@che71 @Bone02943 @eckhart @wuec Ich gehe jetzt doch noch mal auf diesen von mir geposteten Beitrag ein, denn der ist ja leider untergegangen aufgrund von
che71 schrieb (Beitrag gelöscht): arme Würstchen Vorstellung
tudirnix schrieb:Wiedermal wer mausgerutscht? Oder war es doch der Praktikant?
Der Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz fordert tatsächlich eine Diskussion zur Änderung des Artikels 102 GG.
Man fragt sich, was kommt als nächstes?
AfD-Abgeordneter Thomas Seitz stellt extreme Forderung - und überschreitet damit eine Grenze
Der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Staatsanwalt Thomas Seitz (AfD) sieht das anders. Er ist mit dem deutschen Grundgesetz nicht einverstanden, wie er jetzt via Twitter bekundete. Da teilte der AfD-Mann einen Artikel von "Die Welt", in dem es um den abgeschobenen Kameruner Alassa M. geht, der nun wieder in Deutschland ist.
„Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung von Art. 102 GG kein Tabu sein“,
https://www.derwesten.de/politik/afd-todesstrafe-thomas-seitz-id216105205.html
Aber selber rumheulen und für sich selbst den EuGH für Menschenrechte bemühen, weil man ihm den Beamtenstatus aberkannt hat.Quelle
Und zwar:
Thomas Seitz, dem als Staatsanwalt der Beamtenstatus aberkannt wurde, wurde aufgrund dieses verfassungswidrigen Postings, sein FB Acc für eine Woche gesperrt.
Einträge auf meiner Facebook-Seite werden synchron auch auf Twitter veröffentlicht. Im Laufe des heutigen Tages erhielt ich von Facebook die Mitteilung einer einwöchigen Sperre meines persönlichen Accounts, so dass diese Stellungnahme von einem Mitarbeiter veröffentlicht wird, der hierfür seinen Weihnachtsurlaub unterbrechen musste.
Jetzt jammert der braune Jurist und versucht sich in einer mehr als peinlichen Erklärung > mimimi. Nein, nicht mausgerutscht, auch nicht der Praktikant, sondern: nur ein Missverständnis. Wie erbärmlich.
Nachzulesen hier vom Ex-Staatsanwalt:
https://www.facebook.com/note.php?note_id=2191794797573259Auf Twitter noch vorhanden die Forderung und gesichert als Screenshot
https://twitter.com/Th_Seitz_AfDDie Aussage ist und bleibt verfassungswidrig. Und das müsste ein Staatsanwalt wissen. Rausreden ist da nicht mehr möglich.