Der zitierte Beitrag von Bauli wurde gelöscht. Begründung: Nein reicht nicht und Antwort auf gelöschten Beitrag
Naja, wer sind denn diese "gut informierzen Kreise"?
Die Versorgung dieser Personengruppe ist formal geregelt:
Minderjährige unbegleitete Geflüchtete werden in Obhut genommen.
Sie bekommen dann einen Vormund und gemeinsam mit dem Jugendamt wird nach einer geeigneten Unterbringung geschaut.
In der Regrl sind das Jugrndwohngruppen. Gelegentlich spezielle Einrichtungen für Geflüchtete.
Die werden dort versorgt und bekommen zusätzlich ein Taschengeld, genau wie alle anderen Kinder und Jugrndlichen, die aus familiären Gründen in diesen Einrichtungrn leben.
Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland fliehen, müssen vom Jugendamt vorläufig in Obhut genommen werden. Hier wird zunächst geklärt, welches Jugendamt für die anschließende Inobhutnahme zuständig ist. Entscheidend hierfür sind eine bundesweite Verteilquote sowie Belange des Kindeswohls. Im Rahmen der anschließenden Inobhutnahme wird die Anordnung der Vormundschaft veranlasst und gemeinsam mit dem jungen Menschen ermittelt, welche pädagogische Unterstützung benötigt wird und wo die Unterbringung erfolgen soll.
Quelle:
https://b-umf.de/p/umverteilung-inobhutnahme/