@sacredheart Das hier hattest Du geschrieben:
sacredheart schrieb:Ein 'Flüchtling', dessen Antrag abgelehnt wird, der dann doch geduldet, seine Duldung verlängert wird, Anwälte sich an einer Rallye durch die Instanzen eine goldene Nase verdienen, kostet den Staat schnell mehr als 1.000.000€ und da reden wir noch von einem Menschen, der eigentlich keinen Anspruch hätte.
Ich verweise mal auf die wichtigen Worte hier: "ein Flüchtling", "schnell", "mehr als 1.000.000 €".
sacredheart schrieb:Wenn ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling 175€ am Tag kostet (da sind Verfahren, ggf Abschiebung etc) alle noch nicht eingepreist, kostet er in 5 Jahren dann schon mal einen Basissatz von 320.000€. Dafür ist er zunächst mal nur untergebracht, versichert etc
Wenn er sich 10 jahre aufhält, sind es dann schon 640.000€.
Dazu kommen dann noch die gesamten Verfahrenskosten für Anträge, die ja auch komplett der Staat, sprich wir, übernimmt. Das Abschiebungen ggf astronomisch teuer sind, kommt dazu. Wenn er sich der Abschiebung mehrfach entzieht, verdoppelt sich jeweils der Preis.
Ich hatte nicht einen Durchschnittswert angegeben, sondern gesagt, dass solche Kosten erreicht werden können, es handelt sich auch meines Erachtens nicht um einen Mittelwert.
Hier stellst Du fest, dass ein "unbegleiteter minderjähriger Flüchtling" - laut Artikel sollen es 61.893 im Jahr 2017 sein, seit 2017 sind aber die Zahlen drastisch rückläufig, 22.500 Inobhutnahmen, 2018 sind es noch 12.201. Damit hast Du Dir schon mal die "teuerste" Gruppe an Flüchtlingen rausgesucht, die im Übrigen keineswegs repräsentativ ist. Wenn sie mit ihrem geringen Anteil an der Gesamtzahl nicht repräsentativ ist, kann da auch nicht "ein Flüchtling" "schnell" irgendwas kosten.
Davon abgesehen sind natürlich 320.000,00 €
in fünf Jahren auch
nicht schnell. Ganz sicher sind aber 320.000,00 € nicht 1.000.000,00 €, sondern gerade einmal ein Drittel des von Dir genannten Betrages. Damit der von Dir genannten Flüchtling auch nur 64 % des von Dir genannten Betrages erreicht, muss er sich schon 10 Jahre lang in Obhut befinden. Das ist sehr unwahrscheinlich, da der Großteil der Asyantragstellenden dieser Gruppe zwischen 16- und 18 Jahre alt sind und die Obhut für Volljährige nicht bis zu deren 26. Lebensjahr andauert.
Wir halten also fest: Die 1.000.000,00 € wird auch in der von Dir jetzt näher spezifizierten teuersten Gruppe von Flüchtlingen auch nach 10 Jahren Aufenthalt in Deutschland bei weitem nicht erreicht ("schnell" schon gar nicht), wobei 10 Jahre Kosten für einen solchen Flüchtling praktisch ausgeschlossen sind.
Kurzum: Deine Behauptung war gelogen und ist durch nichts zu belegen, um Stimmung gegen Flüchtlinge zu erzeugen.