MajorQuimby schrieb:Das ist keine Impertinenz, sowas nennt sich Rechtsstaat, der es möglich macht, Entscheidungen staatlicher Institutionen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Es geht hier ja um einen grundsätzlich "heilbaren" Formfehler bei der Listeneinreichung (es hat irgendeine eidesstattliche Versicherung gefehlt), da ist es gängige Praxis in der BRD dass diese Listen nach erfolgter "Heilung" noch zugelassen werden. Die winzige Kommunisten-Splitterpartei DKP hat das gerade wieder für die Bundestagswahl insgesamt erfolgreich durchgezogen, da haben Rechenschaftsberichte für 7 Jahre (!) gefehlt, nach arg verspäteter Nachreichung war das trotzdem okay.
Der Fall bei den Grünen im Saarland ist da tatsächlich schwerwiegender, weil die Liste unter Missachtung des Demokratieprinzips gewählt wurde (irgendwelche Ortsverbände wurde bewusst und aus politischen Gründen, weil sie "falsch" abgestimmt hätten, vom Vorstand ausgeschlossen) und damit möglicherweise (wenn der Bundeswahlleiter das auch so sieht) dort ein Fehler vorliegt, der nicht mehr mit vertretbarem Aufwand zu "heilen" ist.
Mit "Impertinenz" hat das aber in keinem Fall zu tun, der Gesetzgeber macht diesen Rechtsweg ja mit gutem Grund auf, das sind alles Checks and Balances die die Demokratie als Ganzes stärken, es kann nämlich eben nicht einfach ein Landeswahlleiter oder -ausschuss als erste und letzte Instanz in Personalunion verhindern dass Leute zumindest versuchen sich am politischen Prozess zu beteiligen.
Und das ist auch gut so.