intruder schrieb:Natürlich nicht, es gibt genug Fälle in denen es absolut Unsinnig ist, die Nichtexistenz zu behaupten.
Wie sinnig oder unsinnig eine Nichtexistenz-Behauptung auch sein mag, ändert doch nichts an der bleibenden Berechtigung der Belegpflicht.
intruder schrieb:Das wäre so allgemein richtig, wenn die Nichtexistenz tatsächlich überhaupt nicht beweisbar wäre. Da aber in deinem ersten Satz schon richtig darauf hingewiesen hast, dass die Beweisführung schwierig bis unmöglich ist, steht der zweiten Satz in seiner Absolutheit im Widerspruch zu Satz 1.
Nee. Da ich diese Konzession selbst schon zuvor gegeben habe, kannst Du den zweiten Satz nicht mal eben ohne seinen Kontext lesen und für absolut erklären.
Es bleibt bei der Grundforderung
1) Wer ne Tatsache behauptet, muß Belege erbringen.
2) Wer keine Belege erbringen kann, kann auch nicht behaupten.
Mit diesen beiden Sätzen erspart sich jeder Verweis auf irgendeine Sonderrolle von Nichtexistenz-Behauptungen und jede Debatte über sone und solche Nichtexistenzbeweisbarkeiten.
intruder schrieb:Das hängt nach meiner Auffassung stark von den intellektuellen Fähigkeiten des Gesprächspartners ab. Russels Teetopf sollte sich rumgesprochen haben.
Wieso ersteres, und was hat letzteres damit zu tun?
Wer etwas als Tatsache behauptet, der steht nun mal inder Beweispflicht. Egal, wie gescheit oder dämlich er bzw. sein Diskussionspartner ist. Und Russells Teekanne besagt nichts anderes. Es gibt keine Pflicht anderer dazu, die These von jemandem zu entkräften, um sie infragezustellen. Erst wenn jemand die Existenz von Russells Teekanne nicht nur in Zweifel zieht, sondern sie ausdrücklich als inexistent bezeichnet, hat er sich die Arschkarte der Belegpflicht eingehandelt
intruder schrieb:Mit dem Unterschied, das sich Existenz eben leicht und Nichtexistenz eben kaum beweisen lässt.
Pech für die, die meinen, Nichtexistenz als Tatsache zu behaupten. Kannste mir nich vorwerfn.
intruder schrieb:Von daher ist es allgemein hin anerkannter Usus, dass der, der Behauptet XY existiert, dies zu beweisen hat und bis zur Erbringung dieses Beweises es bestenfalls eine Theorie ist oder schlechtesten Fall einfach ein krude Behauptung.
Nur daß die weitverbreitete Annahme, daß Leute, die die Nichtexistenz von XY behaupten, von der Beweispflicht befreit wären, eben falsch ist. Auch diese Art der Tatsachenbehauptung ist "bestenfalls eine Theorie [...] oder schlechtesten Fall einfach ein krude Behauptung".