@pere_ubu Die von dir hier ausgegrabenen 'Glaubenssätze der katholischen Kirche' darfst du nicht mit ihren Dogmen und Geboten in einen Topf werfen.
Sie haben die literarische Form der kirchenrechtlichen Bestimmungen und dienen der Abschreckung von Irrlehrern. Das heißt, sie richten sich an Theologen.
Die Formel: '...der sei ausgeschlossen' bezeichnet die Kirchenstrafe, die über diese verhängt wird.
Kirchenstrafen sind aber grundsätzlich Beugestrafen. Das heißt, sie werden nach der Besserung des Ermahnten wieder aufgehoben und haben nur diesen Zweck.
Kein normaler Gläubiger lernt überhaupt die Formulierungen kennen. Die meisten würden aus formalen Gründen auch nicht von den Urteilen getroffen.
Die hier aufgelisteten Verstöße sind nicht mit den Sünden vergleichbar, die den Zustand der Seele vor Gott verändern.
Die Beibehaltung der priesterlichen Gewalt sogar bei schwersten Verbrechen bedeutet die strikte Trennung von Amt und Person. Sie dient dem Heil der Seelen, das durch unwürdige Vertreter nicht gefährdet werden darf.
Dass sich die Delinquenten ggf. schwerster Sakrilegien schuldig machen und verdammt werden, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Dem Missbrauch der Beichte beugt die Kirche vor durch die Ungültigkeit der Absolution sexueller Sünden, an denen der Beichtvater beteiligt war.
Das Amt des Beichtvaters wird jeweils separat vom Bischof vergeben und kann so Ungeeigneten verweigert werden.
@-Therion- Die schrecklichen Erlebnisse mit schlechten Priestern, von denen du glaubwürdig erzählst, sind furchtbar traurig.
Man wundert sich dann nicht, dass auch viele Priester verdammt wurden. Dante Alighieri sah sogar Päpste in der Hölle. Doch selbst für die Bekehrung und Rettung von diesen darf man beten.