@allMal eine Frage an die langjährigen und erfahrenen Hundehalter:
Macht man sich der Körperverletzung gegenüber eines Hundes schuldig, wenn man ihn mit CS-Gas zur Abwehr besprüht?
Folgendes wiederkehrendes Prozedere.. Mein Hund ist noch jung und somit läuft er aus verschiedenen Gründen noch an der Leine. Wir spazieren stets im Wald, weil es dort auch unzählige verschiedene Wege gibt. Somit wird es nicht langweilig und man kann galant läufigen Hündinnen aus dem Weg gehen.
In diesem Wald herrscht Leinenpflicht von März bis Ende Juni. Danach nach Ermessen. Im Grunde halten sich die meisten HH auch außerhalb dieser Zeit daran bzw leinen den Hund bei Sichtkontakt auch direkt an. Soweit so gut.
In letzter Zeit kommen hier aber immer wieder HH aus der Umgebung. Parken ihre Autos vor dem Wald, lassen den Hund raus und dann natürlich ungeleint. Die Leute kennt man in der Regel nicht und kommunizieren kann man ebenso wenig, da man sie nie wirklich sieht (stehen oft hunderte Meter weiter weg, um zu rauchen oder am Handy zu hängen). Meist verhält es sich dann so, daß besagter unangeleinter Hund auf meinen zustürmt und ich mich dazwischenstelle, da ich a) den Hund nicht kenne und b) demnach die Situation nicht einschätzen kann.
Zudem es mein Hund ebenso wenig mag, wenn ein anderer Hund frontal auf ihn zustürmt. Er beschwichtigt meist, was diese Hunde herzlich wenig interessiert.
Die letzten zwei Vorfälle allerdings gingen nicht so glimpflich ab und jene Hunde haben meinen gebissen, ohne daß ich wirklich eingreifen konnte. Hab halt verbal versucht den Hund zu verjagen bis dann endlich mal der andere HH kam und genauso schnell wieder weg war, wie der eigene Hund auf uns zukam.
Ich habe mir nun CS-Gas zugelegt, bin mir aber unsicher ob das bzgl Hunde zulässig ist..
Ab wann (wenn überhaupt) darf ich mich wehren? Wart ihr schon mal in so einer Situation und falls ja, wie habt ihr das gehändelt bekommen?