neurotikus
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An die Wahlhelfer: Erkennt ihr Smiley auf den Wahlzetteln an?
07.10.2011 um 00:02Also mal an alle, die schon mal als Wahlhelfer tätig waren: Ist eine Stimme nur gültig wenn man ein Kreuz ins entsprechende Kästchen macht oder kann man auch andere Bildchen, wie z.B. Smiley, an die Stelle des Kreuzes zeichen (solange die Wahlentscheidung eindeutig zu erkennen ist).
Ich finde, aus dem BWahlG geht das nicht eindeutig hervor:
Ich finde, aus dem BWahlG geht das nicht eindeutig hervor:
§ 34 Stimmabgabe mit Stimmzetteln
(1) Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
(2) Der Wähler gibt
1. seine Erststimme in der Weise ab, daß er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
2. seine Zweitstimme in der Weise ab, daß er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Wähler faltet daraufhin den Stimmzettel in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist, und wirft ihn in die Wahlurne.
§ 39 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, AuslegungsregelnUnd kann man, wenn man nicht an das Kreuzchen gebunden ist, nicht die geheime Wahl umgehen, in dem man ein vorher vereinbartes Zeichen ins Wahlkästchen malt?
(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
1. nicht amtlich hergestellt ist,
2. keine Kennzeichnung enthält,
3. für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
4. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
5. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
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