Hunde
16.09.2016 um 19:4774 schrieb:Macht man sich der Körperverletzung gegenüber eines Hundes schuldig, wenn man ihn mit CS-Gas zur Abwehr besprüht?Juristisch wäre es keine Körperverletzung, sondern Sachbeschädigung ;)
Ich bin der Meinung, dass es angebracht ist, seinen eigenen Besitz (den eigenen Hund) zu schützen, auch wenn der angreifende Hund verletzt wird ...
Abwehrspray ist allerdings wieder problematisch in der Handhabung. Je nach Windrichtung kann es einen selbst treffen oder den eigenen Hund ...
Oder der angreifende Hund wird dadurch nur angestachelt. Nicht jeder trollt sich, wenn er mit Reiz-Gas eingenebelt wird ...
Eine scheppernde Dose zur Ablenkung hilft da vielleicht mehr ...