Optimist schrieb:lt. Bibel soll man ja auch keinen Sex vor der Ehe haben.
Grad bei stenten gelesen.
Wo steht denn das in der Bibel? Ich kenn immerhin Stellen, wo es verboten ist, daß Menschen, die sich in einer Ehe befinden, mit jemandem außerhalb dieser Ehe Sex haben. Und die Sache mit der Scheidung war auch nicht ohne. Aber was Sex von Ehelosen betrifft, wo steht da was?
OK, auf ner ERF-Site hab ich was gefunden:
https://www.erf.de/glaubens-faq/die-bibel-und-die-sache-mit-dem-sex/33618-43 Die verweisen da auf 2.Mose22,15.
Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben.
Klingt also nach "Sex verpflichtet zur Ehe".
Wirklich? Vers 16:
Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.
Läuft zwar wieder über patriarchalische Machtverhältnisse, aber ich möchte mal annehmen, der Vater weigert sich auch dann hartnäckig, wenn seine Tochter sagt, sie will nicht.
Na jedenfalls heißt dieses Gesetz: Sex unter Unverheirateten verpflichtet den beteiligten Mann zur Bereitschaft, die Ehe einzugehen. Verpflichtet aber nicht zur Ehe. Die letzte Entscheidung liegt, wenn schon nicht bei der beteiligten Frau in patriarchaler Gesellschaft, so doch bei ihrer Familie. Und es ist keine Sünde, die Ehe trotz Sex zu verweigern. Nur steht diese Freiheit nicht dem beteiligten Mann zu, der steht in der Tat in der Pflicht und Schuldigkeit. Gerade in einer patriarchalen Gesellschaft ist das auch verdammt gut so! Nicht, weil außerehelicher Sex schlimm ist, sondern daß Männer nicht einfach tun können, was ihnen beliebt. Erst das wäre Sünde nach der Thora, sich dieser Pflicht zu entziehen.
Allerdings war es durchaus Brauch, auf vorehelichen Sex eher zu verzichten. Der Ehemann bzw. dessen Familie mußten einen Brautpreis zahlen, daher konnte er auch eine jungfräuliche Braut verlangen. War sie keine Jungfrau mehr, stand der Familie der Braut auch kein Brautpreis zu. Es war also wirtschaftlich bedeutsam. Weswegen der Mann, der mit einer unverheirateten Frau schläft, ja auch verpflichtet ist, sie entweder zu ehelichen (und den Brautpreis zu zahlen), oder anderenfalls zumindest einen Ersatz zu zahlen. Dennoch, außerehelicher Sex war nicht verboten. (Nicht einvernehmlicher Sex freilich war nochmal was anderes.)
Jedoch war es verboten, zu verschweigen, daß die Braut keine Jungfrau mehr ist. Eine Frau, die ihren außerehelichen Sex nicht anzeigte, sollte laut 5.Mose22,13-21 dafür hingerichtet werden.
Daß es kein generelles Verbot und keine generelle Ahndung gab, zeigt 3.Mose21,13-14. Hier geht es um besondere gesetzliche Regelungen für die Priester Israels.
Und er soll eine Frau in ihrer Jungfrauschaft nehmen. Eine Witwe und eine Verstossene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen soll er zur Frau nehmen.
Wäre das Ehelichen einer "Entehrten" generell verboten, müßte es nicht als Sondergesetz für die Priester aufgeführt werden.