@bit Meinungsfreiheit endet dort wo die Reche andere beginnt.
;) Ich darf nicht ein Gebäude nicht in Flammen stellen, das ist nach deutschem Recht Brandstiftung und sicherlich nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ebenso die Zerstörung der Fenster das ist schließlich auch Sachbeschädigung ähnlich die Flaggen welche im Besitz der Bundesrepublik sind welche verbrannt wurden. (eigene dürfen selbstverständlich verbrannt werden aber eben nicht die welchem am Botschaftsgebäude angebracht waren).
Zudem wurden den meisten Demonstranten bereits im voraus Platz- und Hausverbot erteilt somit haben sie auch Hausfriedensbruch begangen.
Wen du nach westlichen Recht gehen willst was die Meinungsfreiheit betrifft, musst du das alles andere auch mit einbeziehen. Fakt ist: Das ganze ist sicherlich nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, da brauch man kein Jurist führ sein.
Was glaubst du was los währe wen die sudanesische Botschaft in Berlin oder eine Moschee von PRO-NRW so geschändet wird wie das deutsche Gebäude? Das will ich gar nicht erleben, da würden die dadrüben ja total durchdrehen ...