Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

AfD

87.739 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

03.06.2018 um 17:47
@eckhart

Deine Antwort geht aber über das Thema Flüchtlinge, über das sich die zwischenzeitliche Existentberechtigung der AFD, resultierend aus dem Problem einer von Frau Merkel außer Kraft gesetzten Rechtsstaatlichkeit zum Thema 'Asyl' hinaus.

Für alle Fragen incl des Themas Asyl bietet die AFD aus meiner Sicht keine guten Antworten.

Immerhin hat sie aber klar kommuniziert, dass ein kurzfristiger Zuzug von 1.000.000 Menschen im wesentlichen aus arabischen Ländern mit im Prinzip frei gewählter Herkunft und Lebensgeschichte nicht ihren Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit entspricht und hat damit eine nicht kleine Gruppe angesprochen. Im Gegensatz dazu haben im Prinzip alle anderen Parteien das 'Wir schaffen das' abgenickt, ohne jemals zu fragen, ob die Bürger das auch sooo super finden.

Vielen Bürgern erscheint es eben seltsam, dass zB ein Mann aus Togo zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat, obwohl er nicht mal aus Togo kam, während Bundesbürger trotz korrekter Angabe ihrer Personalien dort abblitzen.

Den gleichen Bürgern erschien es auch unzumutbar, dass ein Mann aus Tunesien, der kurz vor Verübung eines Terroranschlags stand, aus einem Abschiebflug geholt wurde, weil ihm in Tunesien 'die Todesstrafe drohte', die dort genau so oft vollstreckt wird wie in Hessen.

Vielleicht erschien den gleichen Leuten auch nicht nachvollziehbar, warum ein Amri für gutes Geld beim Drogenhandel beobachtet aber nicht verfolgt wurde, bis er sich zum Massenmord entschloss und man ihn schlicht gewähren ließ.

Und vielleicht waren es auch die gleichen Leute, die nicht verstehen, warum hier Osamas Bodyguard seit Jahren in Bochum Sozialleistungen kassiert, obwohl er als Gefährder eingestuft wird.

Vielleicht erschien den gleichen Leuten auch die Empfehlung, vor einer Massenvergewaltigung eine Armlänge Abstand zu wahren, als nicht völlig ausreichende Lösung des Problems.

Ich kann das Unverständnis über solche alternativlosen Auswüchse verstehen.


2x zitiertmelden

AfD

03.06.2018 um 19:07
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:... resultierend aus dem Problem einer von Frau Merkel außer Kraft gesetzten Rechtsstaatlichkeit zum Thema 'Asyl' ...
Das ist - egal wie oft es wiederholt wird - immer noch Unsinn. Die Rechtsstaatlichkeit wurde durch die Aufnahme von Flüchtlingen zu keinem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt. Eine ausführliche Begründung dafür, dass die Rechtsbruch-Geschichte nur ein Märchen ist, dass von Fremdenfeinden fleißig weitererzählt wird, lässt sich finden im Blog von Daniel Thym, Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz.


1x zitiertmelden

AfD

03.06.2018 um 19:39
@Landluft @eckhart @Fichtenmoped

Der ältere Herr mit Dackelkrawatte ist um keine Ausrede verlegen.
Ich habe den Nationalsozialismus als Fliegenschiss bezeichnet. Das ist eine der verachtungsvollsten Charakterisierungen, die die deutsche Sprache kennt. Das kann niemals eine Verhöhnung der Opfer dieses verbrecherischen Systems sein», erklärte Gauland am Sonntagabend in einer persönlichen Stellungnahme.
https://www.welt.de/regionales/thueringen/article176942261/Gauland-verteidigt-Aeusserung-zur-NS-Zeit.html

Vielleicht sollte er sich lieber näher mit der deutschen Sprache befassen.

"Fliegenschiss":

eine Bagatelle / Kleinigkeit / etwas Wertloses / Bedeutungsloses sein
https://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=etwas+ist+ein+Fliegenschiss&bool=relevanz&gawoe=an&suchspalte%5B%5D=rart_ou&suchspalte%5B%5D=rart_varianten_ou
unwichtig · Bagatell... · bedeutungslos · banal · schlicht · simpel
https://www.openthesaurus.de/synonyme/Fliegenschiss


1x zitiertmelden

AfD

03.06.2018 um 19:48
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Deine Antwort geht aber über das Thema Flüchtlinge, über das sich die zwischenzeitliche Existentberechtigung der AFD, resultierend aus dem Problem einer von Frau Merkel außer Kraft gesetzten Rechtsstaatlichkeit zum Thema 'Asyl' hinaus.
Selbstverständlich!
Sogar mein Horizont geht weit darüber hinaus!
Und seit Gauland,den soundsovielten,
sehe ich sogar gar keine Existenzberechtigung der AfD mehr!
Sein "Fliegenschiss" überdeckt nicht nur die Anträge https://www.welt.de/politik/deutschland/article176919671/Bundeskongress-in-Seebach-Deutschland-ueber-alles-gehoert-fuer-die-Junge-Alternative-ins-Klassenzimmer.html
!


melden

AfD

03.06.2018 um 20:21
@tudirnix
Selbe Masche wie mit dem "Denkmal der Schande".

Guck mal ich kann das auch:
1. "Holocaustgedenktage sind eine Beleidigung Deutschlands!"
2. (Scharfe Kritik von allen Seiten)
3. "Ja ne! Ich meinte ja dass die Existenz des Holocausts eine Beleidung sei, also dass der von Deutschen begangen wurde!! Schrecklich!
Ihr versteht mich alle absichtlich falsch!!1"

@frauZimt
Stimme zu. Aber wie ich schon schrieb: selbst WENN Gauland mit der Masche der zeitlichen Dauer ankommt machts keinen historischen Sinn.

Ein guter Moderator würde übrigens bei sowas Gauland mal auffordern aufzuzählen was er mit ruhmreicher deutscher Geschichte meint die so viel länger andauerte als die NS Zeit.
Leider haben wir keine guten Moderatoren. Lanz und Anne Will kriegen so eine Frage auch dann nicht hin wenn Gauland zum 40sten Mal bei denen zu Gast ist.


melden

AfD

03.06.2018 um 21:00
Zitat von LandluftLandluft schrieb:Das ist - egal wie oft es wiederholt wird - immer noch Unsinn. Die Rechtsstaatlichkeit wurde durch die Aufnahme von Flüchtlingen zu keinem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt. Eine ausführliche Begründung dafür, dass die Rechtsbruch-Geschichte nur ein Märchen ist, dass von Fremdenfeinden fleißig weitererzählt wird, lässt sich finden im Blog von Daniel Thym, Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz.
Auch Prof. Thym ist nicht der Allwissende und es gibt auch anderslautende Stimmen. So wurde zum Beispiel auf der AfD Pressekonferenz zum Antrag des Untersuchungsausschusses vom Rechtswissenschaftlers Ulrich Vosgerau dezidiert erklärt, wieso man es etwas anders sieht als Herr Thym.
Die Meinung von Herrn Vosgerau, der die Organklage für die AfD führt, wird übrigens auch von Prof Rupert Scholz geteilt

Youtube: "Erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung": Verfassungsrechtler gibt Klage Chancen
"Erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung": Verfassungsrechtler gibt Klage Chancen
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.



Und prinzipiell ist der wissenschaftliche Dienst auch der Meinung des AfD-Antrages
Das haben Juristen der Wissenschaftliche Dienste des Bundestages festgestellt.
Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge abgewiesen werden müssen.

verweisen sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug: Demnach „… obliegt es der Entscheidung der Legislative … ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird“. Also hätte das Parlament sehr wohl entscheiden müssen.

Dies aber ist nie geschehen. Tatsächlich war die als „Grenzöffnung“ empfundene Massenaufnahme von Flüchtlingen am 4. September 2015 von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nur nach Rücksprache mit einzelnen Ministern erfolgt. Auch nachträglich stimmte das Parlament nie darüber ab.

Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste führt weiter aus, dass die Bundesregierung bisher keine Angaben über die rechtliche Grundlage ihrer Entscheidung gemacht habe. Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden müssen.

Eine Ausnahme von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ sei bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“ möglich. Eine solche Anordnung gab es jedoch nicht. Auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Asylbewerber aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, ist nie von der Bundesregierung offiziell in Anspruch genommen worden.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article168900336/Gutachten-sieht-unklare-Rechtsgrundlage-fuer-Grenzoeffnung.html

Ich denke es dürfte ersichtlich sein, dass nicht nur die AfD aus populistischer Überzeugung anderer Meinung als Herr Thym ist, und auch die FDP sieht im Übrigen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit und will daher selbst auch einen U-Ausschuss beantragen.

Selbstverständlich nutzt die AfD den Antrag populistisch, aber das ändert ja nichts an den berechtigten Zweifeln, die von nicht weniger kompetenter Personen als Herrn Thym kommen.

Eine letzendliche Klärung oder zumindest einen Schlussstrich der Debatte werden wir wohl erst mit einem durchgeführten U-Ausschuss erhalten. Und bis dahin wäre es nett von dir, wenn du nicht Personen mit berechtigter Kritik (Herr Lindner, Juristen des wissenschaftlichen Dienstes, Herr Scholz,...) in eine fragwürdige Ecke drängst, denn das ist nun wirklich der Debatte nicht förderlich und trägt nur dazu bei, dass die AfD das auch wieder populistisch ausschlachten kann, weil Kritik moralisch mundtot gemacht werden soll.


2x zitiertmelden

AfD

03.06.2018 um 21:19
Zitat von kingarikingari schrieb:Und bis dahin wäre es nett von dir, wenn du nicht Personen mit berechtigter Kritik (Herr Lindner, Juristen des wissenschaftlichen Dienstes, Herr Scholz,...) in eine fragwürdige Ecke drängst, denn das ist nun wirklich der Debatte nicht förderlich und trägt nur dazu bei, dass die AfD das auch wieder populistisch ausschlachten kann, weil Kritik moralisch mundtot gemacht werden soll.
Und Gauland?
Hat Gauland jetzt dafür gesorgt, dass berechtigte Kritik in der AfD einen Fliegenschiss Heimat hat?
Eher umgekehrt!


melden

AfD

03.06.2018 um 21:39
Jetzt ist auf einmal nicht mal mehr klar, ob Gauland Vogelschiss oder Fliegenschiss sagte,
da Gauland sich selbst falsch zitiert hat.
https://www.focus.de/politik/deutschland/afd-chef-gauland-will-vogelschiss-aussage-rechtfertigen-und-zitiert-sich-falsch_id_9031268.html
An Zufall kann ich nicht glauben:
Dieser Mann ist tiefgekühlt bis ans Herz und affektfrei. Also passiert ihm so was wie bei einer Veranstaltung der Jugendorganisation der AfD auch nicht im Affekt. Das ist eiskaltes Kalkül. Nicht nur bei der Wahl des ordinären Wortes, an dem sich jetzt die ganze Aufregung entzündet. Sondern auch bei der Nennung des Zeitraums, des Milleniums. Es ist alles Kalkül, alles.
Und abgrundtief widerlich. Denn, ohne das Zitat jetzt zu wiederholen: Die Monstrosität der Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland bemisst sich nicht in Jahren, sondern in Menschenleben. Die einzige Zahl, die in diesem fürchterlichen Zusammenhang zählt, sind die 6 Millionen ermordeten Juden (und die vielen weiteren Millionen Toten, etwa in der Sowjetunion, die ursächlich auf das Konto Nazi-Deutschlands gehen). Beim Zeitraum ist allenfalls auf schrecklichste Weise bemerkenswert, wie so viel Massenmord in so wenige Jahre passen kann.
https://www.cicero.de/afd-rede-gauland-junge-alternative-holocaust


1x zitiertmelden

AfD

03.06.2018 um 21:47
Zitat von eckharteckhart schrieb:An Zufall kann ich nicht glauben:
Ich auch nicht, es ist kalkuliert und zeigt wessen Geistes Kind aus ihm und sein "gäriger Haufen" besteht.

Alexander Gauland hat den Nationalsozialismus als "Vogelschiss" bezeichnet. Der Revisionismus der AfD zielt darauf, die Gegenwart zu demoralisieren
...
Polit-strategisch lohnt sich die Geschichtsrevidiererei kaum. Es geht nicht darum, ein paar letzte unverbesserliche Nazi-Opis oder ein paar halbirre NPD-Hitler-Nostalgiker dazu zu bringen, ihr Kreuz bei der AfD zu machen. Es geht der AfD auch nicht um Aufmerksamkeit, um die kostenlose virale Verbreitung des blau-roten Logos in alle deutschen Social-Media-Haushalte. Es geht nicht einmal darum, die deutsche Geschichte mal eben ein bisschen abzukärchern, damit sich Björn Höcke einen volksgesunden Nationalstolzorden an die patriotisch ergriffene Brust heften kann.

Der Geschichtsrevisionismus der Partei ist tatsächlich darauf gerichtet, das Prinzip der Gleichwertigkeit aller Menschen anzugreifen und damit menschenfeindliche Politik und menschenfeindliche Äußerungen zu legitimieren.
...
Es geht dabei nicht darum, Deutschland zu erregen. Im Gegenteil. Es geht darum, das Land zu ermüden und zu lähmen. Es geht darum, die Wachsamkeit der deutschen Gesellschaft zu zermürben.

Das starke Bewusstsein für die deutsche Geschichte, die immer noch weitgehend große Einigkeit über ihre Interpretation und ihre Konsequenzen, steht der AfD, steht Gauland, dabei im Weg. Also weg damit.
http://www.pnn.de/politik/1289727/


1x zitiert2x verlinktmelden

AfD

03.06.2018 um 21:52
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Ich habe den Nationalsozialismus als Fliegenschiss bezeichnet. Das ist eine der verachtungsvollsten Charakterisierungen, die die deutsche Sprache kennt. Das kann niemals eine Verhöhnung der Opfer dieses verbrecherischen Systems sein», erklärte Gauland am Sonntagabend in einer persönlichen Stellungnahme.
Dabei sollte gerade er durch die verwendete Sprache seiner Partei-Kollegen verachtungsvollere Charakterisierungen kennen.


1x zitiertmelden

AfD

03.06.2018 um 21:57
Zitat von vincentvincent schrieb:Dabei sollte gerade er durch die verwendete Sprache seiner Partei-Kollegen verachtungsvollere Charakterisierungen kennen.
Richtig. Aber er hat sich selbst falsch zitiert, er sagte Vogelschiss nicht Fliegenschiss. Letztendlich kommt es aber auf das gleiche raus. Er hat gezielt bagatellisiert und bewusst Millionen Opfer verhöhnt. Und mit seiner Rechtfertigung setzt er noch eins oben drauf. Sich zu entschuldigen? Fehlanzeige. Reue für Sachen hinter denen er und der völkisch nationale Flügel samt des Ablegers Patriotische Plattform stehen steht?


melden

AfD

03.06.2018 um 21:58
@kingari

Über die AfD müssen wir sachlich gar nicht mehr reden, die komplette Partei hat sich am Wochenende mit dem erneuten rechtsextremen Ausfall Gaulands und den halbgaren Relativierungen Meuthens endgültig disqualifiziert. Die AfD - und ihre treu zur Stange haltenden Sympathisanten - sind ein widerwärtiger, rechtsextremer Haufen, der jedes Recht verwirkt hat, mit seinen verfassungsfeindlichen Inhalten zur Kenntnis genommen zu werden.

Wenn du genau gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass ich mich mit dem verlinkten Text von Thym auf den Irrsinn der außer Kraft gesetzten Rechtsstaatlichkeit bezog. Das ist immer noch nur Schwachsinn, der vor allem von Rechtsextremisten verbreitet wird. Zwischen dem apokalyptischen Szenario der völlig aufgegebenen Rechtsstaatlichkeit und der Kritik an einzelnen Maßnahmen und handelnden Personen besteht ein immenser Unterschied. Dass gewisse Rechtsextremisten den nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist nicht mein Problem.


melden

AfD

03.06.2018 um 22:26
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Es geht dabei nicht darum, Deutschland zu erregen. Im Gegenteil. Es geht darum, das Land zu ermüden und zu lähmen. Es geht darum, die Wachsamkeit der deutschen Gesellschaft zu zermürben.

Das starke Bewusstsein für die deutsche Geschichte, die immer noch weitgehend große Einigkeit über ihre Interpretation und ihre Konsequenzen, steht der AfD, steht Gauland, dabei im Weg. Also weg damit.
http://www.pnn.de/politik/1289727/
Es gibt zum Glück genügend Menschen welche die AfD bzw. ihre Politiker durchschauen und das auch veröffentlichen. Es bleibt nur zu hoffen dass das auch in Zukunft noch der Fall sein wird und sich nicht im Laufe der Zeit Ermüdungserscheinungen bemerkbar machen! Es ist enorm wichtig dass auch in Zukunft aufgezeigt wird um was es sich bei der AfD und deren Politiker handelt. Genauso wichtig ist es dass den Verharmlosern nicht widerspruchsfrei das Feld überlassen wird.


melden

AfD

03.06.2018 um 22:32
Man muss das Positive an der Vogel- und Fliegenscheiße sehen, wer jetzt in die Sozialmedien schaut sieht was AfD Leute wirklich von Juden und Holocaust denken. Ich empfehle Screenshots, nur für denn Fall dass sich die Accountbesitzer irgendwann rausreden.

@itsnat
Das ist jetzt sehr subjektiv was ich sage und ich sagte es auch schon mehrmals, aber ich befürchte dass dieses Denken in Deutschland ganz extrem verbreitet ist. Ich kannte/kenne viele die niemals AfD wählten, die immer mit der Hitler/Autobahnsache ankommen. Das ist genau diese Denke ich glaub die meisten Deutschen haben solche Gespräche an Stammtischen, Familienfeiern und co. schon erlebt. Die Polen klauten, bei Hitler konnte man das Fahrrad noch sorglos unangettet abstellen, das wäre nicht gestohlen worden, die AUTOBAHN, "wirtschaftlicher Aufschwung", nochmal die Autobahn, dann irgendwas mit Arbeitslosigkeit abgeschafft dank Hitlers Kriegsmaschinerie usw.

Hitler hasst man zwar, aber nur weil er indirekt die Bombardierung der Alliierten hier ausgelöst hat und man sich jetzt nicht mehr über Juden beschweren darf.

Am Schlimmsten finde ich wie die Medien denen hinten reinkriechen. Letzte Woche war ja schon wieder Gauland bei Lanz oder wos war. Zum gefühlt 800sten Male und die nächste Hart aber Fair (oder wars Anne Will? Gibts überhaupt einen Unterschied?) Folge thematisiert natürlich wieder Problemflüchtlinge wies die AfD hören will und wahrscheinlich ist da auch wieder einer von denen eingeladen auch wenns nicht Gauland sein sollte, vor lauter TV Terminen hat der ja kaum ruhige Phasen der muss auch mal seine Hundekrawatte bügeln.


1x zitiertmelden

AfD

03.06.2018 um 22:51
Zitat von Sixtus66Sixtus66 schrieb:Das ist jetzt sehr subjektiv was ich sage und ich sagte es auch schon mehrmals,
Auch wenn das sehr subjektiv sein mag habe ich durchaus ähnliche Erfahrungen gemacht. Könnte schon was dran sein. Um so wichtiger dass der Rotz der AfD nicht unkommentiert stehen bleibt.
Zitat von Sixtus66Sixtus66 schrieb:Am Schlimmsten finde ich wie die Medien denen hinten reinkriechen.
Das sehe ich nicht ganz so. Ich denke die schlachten einfach aus was sich gerade anbietet. Und wenn das ganze dann zum großen Thema wird schlachtet man es noch verstärkt aus. Dabei treten dann auch ungewollte Effekte auf. Aber das wird einfach ignoriert. Hauptsache die Quote / die Verkaufszahlen stimmen. Trotz allem sehe ich die deutschen Medien immer noch eher in einem positiven Licht.
Natürlich kann ich mich hier irren, aber so ist derzeit meine Sicht auf diese Sache.


melden

AfD

04.06.2018 um 00:04
Zitat von kingarikingari schrieb:So wurde zum Beispiel auf der AfD Pressekonferenz zum Antrag des Untersuchungsausschusses vom Rechtswissenschaftlers Ulrich Vosgerau dezidiert erklärt, wieso man es etwas anders sieht als Herr Thym.
Die Meinung von Herrn Vosgerau, der die Organklage für die AfD führt, wird übrigens auch von Prof Rupert Scholz geteilt
Es ist hier schon mehrere Male erklärt worden, warum dieses Märchen vom Rechtsbruch dummes Zeug ist, das man dummen Anhängern der AFD erzählen kann.

Warum der Vosgerau sich nun wichtig machen will, kann nur er selbst beantworten. Vielleicht brauchen AFD-Spinner wie Vosgerau so eine Aufmerksamkeit ?!

Und der Rupert Scholz ist auch so ein Spinner:
Fast 17 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt forderte er 2006 die atomare Bewaffnung der Bundeswehr, um „auf eine nukleare Bedrohung durch einen Terrorstaat angemessen, im Notfall also sogar mit eigenen Atomwaffen, reagieren (zu) können“.[12]

Scholz fordert im Mai 2018 eine Umwandlung des subjektiv, jederzeit einklagbaren Asylrechtes in eine institutionelle Garantie objektiv-rechtlicher Art, wie dies in vielen europäischen Nachbarstaaten der Fall ist.
Wikipedia: Rupert Scholz


Hier wird erklärt, warum dieser "Rechtsbruch" dummes Zeug ist:
Der Asylkompromiss der frühen 1990er Jahre führte auch deshalb zu einem drastischen Rückgang der Asylantragszahlen, weil die deutsche Regelung in den europäischen Kontext eingebettet war. Deutschland umgab sich mit einem Ring sicherer Herkunfts- und Drittstaaten und drängte auf eine europäisierte Asylpolitik, um den Asylkompromiss überstaatlich abzusichern. So stellt Art. 16a Abs. 5 GG bis heute ausdrücklich klar, dass die deutsche Drittstaatsregelung völkerrechtliche Verträge zur Asylzuständigkeitskoordinierung ermöglicht. Dies erlaubte die Ratifikation der Übereinkommen von Schengen und Dublin, die 1990 unterschrieben wurden, bei der Verfassungsänderung aber noch nicht in Kraft getreten waren.

Verfassungsrechtlich ist die Klausel mehr als eine bloße Ratifikationsgrundlage. Ausdrücklich hieß es schon im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1996, aus dem etwa Thilo Sarrazin zitiert, in Bezug auf die deutsche Drittstaatsklausel in Art. 16a Abs. 2 GG: „Diese Regelung tritt gegebenenfalls hinter völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 16a Abs. 5 GG zurück“ (Rn. 164). Weiter heißt es: „Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, dass die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in Bezug auf Asylsuchende [aus den Vertragsstaaten] ‚keine Anwendung mehr‘ findet“ (Rn. 165). Stattdessen habe das Bundesamt die Schengen-Regeln anzuwenden.

Karlsruhe stellte also schon damals ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung hinter europäische Vorgaben „zurücktritt“ und „keine Anwendung mehr findet“. Dies mag heute nach drei Jahren der intensiven Debatte, in der sich sowohl Flüchtlingshelfer als auch die Grenzschließungsfraktion öffentlichkeitswirksam auf das Grundgesetz bezogen, um ihre jeweilige Position zu untermauern, vielen Lesern merkwürdig vorkommen. Aber dennoch: Schon aus der Perspektive des Jahres 1996 galt, dass die europäischen Regeln vorgehen. Die Verfassung ist öffentlich sichtbar, in der Rechtspraxis aber weitgehend irrelevant.

Nur am Rande erwähnt sei daher, dass nicht einmal feststeht, ob das Grundgesetz bei einer isolierten Betrachtung eine unmittelbare Zurückweisung in sichere Drittstaaten an der Grenze überhaupt erlaubte, wie es der Wortlaut von Art. 16a Abs. 2 GG mit der Formulierung „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen…“ zu suggerieren scheint. Die Gesetzesmaterialien schweigen zu eventuellen Grenzschließungen, und im dritten Satz der Vorschrift heißt es, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen „unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können“, was man durchaus so lesen kann (und vielleicht auch muss), dass vor einer Zurückweisung an der Grenze jedenfalls ein rudimentäres Verwaltungsverfahren zu durchlaufen ist. Ganz in diesem Sinne verwies auch das BVerfG auf gewisse verfahrensrechtliche Einschränkungen, ohne dies freilich näher auszuführen (Rn. 204-207), weil es damals um eine Grenzschließung nicht ging. Heute kommt es, wie gesagt, darauf nicht mehr an: Bereits 1996 trat die deutsche Drittstaatsklausel hinter die damaligen Schengen-Regeln zurück.

Dieses Fazit gilt für die Gegenwart umso mehr, als die Übereinkommen von Schengen und Dublin zwischenzeitlich in den EU-Rahmen überführt wurden – und damit änderte sich die Rechtsnatur. Aus völkerrechtlichen Verträgen wurden EU-Verordnungen, konkret der mehrfach revidierte Schengener Grenzkodex und die Dublin III-Verordnung, die heute bekanntlich die innereuropäische Asylzuständigkeit regelt. Als EU-Sekundärrecht gelten diese Bestimmungen innerstaatlich mit Vorrang und verdrängen im Konfliktfall das entgegenstehende deutsche Recht unter Einschluss der Verfassung. Auch dies ist für Nichtjuristen (und manche Jurastudierende) nicht einfach zu verstehen. Daher auch hier ein BVerfG-Zitat: „Im Anwendungsbereich des Unionsrechts … ist entgegenstehendes mitgliedstaatliches Recht grundsätzlich unanwendbar. Der Anwendungsvorrang folgt aus dem Unionsrecht, weil die Union als Rechtsgemeinschaft nicht bestehen könnte, wenn die einheitliche Wirksamkeit des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten nicht gewährleistet wäre“ (Rn. 53).

Nun kennt der Vorrang des Unionsrechts zwar Grenzen, die Karlsruhe behauptet, ohne sie bislang aktiviert zu haben, doch diese greifen hier nicht. Speziell die Menschenwürde verlangt nicht etwa, dass Art. 16a GG sich gegenüber den Dublin-Regeln durchsetzt, denn das BVerfG entschied schon 1996, dass das Asylgrundrecht kein direkter Ausfluss der Menschenwürde sei und daher – anders als das Refoulementverbot – ganz abgeschafft werden könnte (Rn. 209-212). Demgemäß kann sich ein Asylbewerber, den Deutschland nach Kroatien zurückschicken will, weil er dort die EU-Außengrenze überschritt, nicht darauf berufen, dass er wegen Art. 16a Abs. 2 GG nach Österreich zurückgewiesen werden soll. Für den Asylbewerber gilt dasselbe wie für diejenigen, die einen fortwährenden Rechtsbruch behaupten: Maßgeblich sind die Dublin-Regeln, nicht ein isolierter Blick in das Grundgesetz.

Unnötige Ministeranordnung
Weiter hieß es im Tagesspiegel: „Wegen des Vorrangs der EU-Regeln kommt es nicht darauf an, ob irgendeine Ministeranordnung besteht oder nicht.“

Seit dem Herbst 2015 kursiert das Gerücht von einem „Geheimerlass“, mit dem der damalige Innenminister de Maizière die angeblich notwendige Grenzschließung ausgehebelt haben soll. Grundlage dieser Behauptung ist § 18 AsylG, dessen Absätze 2 und 4 eine Einreiseverweigerung vorschreiben, wenn entweder ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist oder eine Ministeranordnung besteht. Udo Di Fabio sah die Norm in seinem Gutachten für die bayerische Staatsregierung ohne nähere Begründung als verletzt an (S. 94 f.). Dies überzeugt schon deshalb nicht, weil die nationalen Vorschriften, wie dargelegt, im Zweifel hinter das vorrangige Unionsrecht zurücktreten müssen. Doch auch bei einer isolierten Betrachtung alleine des deutschen Gesetzesrechts ist der behauptete Geheimerlass ein Mythos.

Warum? Notwendig wäre eine solche Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AufenthG nur, wenn die Zurückweisung nicht aus anderen Gründen unterbleiben müsste. Eben dies ist jedoch nach geltendem Recht, das ich sogleich nochmals darlegen werde, der Fall: Wenn die Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat scheitert, muss Deutschland das Asylverfahren übernehmen. Hiernach kann Deutschland sehr wohl nach EU-Recht „für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig“ sein, sodass eine Zurückweisung bereits nach § 18 Abs. 4 Nr. 1 AufenthG ausscheidet und eine Ministeranordnung entbehrlich ist.

Mittelbar bestätigte dies zwischenzeitlich auch das höchste deutsche Verwaltungsgericht. In einem Beschluss von März 2017, der durch ein weiteres Urteil bestätigt wurde, befand das BVerwG in Leipzig, dass die sichere Drittstaatsklausel in § 26a AsylG nicht auf das EU-Mitglied Bulgarien anzuwenden sei: „Die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegen nicht vor, weil sicherer Drittstaat … bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung nur ein Staat sein kann, der nicht Mitgliedstaat der EU ist“ (Rn. 12). Hiernach fehlt es bei einer Einreise etwa aus Österreich schon an der Tatbestandsvoraussetzung für eine Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG. Gewiss müssen die höchsten deutschen Verwaltungsrichter/innen nicht immer richtig liegen, aber wer „Geheimerlasse“ sieht, sollte sich die Mühe machen, danach zu fragen, wie die Gerichte die Normen auslegen.

Missverständnis der Dublin-Regeln
Vergleichsweise ausführlich beschrieb ich im Tagesspiegel die vielfach missverstandenen Dublin-Regeln: „… in der Sache erklärt die europäische Dublin-Verordnung zwar in den meisten Fällen einen anderen Staat für zuständig, verknüpft dies jedoch mit einem Überstellungsverfahren. Die deutschen Behörden dürften viele Asylbewerber zurückschicken, allerdings nicht zu unseren direkten Nachbarn in Österreich oder der Schweiz, sondern in die Außengrenzländer Italien, Griechenland oder Kroatien. Die Crux ist nun, dass die Rückführung nur innerhalb einer Frist möglich ist. In Artikel 29 der Dublin-Verordnung steht nämlich schwarz auf weiß, dass Deutschland ein eigenes Asylverfahren durchführen muss, wenn die Überstellung binnen sechs Monaten nicht gelingt.“

Ein Grundproblem der Debatte über die Grenzschließung ist die hochkomplexe Rechtslage, wenn allein die Dublin III-Verordnung ohne Anhang nicht weniger als 15.663 (!) Worte oder 23 PDF-Seiten umfasst. Speziell die Kombination von materiellen Zuständigkeitsregeln und einem prozeduralen Überstellungsverfahren, dessen Scheitern in einem Zuständigkeitswechsel mündet, wurde vielfach falsch verstanden. So auch vom ehemaligen BVerfG-Präsidenten Hans-Jürgen Papier, der offenbar den früheren Verfassungsblog-Beitrag von Roman Lehner nicht gelesen hatte. Aus heutiger Sicht bestehen an der Rechtslage ohnehin keine Zweifel mehr. In mehreren Urteilen aus dem Sommer 2017 stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar, dass die Verfahrensregeln ernst zu nehmen sind.

So bestätigte das Mengesteab-Urteil, dass Deutschland nach Art. 21 Abs. 1 Dublin III-Verordnung bereits dann zuständig wird, wenn der Übernahmeantrag nicht binnen drei Monaten nach dem Asylgesuch gestellt wird, was in den letzten beiden Jahren häufig der Fall war, weil das deutsche Asylverfahren notorisch lang dauerte. Doch selbst wenn das BAMF schnell die Übernahme beantragt, hat diese bekanntlich selten Erfolg – mit der Folge, dass die Zuständigkeit nach Art. 29 Abs. 1 Dublin III-Verordnung mit dem Shiri-Urteil nach regelmäßig sechs Monaten auf Deutschland übergeht. Hiernach kommt es nicht darauf an, ob nun Deutschland die Selbsteintrittsklausel des Art. 17 Abs. 1 im Herbst 2015 tausendfach aktiviert hatte oder nicht, denn der Zuständigkeitsübergang erfolgt automatisch. Man kann die deutschen Behörden mit guten Gründen dafür kritisieren, dass sie die Dublin-Verfahren damals wie heute nicht effektiv handhaben, aber es ist dies kein Rechtsbruch. Im Gegenteil: Der Zuständigkeitsübergang wurde mit deutscher Zustimmung in die Dublin-Regeln aufgenommen.

Einige deutsche Kollegen vertreten seit einiger Zeit die Auffassung, dass Art. 20 Abs. 4 der Dublin III-Verordnung etwas anderes vorgibt, wenn ein Asylbewerber einen Antrag stellt, „während er sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält.“ Diese Norm war ursprünglich für Asylanträge in Botschaften eingeführt worden, die einige Mitgliedstaaten in den 1990er Jahren noch erlaubten, und passt für eine Grenzschließung schon deshalb nicht, weil das Asylgesuch regelmäßig nicht vom fremden Staatsgebiet aus gestellt würde. Deutsche Grenzkontrollen finden nämlich in aller Regel auf deutschem Hoheitsgebiet statt, sodass eine Zurückweisung an der Grenze einer Einreise im verwaltungsrechtlichen Sinne vorbeugt, nicht jedoch in tatsächlicher Hinsicht extraterritorial erfolgt, solange Deutschland keine Mauer zu den Nachbarstaaten wie Österreich oder der Schweiz errichtet. Mittelbar bestätigte dies auch das BVerfG im Urteil zum Flughafenverfahren, dass eine verwaltungsrechtliche Einreiseverweigerung auf deutschem Staatsgebiet im Sinn des Völkerrechts stattfindet (Rn. 119). Demgemäß spielte die Norm auch in den jüngsten EuGH-Urteilen keine Rolle.

Nun ist die Dublin III-Verordnung einfaches Gesetzesrecht und kann vom EU-Gesetzgeber geändert werden. Tatsächlich schlug die Kommission eine Änderung vor, die den Zuständigkeitsübergang abschaffen will. Hiernach soll es künftig keine zweiten Asylanträge innerhalb der EU mehr geben und stattdessen eine stabile Zuständigkeit festgelegt werden, die nach derzeitigem Verhandlungsstand wohl für zehn Jahre bestehen soll (nähere Einzelheiten in meiner Stellungnahme für eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 16. April 2018). Dies würde zwar eine Zurückweisung an der Grenze nicht legalisieren, aber dennoch Anreizstrukturen etablieren helfen, um die Sekundärmigration einzudämmen. Dies zeigt für die hiesigen Zwecke, dass das Grenzregime politisch gestaltet werden kann (und muss). Es gibt Alternativen zum Status quo, der im Übrigen schon jetzt eine strengere Praxis rechtfertigte.

Ausnahmen in Krisensituationen
Mein letzter Satz zum Recht im Tagesspiegel lautete: „Deutschland könnte die Dublin-Regeln also strenger handhaben und hätte dies auch im Winter 2015/16 tun können, aber es ist noch kein Rechtsbruch, eine Handlungsoption nicht zu nutzen.“
https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/



melden

AfD

04.06.2018 um 00:16
Ist euch schon mal aufgefallen, dass bestimmte Äußerungen der AfD Politiker, ob sie nun von Gauland oder Höcke kommen, erstaunlich weit in den Medien hochgepuscht werden?

Ich musste erst zwei mal drüber lesen um überhaupt das Problem zu verstehen, denn in Relation zu 1000 Jahren wären 12 Jahre nun tatsächlich kein großer Zeitraum in der deutschen Geschichte. Wobei ich eigentlich nicht ganz verstehe, wo er die 1000 Jahre zusammen zählt, aber egal.

Ich sehe nicht, wo mit solch einer Ansage irgendwas verharmlost wird. Wenn man das mal auf China überträgt, ist z.B. die Ära Mao auch nur ein winziger Abschnitt in der langen chinesischen Geschichte von der heute genauso wenig mit mahnenden Worten geredet wird, wie von Stalins Terrorherrschaft in der Sowjetunion. Ich sehe da schon eine Relation, aber letztendlich sehe ich das so wie die FDP, die ja auch dazu aufruft solchen geisten Ergüssen nicht mehr Aufmerksamkeit zu schenken als unbedingt nötig.

Dieses Aufgeplustere haben wir doch erst neulich erlebt als in einer bekannten deutschen Zeitung eine Karikatur von einem isrealischen Präsidenten zu einen kleinen Skandal wurde, weil es angeblich antisemitisch wäre. Auch da empfand ich es völlig übertrieben. Ich denke, man wäre gut beraten, den Ball auch mal flach zu halten.


6x zitiertmelden

AfD

04.06.2018 um 00:31
@Nevrion
Zitat von NevrionNevrion schrieb:denn in Relation zu 1000 Jahren wären 12 Jahre nun tatsächlich kein großer Zeitraum in der deutschen Geschichte.
Das erklärte ich alles schon und auch wieso es Quark ist
Beitrag von Sixtus66 (Seite 2.619)

Ansonsten ist das Problem dass er von Ruhmesgeschichte sprach, auch das erläuterte ich im Post. Weil das keinen Sinn macht und er klarifizieren muss an was er dabei denkt. Individuen werden wie im vorigen Post gesagt ja ignoriert, die sind aber maßgeblich an Deutschlands positiver Bekanntheit beteiligt, aber Gauland sprach, wenn man die Ausrede gelten lassen würde, ja von einer ruhmesreichen Zeitspanne. Nur welche? Es sind nur leere Parolen die die Jünger hören wollen und Dog Whistles.


melden

AfD

04.06.2018 um 00:32
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Ich denke, man wäre gut beraten, den Ball auch mal flach zu halten.
Bei der Relativierung des Holocaust und der NS verbrechen soll man also den Ball Flach halten.
Über 60 Millinonen Tote, die insgesamt auf das Konto des NS Regimes gehen, spielst du also leichtfertig herunter mit "Ball flach halten."
Die Singularität des Zivilisationsbruchs musst du dann direkt auch mit "Aber die anderen kommentieren".

Schön wie du auf die Relativierung der NS Verbrechen einstimmst. Herrn Gauland und seiner Truppe wird es freuen.

Aus der Geschichte nichts gelernt @Nevrion


1x zitiertmelden

AfD

04.06.2018 um 10:19
Wie haben wir in der Schule gelernt?
Römischer Kaiser Nero war ein Vogelschiss
2000 Jahre zurück.

Gauland wohl ebenso.


melden