@Grymnir Ich denke mal, als Grundstücksbesitzer ist man dann insofern verpflichtet, das Grundstück so abzusichern, dass das nicht passieren kann. Es könnte ja auch ein Kind so einen Köder essen. Das muss bestimmt gut abgesichert werden.
Aber ähnliches habe ich mich auch mal gefragt. Ich bin hier neben dem Haus in der Einfahrt ins Auto eingestiegen und wollte gerade die Autotür zuschlagen, als ich gerade noch so gemerkt habe, dass ein Hund seinen Kopf dazwischen hatte und neugierig reinschnuffelte. Der lief auch ohne Leine herum und kam auf das Grundstück und den Besitzer hat es überhaupt nicht interessiert, dass er hier im Garten war. Ich hab mich dann später auch gefragt, ob ich für die Tierarztkosten hätte aufkommen müssen, wenn ich ihm die Tür auf den Kopf geschlagen hätte. Obwohl der Hund ja eigentlich nix auf meinem Privatgrundstück zu suchen hatte. Allerdings ist hier alles offen und nichts umzäunt. Aber ob das ein Freibrief ist, seinen Hund dann da reinlaufen zu lassen, frage ich mich auch.
Gott sei Dank hatte ich den Hund wie gesagt noch rechtzeitig bemerkt und ihm ist nichts passiert. Wir sind nur beide total erschrocken :-) Seitdem gucke ich mich auch immer erst um.