AfD
30.10.2023 um 14:44Was konkret wird dem Halemba vorgeworfen, dass man einen Haftbefehl beantragt?
Man rechnet also mit einer mehrjährigen Haftstrafe.
Folgende Haftgründe kommen in Betracht:Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/untersuchungshaft
- Flucht (der Beschuldigte ist bereits auf der Flucht),
- Fluchtgefahr (man befürchtet, dass der Beschuldigte flüchten wird; vor allem bei Ausländern ins Ausland),
- Verdunkelungsgefahr (es besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte auf Beteiligte oder Beweismittel einwirkt und somit die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft gefährdet).
- Wiederholungsgefahr (es besteht die Gefahr/Verdacht, dass der Beschuldigte die Straftat fortsetzt oder weitere Strafteten begeht).
Als letzte Voraussetzung ist die Verhältnismäßigkeit zu nennen. Die Verhaftung muss im Vergleich zur möglichen Strafe verhältnismäßig sein.
Man rechnet also mit einer mehrjährigen Haftstrafe.