orangecrush schrieb:die ganzen Diskussionen über AFD und NPD VERBOTE sind für mich nur show
Wenn sie wollten würden sie diese gefährlichen Parteien sofort verbieten. warum war das bei KPD möglich und nun nicht ?
Die Anforderungen und rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind da schon relativ hoch. Auch wenn es mehrere entsprechende Eröffnungsanträge gegeben hat, sind durch das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik Deutschland bisher erst zwei Parteienverbote (SRP und KPD) ausgesprochen worden.
Wichtig ist hierbei vorallem, daß eine Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch ein
verfassungswidriges Verhalten als Tatbestand vorliegt bzw. nachgewiesen werden kann. Dies ist von einer
verfassungsfeindlichen Haltung zu unterschieden, denn eine solche reicht für ein Parteiverbot nämlich nicht aus.
Bei der KPD sah das Bundesverfassungsgericht diesen Tatbestand als gegeben an, selbst wenn keine Aussicht darauf bestand, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft hätte verwirklichen können.
Bei der NPD lief das Urteil dagegen schon anders. Das Bundesverfassungsgericht attestierte ihr zwar verfassungsfeindlich zu sein, sah in ihr jedoch keine Bedrohung für einen tatsächlichen Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Im Falle der AfD ist diese als Gesamtpartei bis heute jedoch weder auf Bundes- noch auf Landesebene Beobachtungsobjekt einer Verfassungsschutzbehörde. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz wurde sie zwar öffentlich als "Prüffall" eingestuft, jedoch wurde der Behörde diese Bezeichnung vom Verwaltungsgericht Köln untersagt.
Dennoch stehen Vereinigungen der AfD wie "Der Flügel" oder die "Junge Alternative für Deutschland" seitens des BFV bereits genauso unter Beobachtung wie diverse Einzelpersonen aus der AfD. Von einem Parteiverbot dürfte man derzeit jedoch meilenweit entfernt sein. Dennoch wird der AfD auch als Gesamtpartei durch Ziele einer kulturell homogenen Gesellschaft und einer restriktiven Zuwanderungspolitik (tendenzielle) Verfassungsfeindlichkeit nachgesagt.
Auch Gutachten wie von der "Arbeitsgruppe Verfassungsschutz" (wurde hier ja auch schon einige Male verlinkt) beschäftigen sich damit:
https://netzpolitik.org/2018/wir-veroeffentlichen-wie-sich-die-afd-ihre-eigene-verfassungsfeindlichkeit-bescheinigen-laesst/#spendenleiste