@dhg Ich gebe dir nur Beispiele, die verdeutlichen sollen, dass deine Gebote nicht einzuhalten sind.
Aber du hast Recht, wir sind vom Thema abgekommen, es ging um die Interpretation des Wortes "nächsten".
Ich hatte das räumliche "Nächste" angeführt, du hast dich darauf eingelassen.
Ist es also der räumlich nächste?
Oder der gefühlt nächste?
Ich darf also als Gläubiger die Ehefrau meines Nachbarn nicht begehren, wenn er aber allein in den Urlaub fährt und weit weg ist, darf ich sie schon begehren?
Weil, wortwörtlich ist er alles andere als mein "Nächster".
Um es noch mal klar zu stellen: das klingt hier alles absurd, weil es absurd ist, die Bibel wörtlich nehmen zu wollen.
Denn wörtlich genommen verstoße ich nicht gegen das zehnte Gebot, wenn ich die Ehefrau meines Nachbarn begehre, wenn sich nur eine andere Person in meiner Nähe befindet, dessen Ehepartner ich nicht begehre.
Das IST Schwachsinn, weil gemeint ist, dass ich sie dann auch nicht begehren darf, schließlich ist sie verheiratet.
Aber wenn man es Wortwörtlich nimmt, dann ist damit das zehnte Gebot umgangen.
Woran auch nicht die Verweise auf andere Gebote etwas ändern, es sei denn, ich interpretiere das zehnte Gebot im Kontext der anderen Gebote.