Islam: Die wahre Religion?
09.06.2010 um 02:25LoN schrieb:Solange die privat und nicht öffentlich sind kannst du darin machen was du willst.Mehr bedeutet freie Religionsausübung nicht.
Ich frage mich ja auch nur, wie man von einem baurechtlichen Verbot auf die Freiheit der Religionsuasübung kommt.
Bei einer Religion, die ihre Tempel in ganz bestimmter Form vorschreibt. Gut.
Aber doch nicht bei einer Religion, die dergleichen garnicht beinhaltet).
Dadurch, daß es keine Minarette gibt - oder eben doch welche gibt- wird niemand in seiner freien Religionsausübung behindert.
Anders sieht das bei religiösen Handlungen aus, die als Glaubensvorschrift empfunden/gedeutet werden: Kopftuch z.B. - da müssen dann sensiblere Lösungen gefunden werden, als ein Verbot will man das GG nicht einfach wegschieben.
Das hat aber swiw auch so stattgefunden.