Freiheitsstrafe für fahrlässige Coronagefährder
18.10.2020 um 23:17Carietta schrieb:Es ist nicht Verhältnismäßig.Beleg? Auch das ist deine Meinung.
Wie meine auch.
Die Sterberate auf Zukunft hin spricht eine andere Sprache.
Carietta schrieb:Es ist nicht Verhältnismäßig.Beleg? Auch das ist deine Meinung.
Trocadero schrieb:Beleg?Belegtes Brötchen Dud.
osaki schrieb:Du redest, als würde jeder infizierte an corona sterben. Belege doch einfach mal mit quelle wie tötlich das virus tatsächlich ist.Dafür gibt es den Corona Thread in der Rubrik Menschen. Dort wirst du aber wohl als Verharmloser gesperrt, deshalb schreibst du da nicht. Oder?
nachthauch schrieb:Glaubst du echt, es wäre richtig, wenn man Leuten mit Gefängnisstrafen belegen würden, nur weil sie im Alltag keine Masken tragen?Ja, solange sie dies vorsätzlich, mit Absicht und mit Gefahrenignoranz tun.
Carietta schrieb:Dafür gibt es den Corona Thread in der Rubrik Menschen. Dort wirst du aber wohl als Verharmloser gesperrt, deshalb schreibst du da nicht. Oder?Ich verstehe das als Drohung, Ex Mod?
Trocadero schrieb:Ja, solange sie dies vorsätzlich, mit Absicht und mit Gefahrenignoranz tun.Ich glaube das würde die Lage eher völlig eskalieren lassen, als alles andere.
Trocadero schrieb:Ich verstehe das als Drohung, Ex Mod?Ich meinte Osaki nicht dich. Liest du auch mit?
paxito schrieb:Daher Prost.Das Wort zum Sonntag Dud.
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, werQuelle: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://dejure.org/gesetze/IfSG/75.html&ved=2ahUKEwjxrYOY2r_sAhUGmBQKHR0fD4kQFjABegQIAxAB&usg=AOvVaw2zlTXWTme6XXMrILY1kwga&cshid=1603078504078
1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 30 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, zuwiderhandelt,
2. entgegen § 42 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 5 Satz 1, oder § 42 Abs. 3 eine Person beschäftigt oder eine Tätigkeit ausübt,
3. ohne Erlaubnis nach § 44 Krankheitserreger verbringt, ausführt, aufbewahrt, abgibt oder mit ihnen arbeitet oder
4. entgegen § 52 Satz 1 Krankheitserreger oder Material abgibt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 oder Abs. 2 Nr. 4 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
(3) Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat in anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist.
(4) Handelt der Täter in den Fällen der Absätze 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 24 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1, eine Person behandelt
FrauElstar schrieb:Sozialstunden. 3 Wochen Praktikum jeweils auf Intensivstation, Palliativstation und Lungenfachklinik. Da werden manche vielleicht mal ihren Egotrip runterfahren und einiges mit anderen Augen sehen.Halte ich auch für sinnvoll.
Trocadero schrieb:der gehört für Jahre in den Knast.Ich habs befürchtet, dass früher oder später die Forderungen immer lauter und schriller werden. Bald wird sicher auch die Todesstrafe gefordert werden, am besten auch für jeden, der die Maske vergisst oder verliert. Zur Abschreckung kann man die Hinrichtungen ja jeden Freitag auf dem zentralen Platz der Stadt zelebrieren. Da werden sicher viele Leute hinströmen und genussvoll-gruselnd genießen, dass man einer von den "Guten" ist, denen sowas nicht passieren kann.
martenot schrieb:Bald wird sicher auch die Todesstrafe gefordertWie albern.