@mchomer@mchomerDu als Muslim, wie stehst du zu:
mchomer schrieb:- Homosexualität und dass diese in Koran und Bibel mit dem Tode bestraft werden soll?
Nun, ich kann dir hier nur meine eigene Meinung sagen. Die willst ja auch wissen.^^
Also, ich Persönlich bin nicht einer, der Homosexualität toll findet oder befürwortet. Ich sehe es als „Unnatürlich“ für den MENSCHEN.
Aber du willst ja wissen, wie ich zur Todesstrafe steh. – Da ich ein Gläubiger bin und es im Koran (das ja für uns Muslime Gottes Wort ist) so drinsteht, muss ich es ja akzeptieren, sonst wäre ich ja kein Muslim mehr. Aber ich persönlich wäre ehr dafür, das man ihm die Chance geben sollte, sich zu ändern. Aber ich will hier nicht über Gottes Wort stehen.
Ich weiß jetzt nicht, wie genau das im Koran steht, aber sicher ist, das Homo verboten ist.
- Frauenbeschneidung, die die Hadithe gut heißen?
Mohammed soll gesagt haben:
Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann.
Dabei ist es meiner Meinung nach egal, wie tief die Schneidung geht, diese Zitate legimitieren diese Praxis in vielen Orten.
Von welchem Hadith hast du das?
Es gibt da 2 Typen von Hadithe, die die nach dem Koran direkt kommt, heißt „Hadith-Ul-Kudsi“ und danach kommen die Sahi-Hadthe etc. …
Und ganz wichtige ist hier zu unterscheiden, ob dieser Hadith authentisch/zuverlässig/sicher ist.
Es gibt’s z. B. Hadithe, die schon zu Shirk (Götzendienst etc.) verleiten oder Sachen von sich geben, die 100% nicht mit dem Koran übereinstimmen (also vereinbar sind) und andere wiederum sind sehr anzuzweifeln.
So allgemein (soweit ich Wissen tu) ist das beschneiden einer Frau im Islam nicht Erlaubt, also Verboten.
mchomer schrieb:- Wie stehst du zur Diener-Rolle der Frau in den beiden großen Religionen? Muss die Frau deiner Meinung nach ein Kopftuch tragen, muss sie alleine die Kinder versorgen und sich immer dem Mann fügen?
Nein, es gibt’s hier keine „Diener-Rolle“ – Das ist ja das, was meist falsch gesehen wird. Im Islam gibt es so was nicht. Die Rollen werden als Vater und Mutter aufgeteilt, nicht in „Herr“ und „Dienerin“!
Die Frau muss erst einmal nichts. Keiner darf sie zwingen, solange sie im Recht ist.
So, was ist ihr Recht? Welche Pflichten hat ein Mann in der Ehe? – Sowohl der Mann als auch die Frau haben Rechte UND Pflichten.
Die Frau sollte Gehorsam sein und der Mann die Ehefrau auf die beste Art und Weise behandeln.
Aber Gehorsam heißt nicht gleich, sich allem was der Mann sagt, zu fügen/unter zu ordnen. Auch sie hat das Recht, dem Mann Ratschläge zu erteilen und mit ihm zu diskutieren, nur soll das nicht ihn Streitereien enden.
- Was hältst du von der Regel, dass eine Muslima nur einen Muslim heiraten darf?
Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muss man zunächst damit beginnen, dass Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. ..." Der muslimischen Frau ist also die Heirat mit einem Mann, der nicht an den Islam glaubt, nicht gestattet. Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, dass die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, dass der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen. Ein wichtiger Grunde ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert.
Auch ein Mulimischer Mann kann nicht einfach mal eine Christin oder Jüdin heiraten. Auch für ihn gibt es Grenzen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor er eine Jüdin oder Christin heiraten darf. – Genauso ist es mit der „Vielehe“ (also mit max. 4 Ehen auf einmal) – Da muss der Mann sogar Persönliche Qualitäten mit sich bringen und beweisen, die nicht gerade sehr einfach sind, wie z. B. Gerechtigkeit.
Auf dem Link findest du weitere Infos.
mchomer schrieb: Ein wichtiger Grunde ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert.
Ich finde es gut, das die Frau einen Nicht-Muslimen nicht heiraten darf, denn meist hat der Ehemann ja das sagen in der Ehe/Familie und da kann es durchaus sein, das sie evtl. wegen der Liebe den Islam verlässt – Was ja schlimmer ist.
mchomer schrieb:- Wie stehst du dazu, dass sich eine Frau ihrem Mann sexuell nicht verschließen darf, sie also mit ihm schlafen muss? Bzw. dass es eine solche Regel überhaupt gibt?
Gut. Denn sowohl der Mann als auch die Frau haben Pflichten. Der Islam erlaubt es der Frau nicht, sich ihrem Mann ohne berechtigten Grund (also willkürlich) sexuell zu verweigern und genauso darf ein Mann sich nicht ihr umgekehrt ohne Grund verweigern.
Warum gibt es dieses Gebot? Der Islam betrachtet die Ehe als das Kernstück der Gesellschaft. In ihr sollen die Familienmitglieder einen Ort des Friedens und der Geborgenheit finden, in dem u.a. die nächste Generation mit der Moral und Ethik des Islam heranwächst und durch eine gute Bildung zum geistigen und weltlichen Fortschritt der Gesellschaft beiträgt. Allah verbietet deshalb jeden außerehelichen sexuellen Kontakt, dieser stellt eine Gefahr für eine intakte Familie und somit für die ganze Gesellschaft dar. Auch verbietet der Islam alles, was zu einem solchen außerehelichen sexuellen Kontakt führen könnte.
Und genau hierzu zählt die sexuelle Verweigerung einer der beiden Ehepartner gegenüber dem anderen. Wenn dieser nämlich nicht dazu kommt, seine sexuellen Triebe auf erlaubter Weise zu befriedigen, besteht die verstärkte Gefahr der unerlaubten Befriedigung.
Wenn die Frau sich jedoch aus gutem Grunde (also gesundheitlich oder psychisch) nicht in der Lage sieht, den Geschlechtsakt mit dem Mann zu vollziehen, sollte der Mann sich geduldig und verständnisvoll zeigen. Er darf die Frau keinesfalls durch Gewaltanwendung dazu zwingen noch ihr durch Psychoterror so lange Schaden zufügen, bis sie sich ihm gezwungenermaßen beugt. Die Frau muss bedacht sein, ihre Hinderungsgründe möglichst schnell zu beseitigen. Es ist verständlich, dass der Zwang der Frau zum Geschlechtsakt nicht im Sinne des Islam steht. Der Gesandte Allahs hat gesagt: "Der beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". (Hadith sahih - gesicherte Überlieferung).
Auch der Mann darf sich der Frau nicht ohne Folgen sexuell verweigern. Dies geht aus folgendem Koranvers vor: "Für die, die schwören sich von ihren Frauen zu trennen, seien vier Monate Wartezeit festgesetzt. Kommen sie dann zur Vernunft, siehe, so ist Allah verzeihend und barmherzig. Und wenn sie zur Scheidung entschlossen sind, siehe, so ist Allah hörend und wissend" (2:226-227) Hierzu sagt Al-Qaradawi: "Einer der Aspekte der Sorge für die Rechte der Frauen seitens des Islam besteht darin, dem Mann zu verbieten, so verärgert über seine Frau zu sein, dass er die geschlechtliche Beziehung mit ihr für einen Zeitraum einstellt, den sie nicht ertragen kann. Wenn diese Einstellung der geschlechtlichen Beziehung seinerseits von einem Schwur begleitet wurde, sind ihm vier Monate gegeben, sich zu beruhigen und zu seiner Frau zurückzukehren. (...) Allerdings muss er trotzdem Buße für seinen Schwur leisten." Wenn die Zeit aber verstreicht, gilt seine Frau sofort als geschieden, als Folge für die Vernachlässigung der Rechte der Frau.
Quelle: http://islam.de/1641.php