@KillingTime Ach und auch das noch zur angeblichen Selbstreinigung:
Auch der Vorwurf der Holocaust-Leugnung überzeugte die AfD-Richter nicht. Selbst wenn Sayn-Wittgenstein gegenüber einem Mitarbeiter den Holocaust geleugnet haben sollte, gehen sie „nicht von dem Vorliegen eines erheblichen Verstoßes gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei aus“. Auf die Anmerkung des Mitarbeiters, die Judenvernichtung sei das größte Verbrechen der Menschheit, soll Sayn-Wittgenstein geantwortet haben, es habe „diese Lager (...) gar nicht gegeben“. Weil Sayn-Wittgenstein die Äußerung bestreitet und diese nicht öffentlich im Sinne einer Volksverhetzung gewesen wäre, erkennen die Richter keinen Verstoß. Hätte Sayn-Wittgenstein die Äußerung in der Form getätigt, wäre diese zudem „mit einem Werturteil“ vermengt gewesen, weil sie von einer Fälschung durch die Engländer und Amerikaner gesprochen haben soll. Solche „Mischerklärungen“ seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärten die AfD-Richter.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/niederlage-fuer-afd-vorstand-im-fall-sayn-wittgenstein-15982433.htmlTja, Holocaustleugnung von der Meinungsfreiheit gedeckt und ist NICHT gegen die Grundsätze der Partei.
Hast du eigentlich auch mitbekommen, dass die Parteischiedsrichter, die das Ausschlussverfahren gegen Höcke für nichtig erklärten, lupenreine Neonazis sind?
Soviel zur Selbstreinigung.
Und was den Poggenburg angeht:
Hier eine wunderbare Analyse.
Der Austritt des Abgeordneten Poggenburg aus der AfD macht diese Partei nicht harmloser und nicht weniger gefährlich.
https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-poggenburg-kommentar-1.4283834