegt, das zu dem Ergebnis kommt, die Erkrankung des Arbeitnehmers sei durch Mobbing am Arbeitsplatz verursacht worden. Mit einem derartigen Attest oder Gutachten kann der Mobbingbetroffene lediglich die Kausalität zwischen einem feststehenden Mobbingtatbestand und der eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigung beweisen, d. h. den Nachweis dafür erbringen, dass die bescheinigte Gesundheitsbeeinträchtigung ursächlich auf die konkret dargelegten und erwiesenen Mobbinghandlungen zurückzuführen ist.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mobbing-und-arbeitsrecht-2-darlegungs-und-beweislast_idesk_PI42323_HI7441441.html

In Sachen Beweislast kommt es auch darauf an, was ursächlich für das Mobbing ist. Die Beweislast liegt nur beim Arbeitgeber, wenn Merkmale aus dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § 1 verletzt werden. Aber auch da muss man zumindest Indizien liefern.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / § 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-1-ziel-des-gesetzes_idesk_PI42323_HI1552309.html

Wenn man dich mobbt, weil du langsam arbeitest ... reicht das vermutlich nicht aus für eine Beweislastumkehr.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / § 22 Beweislast

Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-22-beweislast_idesk_PI42323_HI1552337.html
Wegen Belästigungen aufgrund anderer, nicht vom AGG geschützter Merkmale gilt dies jedoch nicht. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er nach ganz herrschender Meinung die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Mobbing begründenden Umstände und deren Ursächlichkeit für die geltend gemachte Rechtsverletzung (Beeinträchtigung der Gesundheit oder des Persönlichkeitsrechts). Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung der Gesundheit oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts muss der Arbeitnehmer auch das Verschulden des Mobbers beweisen; bei vertraglichen Ansprüchen z. B. wegen Verletzung der Fürsorgepflicht kommt ihm die Beweiserleichterung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zugute, nach welcher der Schädiger beweisen muss, dass er für die begangene Pflichtverletzung nicht verantwortlich ist. Dem entspricht die Beweiserleichterung im Bereich des materiellen Schadensersatzes in § 15 Abs. 1 Satz 2 AGG.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mobbing-und-arbeitsrecht-2-darlegungs-und-beweislast_idesk_PI42323_HI7441441.html

Ohne Anwalt als Unterstützung, wird das sicherlich nicht so einfach. Je nach Größe des Unternehmens sollte man das Problem jedoch offen ansprechen. Großkonzerne kriegen für gewöhnlich Plaque, wenn negative Presse droht und macht dir lieber den Weg frei, bevor etwas nach außen gelangt.


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

20.08.2022 um 15:36
@anonymus88 es geht doch gar nicht darum, den Arbeitgeber wegen Mobbing zu verklagen.
Oder von ihm ein Schmerzensgeld zu bekommen.

Es geht darum, dass er umgehend kündigen kann, wenn er ein solches Attest vorlegt.

Das Attest soll nicht für ein "Schmerzensgeld" sorgen, sondern dafür, dass er sein Geld - ab sofort - wo verdient,
wo er keinen gesundheitlichen Schaden davon trägt.

(Einen Anwalt könnte er brauchen, wenn es beim Arbeitsamt um eine Sperre wegen eigener Kündigung ginge.
Da er aber eine neue Stelle hat, geht es auch darum nicht.)


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

20.08.2022 um 15:38
@DalaiLotta
Auch da nicht ohne Anwalt. Steht sogar in deiner Quelle:
Vor einer Kündigung infolge einer ärztlichen Empfehlung sollte also auf jeden Fall der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht eingeholt werden.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-auf-aerztlichen-rat-192087.html


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

20.08.2022 um 17:05
Ihr wisst aber schon, dass @Silverwind die Frage am 27.07.2022 gestellt hat?
Denke mal, er dürfte das Problem mittlerweile längst gelöst haben.


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

20.08.2022 um 17:31
Zitat von emzemz schrieb:die Frage am 27.07.2022 gestellt hat?
Jep, drei Tage vor Monatsende.
Mehr als "such dir dringend nen Anwalt" war da ja nicht zusammen gekommen.
Zitat von anonymus88anonymus88 schrieb:Steht sogar in deiner Quelle:
Jep - und in dem Kontext, den ich erwähnt habe: für den Fall, dass man kündigt, ohne eine neue Stelle zu haben und dadurch beim Arbeitsamt mit der Sperrfrist konfrontiert wird.
Wenn er bereits ne neue Stelle hat, braucht er den nicht. Jedenfalls nicht deswegen.


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

20.08.2022 um 17:50
Zitat von DalaiLottaDalaiLotta schrieb:Mehr als "such dir dringend nen Anwalt" war da ja nicht zusammen gekommen.
Würde ich jetzt nicht sagen. Zumindest hatte ich schon mal einen Vorschlag für die Kündigung geschrieben.


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

24.08.2022 um 14:33
Vielen Dank für eure zahlreichen Vorschläge und Hinweise. Leider hat mir der neue potentielle Arbeitgeber inzwischen aus diesem Grund abgesagt, da man sich nicht darauf einlassen möchte, erstmal herauszufinden, ob ich auf früher aus meinem aktuellen Arbeitsvertrag rauskomme. Die haben sich für jemanden entschieden, der früher und ohne so ein Hin-und-her verfügbar war. Damit hat sich das erstmal erledigt und ich bewerbe mich fleißig weiter bei anderen Arbeitgebern und hoffe, dass es dann da irgendwann mit der Kündigungsfrist besser passt.


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

24.08.2022 um 14:38
@Silverwind

Schade, das tut mir leid. Wenn du noch keine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht hast, würde ich diese nun aber vorsorglich abschließen. Die kann dir ordentlich Rückendeckung geben, wenn so ein Fall wieder eintritt.

Lass dich nicht unterkriegen!


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

24.08.2022 um 14:43
@Silverwind

Hättest halt einfach schriftlich kündigen sollen und dann nicht mehr bei der alten Arbeitsstelle erscheinen.
Was hätte er denn machen wollen, der alte Arbeitgeber? Dich verklagen? :D
Ein gutes Zeugnis hattest du ja bereits in der Tasche.


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

24.08.2022 um 14:46
Zitat von emzemz schrieb:Was hätte er denn machen wollen, der alte Arbeitgeber? Dich verklagen?
Ja, das hätte er vermutlich sogar ziemlich sicher gemacht. Und dann von mir Schadensersatz gefordert, weil er meine anfallende Arbeit von einer externen Agentur hätte erledigen lassen müssen.

Der Arbeitgeber hat schonmal vor 3 Jahren einen Kollegen aus diesen Gründen (ich glaube u.a. auch wegen Betrug, weil dieser sich ja nicht mehr an den Arbeitsvertrag gehalten hat) verklagt, weil der einfach gekündigt hat und dann partour nicht mehr gekommen ist. Ich weiß zwar nicht wie das damals im Details ausgegangen ist, aber der ehemalige Kollege hat im Zuge der Auseinandersetzung dann anscheinend auch seine neue Arbeitsstelle verloren. Auf solcherlei Streß verzichte ich herzlich gerne.


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24.08.2022 um 14:56
Zitat von emzemz schrieb:Was hätte er denn machen wollen, der alte Arbeitgeber? Dich verklagen?
Du hast nunmal mit Deinem Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Pflichten, und denen ist Folge zu leisten.
Auch wenn Du da einen Smiley hintergesetzt hast.

Der Arbeitgeber kann Dich dann sehr wohl verklagen, weil Du damit Vertragsbruch begehst, und dieser wird dann geahndet.


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

24.08.2022 um 15:02
@Kokolores82

Wenn der Arbeitgeber sich in einem persönlichen Gespräch einverstanden erklärt und das mit einem Zwischenzeugnis "besiegelt"?
Das sind doch aussichtslose Kindereien.
Realistisch ist das eher nicht


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

24.08.2022 um 15:11
Zitat von emzemz schrieb:Wenn der Arbeitgeber sich in einem persönlichen Gespräch einverstanden erklärt und das mit einem Zwischenzeugnis "besiegelt"?
Das sind doch aussichtslose Kindereien.
Realistisch ist das eher nicht
Willst du die Zeche zahlen, wenns nach hinten los geht? Ist besser, da auf Nummer sicher zu gehen.
Zitat von Kokolores82Kokolores82 schrieb:Der Arbeitgeber kann Dich dann sehr wohl verklagen, weil Du damit Vertragsbruch begehst, und dieser wird dann geahndet.
Zumal niemand garantieren kann, dass der Richter den Sachverhalt genau so beurteilt, wie man es selbst tut.

@Silverwind

Hast du eigentlich einen Plan, wie du nun weiter vorgehst? Deine Kündigungsfrist besteht ja nun weiter.


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

24.08.2022 um 15:39
Zitat von anonymus88anonymus88 schrieb:Willst du die Zeche zahlen, wenns nach hinten los geht? Ist besser, da auf Nummer sicher zu gehen.
Jetzt sei doch mal realistisch. Welcher Arbeitgeber verklagt einen Arbeitnehmer, der längst die "innere Kündigung" abgegeben hat, regelmäßig zur Arbeit zu erscheinen?


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

24.08.2022 um 15:43
Zitat von emzemz schrieb:Jetzt sei doch mal realistisch. Welcher Arbeitgeber verklagt einen Arbeitnehmer, der längst die "innere Kündigung" abgegeben hat, regelmäßig zur Arbeit zu erscheinen?
Natürlich kein seriöser, da gibts nichts zu streiten. Ich traue mir aufgrund der Ferne jedoch keine Ratschlag wie: "setz deine Interessen einfach durch und schau was passiert" zu.


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Raus aus dem Arbeitsvertrag

25.08.2022 um 15:13
Zitat von emzemz schrieb:Jetzt sei doch mal realistisch. Welcher Arbeitgeber verklagt einen Arbeitnehmer, der längst die "innere Kündigung" abgegeben hat, regelmäßig zur Arbeit zu erscheinen?
Darum geht es nicht allein. Ich kenne einen Fall, in dem der AG den ohne Krankmeldung bis zum Kündigungstermin ferngebliebenen MA die Kosten für eine Zeitarbeitskraft aufdrückte.


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25.08.2022 um 16:52
@Pura

Hat aber wenig Ähnlichkeit mit dem Fall.
Zitat von SilverwindSilverwind schrieb am 27.07.2022:Ich sagte daraufhin, das können wir gern machen und schlug vor, ich suche mir etwas neues, und dann machen wir kurzfrisitg ohne lange Kündigungsfristen einen Aufhebungsvertrag. Dem stimmte er zu und stelle mir noch am selben Tag ein überraschend gutes Zwischenzeugnis aus.



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25.08.2022 um 16:53
Es ging ja auch um deine zitierte Aussage @emz


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26.08.2022 um 10:13
Zitat von SilverwindSilverwind schrieb am 27.07.2022:Dem stimmte er zu und stelle mir noch am selben Tag ein überraschend gutes Zwischenzeugnis aus.
Selbst auf das Zwischenzeugnis sollte man genau achten. Auf dem ersten Blick scheint es immer gut auszusehen, doch da gibt es spezielle Formulierungen, die mitunter ins negative führen können.
Das erkennt man nicht auf dem ersten Blick (die Geschäftsleitung jedoch schon).

Schau Mal hier diese Beispiele

https://www.zeugnisprofi.com/wissen/arbeitszeugnis-geheimcode/?pk_campaign=Analyse_TopConvs_only&pk_medium=SEM&pk_kwd=&gclid=CjwKCAjw3qGYBhBSEiwAcnTRLtugXi4lzb7zVaINn24GHALY5wfFJoASvG09UWY75hIV_s0Hq-5QBhoCZj0QAvD_BwE

Oder hier

https://www.enableme.de/de/artikel/die-versteckten-codes-im-arbeitszeugnis-2472?gclid=CjwKCAjw3qGYBhBSEiwAcnTRLuebDJ5qWx3ba8uMLC0KkDgVWOR1-WN2JytEcMJA1A3Pr3hYmAn6IhoCUVAQAvD_BwE

Wenn das Wörtchen "stets" vor kommt, dann ist das auch keine sehr gute Bewertung.

Als ich bei meinen vorigen Arbeitgeber gekündigt habe, habe ich bis zur Kündigungsfrist weiterhin sehr gut mitgearbeitet. Mein damaliger Chef hat gesagt, dass meine guten Leistungen auf das Arbeitszeugnis verzeichnet werden und das es ein sehr gutes wird.
Dann als der Tag kam und ich bei meiner neuen Arbeit angefangen habe, kam kein Zeugnis. Es war damals Weihnachtszeit. Er hat sich raus geredet, dass er dafür keine Zeit hätte, wegen Weihnachten, dann wegen Silvester,dann wegen das.. Nach 2 Monaten hab ich bei ihm angerufen und ihm mit dem Rechtsanwalt gedroht, da er verpflichtet sei, das Arbeitszeugnis schon früher zu überreichen (da gibt es eine Frist).
Das hat sich dann auf das Arbeitszeugnis bemerkbar gemacht. Da dachte ich auch erst, dass es sehr gut wäre, war es jedoch nicht. Nachdem ich es im Internet verglichen habe.
Mein neuer Arbeitgeber hat jedoch kein Zeugnis verlangt, da meine Leistungen dort sehr gut sind, interessieren sie sich dafür nicht mehr und ich bin jetzt länger als ein Jahr dort.


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